Band 
Erster Band. A - G.
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Acti'mhandel

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Adamsapfel

beten Unternehmungen, so wie überhaupt in dem Geldpa-pier-Handel bei dessen weiter Ausdehnung und Verzweigung,so mannigfach und tief in alle bürgerlichen Verhältnisse ein-gewirkt, daß eine völlige Ausscheidung, selbst durch Hülfedes scharfen Mittels, das jenes Gesetz enthält, unmöglichwar. Denn wenn dasselbe mit seiner vollen Gewalt ange-wendet werden sollte, so würde sogar der Bau begonnener Ei-senbahnen verhindert worden sein; dies lag jedoch keineswegsin der Absicht des Gesetzes, vielmehr die Sicherung aller reellenUnternehmungen, so wie des Wohls der Einzelnen, die sichmit ihrem Vermögen an den Actien betheiligten. Dahergilt in der Anwendung jenes Gesetzes rücksichtlich des Actien-Handels besonders nur der eine Punkt, daß in Lieserge-schäften nicht geklagt werden kann. Allerdings hat geradedieser Punkt im Actien-Handel, wie er ist, eine vorzüglicheWichtigkeit. Freilich darf nicht unberücksichtigt bleiben,daß der Actien-Handel für das Gedeihen aller Actien-Unter-nehmungen und immer größerer Ausdehnung solcher Unter-nehmen durchaus nothwendig ist, insofern durch die Ver-werthung der Actien als eines Werthpapiers die Kapitalein möglichst weiten Kreisen bewegt und in wohlthätigenUmlauf gesetzt werden, abgesehen von anderen guten Folgeneiner solchen Bewegung auf die geistigen und materiellenKräfte der menschlichen Gesellschaft, die sich nicht in Zahlenfassen lassen, sondern nur in der größeren oder geringerenEntwickelung wahrgenommen werden können.

In Sachsen gewährt das Gericht Actien-GeschäftenSchutz, wenn nicht die Absicht erkannt wird, daß nur umdie Differenzen gehandelt wurde, wie es bei den Prämien-Geschäften geschieht.

Der Actien-Handel beschäftigt sich sowohl mit volleingezahlten Actien, als mit Quittungsbogen,wie bei Staatspapieren. Di^ß man dabei jedoch behutsamund mit Umsicht verfahren, und, außer aus den Stand derActien zu verschiedenen Zeiten, auf die Zinsen, ob dieselbenvom Staat garantirt oder überhaupt gar nicht bestimmtsind, so wie darauf, ob die Actiev schon voll eingezahlt oderob die Einzahlung noch dauert, und wie viel schon einge-zahlt ist auf Jnterimsscheine oder Quittungsbogen,vorzüglich auf besondere Umstände und sogenannte Kon-juncturen in den Verhältnissen der Gegenwart und Zukunftachten muß, fordert die Klugheit des Vortheils. Wie sehrz. B. der Stand der Actien wechselt, zeigen die Actien derLeipzig-Dresdener Eisenbahn-Gesellschaft: 1844, 1. April142'/. Thlr. 1843, 18. Sept. 132'/, Thlr. gesucht. —Die Actien der Magdeburg-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft;in Berlin 1844, 1. April 193 Thlr., und in Leipzig 193Thlr., 1848, 20. Aug. 180 Thlr. bezahlt. Im Handelmit diesen Actien ist zu beachten, daß deren Curs stets in-clusive der Dividende steht, und daß beim Umsatz in Berlinvom 1. Januar an 4 Proc. Zinsen, in Leipzig nichts berech-net wird. — Die Actien der Berlin-Anhaltener Eisenbahn-Gesellschaft standen 1843, 18. Aug. in Berlin 140>/2 Thlr.in Briefen; 1843, 20. Aug. in Leipzig HO'/z in Br. —Der Curs z. B. der Chemnitz-Risaer Eisenbahn-Actien wirdin Berlin nur nach Quittungsbogen notirt, und zwar1843, 18. Aug. lOI'/s briefl., in Leipzig dagegen auf dieActie überhaupt, und zwar 1843, 20. Aug. 101>/g bezahlt.— Es ist jedenfalls wichtig, wenn man bei Actiengeschäften

fortwährend auf den Wechsel des Curses und der jedesmaleinwirkenden Umstände aufmerksam bleibt.

Ein Verzeichnis von Actien wird zweckmäßiger in denArtikel Gesellschaft aufgestellt; über die Handelsweises. Staatspapiere.

Actionair ist der Besitzer einer oder mehrerer Actien.

Activa, Activ vermögen. Man versteht darunterden sämmtlichen Besitzstand des Kaufmanns, welcher inGeld, Waaren, liegenden Gründen w. und in den Forde-rungen, welche derselbe an seine Geschäftsschuldner zu ma-chen hat (den Activschulden) besteht. Zieht man denBelauf der Passiva (s. diesen Artikel) von der Summe derActiva ab, so erhält man in der Differenz das reineVermögen (Handelskapital).

Activhandel ist der Handel mit den im Lande selbsterzeugten Natur-, Gewerbe - und Jndustrieerzeugnissen.

Activschulden sind die sogenannten Außenständeoder die Schulden, welche man außenstehen hat. In Ge-schäften, wenn dieselben gut gehen, wie man zu sagenpflegt, bilden die Activschulden einen Theil des wirklichenim Geschäft erworbenen Vermögens, und dürfen im Ver-gleich mit den sogenannten Passivschulden, wenn solche vor-handen sind, so wie mit dem übrigen Besitzthum, niemalskleiner sein, als die Passivschulden. Uebrigens giebt es nichtnur in bürgerlichen Geschäften, sondern auch im Staats-haushalt Activschulden, im Gegensatz zu den Passivschulden.

Acumbre, ein spanisches Weinmaaß. In Bilbaoist ein Acumbre —1°/,« preuß. Quart.; in Valencia —2>/2preuß. Quart.

Adamsapfel, Paradiesapfel (lat. pomum Aäaml,ital. ceäco all'kldroa, engl. paraälso applc, franz. pommo ckoparmlls), nach der Meinung der Juden die Frucht, welcheder Baum der Erkenntniß im Paradiese trug (daher derName), und von dem Adam, trotz dem Verbote Gottes,aß. Es ist eine Abart der Citronen, eirund oder birnför-mig, gelb oder grün, die in Deutschland häufig in den Ge-wächshäusern gefunden, aber im Handel besonders von Li-vorno, Genua und Nizza bezogen, und von den Juden zurFeier des Laubhüttenfestes gebraucht wird. Ihr Vaterlandist Riviera di Genova, Montenegro, Kalabrien und Sici-lien; ihre ursprüngliche Heimath aber Ostindien, und hieram besten und größten. Ringsum auf der bald glatten, baldhöckerigen Schaale bemerkt man eine von der Blüthennarbegegen den Stil gerichtete bogenförmige Reihe Vertiefungenringsum, die wie ein vernarbter Biß aussieht, in dem manden vermeintlichen Eindruck der einzelnen Zähne wahr-nimmt. Dies ist auch die Ursache der Benennung, weilman diese Vertiefung für den Biß Adams in den verbotenenApfel hält. Die Juden nennen die Aepfel Esroim; sienehmen aber für ihre Feier nur große und fehlerfreieStücke. Man bekommt sie im Handel in Kiflen von 190 bis200 Stück. Jede Kiste hat ein Certisikat von dem am Orteder Einsammlung wohnenden Oberrabbiner, und enthältaußer grünen und dürren Palmenzweigen (lulln!) grüne mitFäden umwundene Zweige, die von den Juden Chodes ge-nannt werden.— Diese Früchte halten sich nicht gut, wer-den deshalb gewöhnlich mit der Post versandt, und manmuß sie sogleich in kühlen Kellern aufbewahren.