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Erster Band. A - G.
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und kein außerordentliches Ereigniß den Verkehr im Geld-geschäft störte, konnte die Bank wohl fortarbeiten; als aberim I. 1743 eine ansehnliche Cursdiffercnz zwischen Münzeund Wechsel eintrat, und die Bank keine Baarschaft besaß,so schwankte sie. Der Wechselkurs stand nämlich damalssowohl in Kopenhagen als in Hamburg 122 V 2 bis 123, derCurs auf Curant-Münze aber in Hamburg 120. DiesesVerhältniß schreckte die Bankdirektoren so, daß sie am13. Oktbr. 1743 beim Könige um Verordnung einer einst-weiligen Aufhebung der Pflicht zur Baarzahlung nachsuchten.Diese Verordnungen erfolgten am 16. Oktbr. und 26. Novbr.1743, und machten die Bankzettel zugleich zu einem ge-zwungenen Aahlmittel, während sie bisher freiwillig überalldem baaren Geld gleich angenommen wurden. Der Cursblieb 119, und die im Umlauf befindliche Jettelmasse betrugnur 900,000 Rthlr.

Das erste Banksätze gab den Aktionären einen Gewinnvon 14 Rthlrn. I>r. Aktie, und die bis Ende 1739 ausge-liehene und discontirte Summe betrug 1,123,992 Rthlr.,die in Umlauf gesetzten Zettel 893,340 Rthlr., und die aufdem Folio stehenden Summen 307,000 Rthlr., währenddie auf die Aktien geleistete Einzahlung nur 323,000 Rthlr.war, und die Bank nur 109,000 Rthlr. Baarschaft hatte.Im I. 1742 cirkulirten 732,380 Rthlr. Zettel; im Jahrbetrugen die ausgeliehenen Summen etwas über anderthalbMillionen Rthlr., die cirkulirenden Zettel gegen 1,033,000Rthlr., dagegen war die Bankbaarschaft nur 185,000 Rthlr.;im I. 1745 belicf sich die Zcttelmenge auf 874,000 Rthlr.

Durch das Reglement und die Convention der Bankwar ihr Geschäftskreis so bestimmt: „Darleihen giebt dieBank gegen eine jährliche Rente von 4 Proc. auf genü-gendes handfestes Pfand und gehörig gerichtlich verleseneObligationen, worin ein Pfand in unbewegliches Eigen-thum gegeben; desgleichen auf Gold, Silber, Eisen, Ku-pfer, Messing, allerlei Kaufmannswaaren, als Seide, Lein-wand, Kameelhaar-, Baumwollen- und wollene Stosse,Flachs, Hanf, Wolle und Baumwolle, Leinsaamen, Hanf-saat und Kornwaarcn, Rohzucker, Salz, Pech und Theer,Pottasche, Färbcstoffe und dergleichen Gegenstände, die nichtdem schnellen Verderb ausgesetzt sind und der Bank wirk-lich zum handfesten Pfand überliefert werden können, wor-auf von bis 2 /, dargeliehen wird, nach den Umstände»und dem Gutachten der Kommissare." — „Desgleichen giebtdie Bank Darleihen zu 4 Proc. auf Wechselobligationensüffisanter Individuen und Korporationen, wenn die Banksich an mehr als Einen halten könne und die Kommissaresie für sicher halten." — „Auch disdontirt die Bank Wech-sel und Wechselobligationen gegen 4 Proc., wenn solchenach dem Erachten der Kommissare von sicheren Leutenausgestellt sind."— „Was sonstige.Darleihen betrifft, diehier nicht alle specisicirt werden können, so bleibt es demguten Urtheil und der Umsicht der Bank-Kommissare über-lassen, daß sie einesthcils nicht Gelder der Bank, insonder-heit nicht ansehnliche Kapitalien, ohne die möglichste undbeste Sicherheit, so wie nur gegen solche, denen sie selbstihre eigenen Mitfel anbetrauen würden, ausleihe», andern-thcils aber auch nicht Schwierigkeiten machen, welche demEinkommen der Bank und dem Geldumlauf, der zum allge-meinen Besten befördert werden soll, hinderlich sein könn-

ten." — „Auf Waaren indessen, die einem schnellen Ver-derb und Leckage ausgesetzt sind, als Fische, Weine, Brannt-wein und dergleichen darf nichts geliehen werden, und ebenso wenig findet direktes Darleihen auf Immobilien, alsländliche Grundstücke, Höfe, Häuser und dergleichen statt."Dagegen machte die Bank Darleihen auf Gold - oder Silber-münzen, so wie Barren, gegen 2 Proc. jährliche Zinsen.Ueber den Umfang des Ausleihens war in dem Bank-Regle-ment »ichs bestimmt; eben so wenig über das Verhältnißder auszugebenden Zettclmengc zu der vorhandenen Bank-baarschaft. Dies war dem Ermessen der Bankdirektorenüberlassen, ohne Zweifel ein arger Mangel der Bank-Ord-nung, namentlich in jener Zeit, wo die Law'sche Plus-macherei durch Zettelmassen den Volksreichthum zu vermeh-ren meinte, während das Zcttelgeld immer an die Baar-schaft gebunden blieb, und die Menge jenes ohne Verhältnißzu diesem willkürlich vermehrt wurde. Mangelt freilich inder Geschäftsführung der gute Wille, Einsicht und Kraft,so hilft auch die beste Vorsicht nichts; daß indessen über jenebeiden Punkte im Bankreglement nichts bestimmt wurde,war eine absichtliche Lücke, die sich der Mißbrauch des öffent-lichen Kredits für seinen Unfug offen gelassen hatte. EinFehler und Uebergriff der Bankdircktoren war es, durchWechsel - und Cursgeschäfte zum täglichen Umwechselnnöthige Baarschaft zu schaffen, weil sie mit ihren Mittelndiesem Geschäfte nicht gewachsen waren, und überhaupt das-selbe ihrem Wirkungskreise nicht angehörte. Offenbar wares der Bankdircktion zunächst um den möglichst größten-Ge-winn zu thun, und sie überschritt deshalb die Grenzen ihrerPflicht. Ueberhaupt ist diese Bank von ihrem Entstehenan mit den mannichfachen Veränderungen, die sie erfuhr,ein praktisches Beispiel, wie Banken nicht eingerichtet undverwaltet werden dürfen, wenn sie das allgemeine Wohlund nicht Privatinteressen befördern sollen. Deshalb ver-dient die Geschichte dieser Bank an sich, so wie namentlichim Vergleich mit dem vielseitig ausgebildeten und alle ge-sellschaftlichen Verhältnisse erfassenden belgischen Bankweseneine sorgfältige Betrachtung. Es crgiebt sich daraus, daßBanken nicht bloße Geldleih-Jnstitute mit Hülfe des Zettel-geldes oder Finanzquellen sein dürfen, sondern Anstaltensowohl zur Beförderung der Geldcirkulation so wie derkommerziellen und industriellen Unternehmungen, als auchzum Schutz des Kredits und des Gelingens jener Unterneh-mungen. Werden Banken nach dieser höheren Ansicht vomBankwesen gegründet und verzweigt, wie es die belgischensind, so wird nicht nur die so nachtheilige Zersplitterungder Geldmacht im Volk beseitigt, worin ohne Zweifel diezeitgemäße Aufgabe des Bankwesens besteht, sondern siewerden auch die Volksthätigkeit oder das industrielle Ele-ment im Volk beleben, woraus sich dann immer neue Kräftezum Vortheil des Ganzen entwickeln werden, wie eö wederFinanzanstalten, noch Leih - und Sparkassen in ihren ab-gesonderten Wirkungskreisen je vermögen. Die schon imVorhergehenden dargestellte Wirksamkeit der belgischen Ban-ken, die wie ein vielglicdriges Ganzes erscheinen, beweist,daß, wo die Geldkräfte eines Staats so zweckmäßig in Thä-tigkeit gesetzt und verwendet werden, Großes geschafft wird,das sonst schwerlich unternommen würde. Allerdings darfman sie nicht als eine Abwehr allgemeiner Krisen betrachten: