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Erster Band. A - G.
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die Direktion der Speciesbank genossen,—so darf diesdoch nicht täuschen; man muß eine öffentliche, aus-führliche und erläuternde Rechenschafts-Lb-lage fordern, damit in einer Einrichtung, welche Eigen-thum der Nation ist, nichts verheimlicht bleibe." Dieses»tarnende Beispiel der Heimlichkeit rechtfertigt diese Dar-stellung. Eine Bank gehört dem Bolk, mag sie Privat-,Actien-, oder Staatsunternehmen sein, aus dem einfachenGrunde, weil sie auf den Besitz, das Eigenthum und dieThätigkeit des Volks vermittelst der Cirkulationsmittel inBaarschaft oder Aettelgeld gegründet und durchaus geeignetist, damit Mißbrauch zu treiben oder eine unbeschränkteGewalt über das Eigenthum des Volks auszuüben.

Bei der Umwandlung der Bank in eine Staatsbankwar es allein auf Gewinn abgesehen. Der Staat schuldeteder Bank große Summen. Richt nur diese gewann er dabei,nebst den davon zu zahlenden Zinsen, sondern auch den Er-trag von den übrigen Kapitalien, der nicht unbedeutendwar. Aber welche Berechtigung hatte er zu der vorzeitigenUebernahme dieses Unternehmens gegen den Freibrief? Keine.Indessen ist schon die Ansicht ausgesprochen worden, daßbei der Concession aller Actienunternehmungen, seien esBanken, Kanäle oder Eisenbahnen, die Bedingung geltendgemacht werden sollte, daß, sobald derGcwinn 8Proc. über-steige, der Zinsensätz ermäßigt, oder der Ueberschuß zu einemallgemeinen nützlichen Zweck verwendet werden solle. Eswürde nicht unbillig sein, wenn beides zur Bedingung ge-macht würde.

Nachdem der Staat die Bank übernommen hatte, wurdedurch eine Verordnung von 13. April 1774 bestimmt, daßdie Einrichtung und Verwaltung der Bank unverändertbleiben, und der Gewinn zur Abzahlung der Landesschuldenverwendet werden sollte. Die Ober-Schatz-Direktion ver-trat die frühere Actiengesellschaft. Dieser mußten die Bank-Kommissare die jährliche Rechnung ablegen. Durch einekönigliche Verordnung vor» 12. April 1782 wurde die Ober-Bankdirektion an die Stelle der Ober-Schatz-Direktiongesetzt.

Verbesserungen wurden mit allen diesen Bestimmungennatürlich nicht erreicht, weil die Mängcl der Bankordnungblieben, wie sie waren, und die Bank überhaupt, wie dieZettelvermehrung insbesondere, der Willkür preisgegeben.In diesen Verhältnissen konnten die Staatssinanzen keineSicherheit gewinnen; ihr Zustand erregte im Gegentheil Miß-trauen. So geschah es, daß das Volk aufstand, als im1.1773 die an sich schon schlechten Schillinge um ein Drittelherabgesetzt wurden und auch ein Gerücht von Reduktionder Reichsthalerzettel verlautete. Dies waren die Vor-zeichen einer Gefahr des Zcttelwcsens, insofern dasselbe inder Cirkulation baarcs Geld vertrat. Die Bankzcttel »rarenvon 1774 bis 1783 von 6>/z bis 7 Millionen, die an Privat-personen geliehenen und discontirtcn Summen von über3 bis 7'/, Millionen, und die Schuld des Staats an dieBank bis auf ohngefähr 1« Millionen vermehrt worden,während die Staatsschulden überhaupt sich auf 23 Millionenbeliefen. An Kapitalien, die am 31. Dcc. 1783 auf demFolio (Giro) standen und »vorüber täglich disponirt werdenkonnte, schuldete die Bank gegen l'/? Millionen Rthlr.,

und die Baarschaft zum täglichen Umsatz betrug nicht mehrals 123,021 Rthlr. Diese großen Summen vermehrtennoch beträchtliche langsichtige Wechsel. Dies war dasErgebniß der wenigen Jahre, seit der Uebernahme der Bankvon» Staat. Rathanson bemerkt in Rücksicht darauf a. a. O.S. 80: „Es »nacht einen traurigen Eindruck, zu sehen,wie gleichgültig mit der Entwickelung der Kräfte des Volks,leider alles durch Unbesonnenheit, verfahren ward, indemsolche Massen von Zetteln in Umlauf gesetzt wurden, dievon einem Unglück zum andern geführt haben."

Die Schwäche der Staatssinanzen wurde immer fühl-barer. Da nun der Curs zwischen Kopenhagen und Ham-burg als Maaßstab für den Stand des Finanzwesens ange-sehen wurde, und bei der ungeheuren Masse des Zettelgeldesaus verschiedenen Ursachen nicht gleichgültig war, so wardie Ober-Bank-Direktion darauf bedacht, eine dauerndeEinwirkung auf den Curs zu bilden. Sie bestimmte des-halb am 8. Mai 1778, daß das Banco-Comtoir von derBank so viel ohne Zinsvergütung erhalten sollte, als sie zuihren Operationen auf den Curs bedürfen würde. DiesesUnternehmen wurde durch den lebhaften Handel nach derUnabhängigkeitserklärung der Nordamerikanischen Staatenunterstützt. Von 1772 bis 1778 hielt sich der Wechsel-Curs auf 123 bis 123 Proc., und die Curant-Münze auf123>/2 bis 120>/2 Procent. Die großen Rüstungen zurbewaffneten Neutralität von 1777 bis 1783 drückten denCurs, ohngeachtet der Handel ausgebreitet war, und erschwankte namentlich 1783 zwischen 130 bis 144 Proc.Trotzdem genoß der Staat Zutrauen, und die Regierung»nachte 1783, 1784, 1783 ohne Mühe unter günstigen Be-dingungen Anleihen. Die Ursache dieser Erscheinung istkeine andere, als der ausgebreitete Handelsverkehr des Lan-des, der es verinöge des Bedarfs mit dem Auslande fort-während in vortheilhafter Verbindung erhielt und demLande selbst neue Kräfte zuführte, die es sonst nicht erhaltenhätte. Der Stand der Finanzen konnte die Ursache nichtsein, denn am Schluß des Jahres 1784 betrug die cirkuli-rende Zettelmenge 13,242,000 Rthlr.; außerdem schuldetedie Bank an deponirten Suminen 1,626,000 Rthlr. Dage-gen hatte sie außer dem Guthaben beiden Finanzeri7,413,000Rthlr. bei Privatpersonen. Es war hier also unverkenn-bar ei» Mißverhältniß entstanden. In derselben Zeit, wodie Regierung 1783 bis 1784 eine auswärkige Anleihe von3'/, Millionen Rthlr. unter günstigen Bedingungen »nachte,bedeutende fällige Zahlungen in Holland nicht gefordertwurden, und 1783 am 8. Juli im Jnlande während einerhalben Stunde >/» Million Thlr. zu einer Anleihe gegenverzinsliche Obligationen auf 28 Jahre gezeichnet wurden,war man nicht bereit, 100 klingende Species gegen 123Thlr. in Zetteln zu geben, so tief war der Kredit der Bankgesunken, gegen den Kredit der Staatssinanzen. Die Ur-sache des Mißkredits der Bank lag einzig in deren Uebcr-lastung mit Zetteln, deren Menge ohne Verhältniß ver-mehrt worden war. Hatte der Staat die Bank fortwäh-rend in Anspruch genommen, und sie selbst früher größerenKredit genossen, als die Staatssinanzen, und glaubte derStaat auch durch Uebernahme der Bank als Staatsanstaltzu gewinne», so schützte sie doch dies alles nicht; das Zu-trauen zu derselben war durch das Bekanntwerden ihres

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