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Erster Band. A - G.
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weder die Staatsfinanzen noch die Cirkulationsanstalten ge-winnen konnten, sondern beide Theile geschwächt werden muß-ten. Hätte nicht der ausgedehnte und äußerst gewinnreicheHandelsverkehr Dänemarks dem Lande fortwährend Gewinnzugeführt und den Nationalreichthum vergrößert, so wür-den die unglücklichen Folgen der unverhältnißmäßigen Jet-telvermehrung schon früher als in dem Unglücksjahr 1807mit so furchtbarer Gewalt eingetreten sein. Allerdingswürden solche politische Verhältnisse Unheil auch über einLand gebracht haben, wo statt des Zettelgeldes nur baareMünze cirkulirte, weil der Krieg den friedlichen Verkehrhemmt und außerdem verzehrt und vernichtet. Wie derKrieg 1807 die Quellen der Finanzen erschöpfte, so stockteauch der Zufluß der Bankanstalten. Da man in den gutenZeiten nicht auf böse bedacht gewesen war, so konnte mansich jetzt, um die ungeheuren Ausgaben für den Krieg zubestrciten, nur durch Vermehrung des Papiergeldes helfen.In dieser Noth bot die alte Curant-Bank immer wie-der Hülfe und schon in dem ersten bösen Jahr gab sie18,800,000 Reichsthaler in Zetteln. Der Curs hielt sichanfänglich auf 181 bis 141-/z Pcoc. Die Staatssinanzenbenutzten alle Steuervorschüsse, Anleihen, Obligationen,Zettelgeld, um sich Hülfsmittel zu verschaffen. Je mehraber die Jettelmaffe wuchs und der Krieg die Verhältnisseunsicher machte, desto mehr siel der Curs und er stand am30. Dec. 1808 auf197>/2 Proc., im Anfang von 1809 auf200 Proc., aber so ohne allen Halt, daß er von 20 auf30,ja sogar von 80 auf 100 Proc. sprang. Er sank immertiefer; 1809 im April auf 238, Juni auf 300, Okt. 330,Dec. auf400 Proc.; 1810 in den ersten Monaten zwischen408 und 388 Proc., in den folgenden fünf Monaten zwi-schen 383 und 400 Proc., im Aug. auf 480, Sept. 300,Oktbr. 600 Proc.; 1811 im Febr. auf 840 Proc. undschwankte so fort bis 800 Proc. Im I. 1812 April stander 743 Proc., am Schluß 1812 auf 1700 bis 1800. DieZettelmassc war bis jetzt von 27 bis 142 Millionen Rthlr.Cur. angewachsen, aber kaum 7 Millionen Species werth.Wenn in dieser Zeit der Noth der Curs sich, wenn auch nurvorübergehend besserte, so waren glückliche Unternehmungendes Handels die Ursache. So bewährt sich dessen segenbrin-gcnde Kraft.

Das ganze Geld - und Bankwesen des dänischen Reichswar mit dem I. 1812 gebrochen, die ungeheuere Zettelmassebeinahe ganz werthlos geworden und es blieb der Staatsre-gierung in diesem unglücklichen finanziellen Verhältniß, woihre Quelle, so ganz versiegt, keine Hülfe mehr bot, nichtsals eine durchgreifende Veränderung des Geldwesens übrig.Diese geschah vermöge der Verordnung vom 8. Jan. 1813.Diese Verordnung setzte statt des bisher bestandenen Curant-Münzfußes einen leichteren von 18>/2 Rthlr. auf die feineMark fest, reducirte die Jettelmaffe von 142 MillionenRthlr. in dem Verhältniß von 6 zu 1 und hob alle Artenvon Curant- und Spccicsbanknotcn, Lcihinstitutszetteln,Schatzkammerscheinen und Assignationen, nebst den bishe-rigen Münzsorten auf und bestimmte nur eine Geldsorte,nämlich Reichsbankgeld. Aber auch dieses bestandwegen des Mangels an Baarschaft in Zetteln und es wurdedeshalb eine neue, für die Herzogthümer, Dänemark undNorwegen gemeinschaftliche Jettelbank, die Reichs dank

eingerichtet. Dieselbe entstand als eine von den Staats-finanzen völlig abgesonderte Anstalt, durch welche alleinkünftig das einzige Aettelgeld im Reich, als gezwungenesZahlungsmittel, in Umlauf gesetzt werden sollte. Indessenberücksichtigte man in den deutschen Herzogthümern denneuen Münzfuß nicht, sondern behielt das schleswig-hol-steinische Curant nach wie vor.

Dies war die auf Kosten des Volks schwer erkaufteErfahrung, daß willkürlich vermehrtes Zettclgeld keines-wegs den Nationalreichthum unzweifelhaft darstellt. Dieverringerte Aettelmasse von 142 Millionen Rthlr. belief sichohngefähr auf 232/g Millionen Reichsthaler-Zettel, so wieauf 31/2 Millionen in den Herzogthümern cirkulirende Zet-tel. Diese alle sollten durch die Reichsbank in Umlauf ge-setzt werden; außerdem aber wurden 4 Millionen zum Leih-fonds und 13 Will. als ein Reservefonds zur Dispositionder Finanzen gestellt. Also konnte die Bank 48 MillionenReichsbankthaler-Zettel zur Cirkulation in Däne-mark, Norwegen und den deutschen Herzogthümern aus-geben, und die Wirksamkeit der bisherigen drei Banken,nämlich der alten dänischen Curant-Bank, der dänisch-schleswigischen Species-Bank, der dänisch-norwegischenSpecies-Bank, so wie der dänischen Deposito-Kasse und derLeih-Jnstitute hörte mit der Einrichtung der Reichsbankauf, die nun das einzige öffentlich berechtigte Bankin-stitut war.

Den Fonds der neuen Reichsbank bildete die soge-nannte Bankhaft, die nämlich in einer Forderung desStaats von 6 Proc. in baarem Silber von dem Werthalles unbeweglichen Eigenthums in sämmtlichen dänischenStaaten besteht. Diese Forderung haftete auf allen zurGrund- und Benutzungssteuec am Ende des Jahres 1812Pflichtigen urbaren Ländereien, nach deren Taxationswerthvon 1802; ferner auf allen Gebäuden, welche die angeord-nete Haussteuer entrichten mußten, nach der Versicherungs-summe, die 1808 bestimmt war. So lange diese Forderungnicht bezahlt war, haftete sie als erste Hypothek auf dembetreffenden Besitzthum vor allen anderen, selbst vor denkönigl. Abgaben und ^Schätzungen. Die Bank kann dieseSchuld nicht kündigen, aber der Schuldner kann sie ganzoder theilweise abtragen, jedoch nie unter 100 Rbthlr. Silber.So lange sie nicht abgetragen ist, muß sie mit 6>/2 Proc. Sil-berwerth jährlich verzinst werden. Der Gesammtwerth desbezüglichen Besitzes wurde auf 700 Millionen Reichsbank-thaler oder 330 Millionen Species angeschlagen; davonsechs Proc. Bankhaft gerechnet, betrug 42 Will. Rbthlr.oder 21 Millionen Species.

Mit der Veränderung des Geldwesens und namentlichmit der Bankhaft eng verbunden war die Jndult, wo-durch alle Schuldforderungenchis auf vier Jahre nach her-gestelltem Frieden hinausgerückt worden, so daß dann dieZahlung des Kapitals in Reichsbankthaler Silberwerth ge-fordert werden konnte; wurde die Bezahlung früher gefor-dert, so mußte sie der Gläubiger in ReichsbankthalernNennwcrth annehmen. Der Zinsfuß ward für alle aufSilberwerth gestellte Verschreibungen zu 4 Proc. bestimmt,ausgenommen wo die Verpflichtung auf Nennwerth lautete,waren 8 Proc. erlaubt. Leider lähmte der Jndult den