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Erster Band. A - G.
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inneren Verkehr, während ohnedies der auswärtige Handels-verkehr in den ungünstigen äußern politischen Verhältnissenschon stockte. Die Folge war, daß die Reichsbankzettel,so wie alle übrigen Arten Zettelgeld tiefer als früher imWerth sanken. Der Curs stand am 1. Februar 1814 bisdahin 1813 zwischen 573 bis 475 Proc., jedoch der Silber-werth-Curs nur 375 Proc. Die Bank ließ nun auch, ge-mäß der Verordnungen vom 28. Dec. 1813 und 11. Aug.1814 Münzzeichen aus Kupfer in 16, 12 und 2 Schilling-stücken ausgeben, deren Summe bis zum 30. Sept. 18131,239,770 Rbthlr. betrug. Bei dem geringen Handelsver-kehr sank der Curs tief und er stand am 1. Okt. 1816 auf760 Proc., stieg aber bald darauf durch eine günstige Be-wegung im Verkehr auf 600 Proc. und so allmälig mit dembelebteren Handel bis auf 230 Proc. im Juli 1818, wäh-rend jedoch der Silberwerth - Curs auf 373 Proc. zumgroßen Verlust der in Silberwerth umgeschriebenen For-derungen stand.

Durch die königl. Verordnung vom 6. April 1818 wurdedie Reichsbank in eine Nationalbank umgewandelt.Bei dieser wurden Interessenten alle, deren Bankhaft minde-stens 100 Rbthlr. Silber betrug. Jede 100 Rbthlr. warenmit einer Stimme berechtigt. Die Einlage blieb Jedem alsEigenthum, davon er Ausbeute zu erwarten hatte. Zugleichwurde bestimmt, daß die Zettel der Bank nach ihrem Nenn-werth, neben dem Silber, gelten sollten, indem es die Auf-gabe der neuen Nationalbank war, im Lande das Silberwieder als einziges gesetzliches Zahlungsmittel einzuführen.Den Klagen über Geldmangel im I. 1818 vermochte dieRegierung nicht anders zu begegnen, als durch eine Anleiheaus 12 Millionen MB. in Hamburg im I. 1819, die frei-lich unter harten Bedingungen abgeschlossen werden mußte.Rücksichtlich des Fonds der neuen Bank wurde bestimmt,daß sie sämmtliche Activa und Passiva der Reichsbank undalle der Reichsbank gehörende Valuta nebst Eigenthumübernimmt. Sie sollte Ve der Zinsen, welche die Finanzenfür die Bankhaft vergütete, zur Einziehung und Vernich-tung von Zetteln anwenden; die übrigen Bankhaften unddie Valuta der Reichsbank bilden den eigentlichen Fondsder Nationalbank. Wenn alle cursirende Zettel eingezogensind, fallen die °/o der Bankhastzinsen an die Finanzenzurück.

Als am 1. Aug. 1818 die Reichsbank an die Rational-dank überging, war ihr Stand:

Schuld an

Obligationen und an den Reservefondsan die Finanzen . . 13,910,453 Rbthlr. SilberZettelschuld .... 31,106,181 - Zettel

45,016,634 Rbthlr.

V e r m ö g e n in:

dänischen Bankhaftm . . 17,290,742 Rbthlr. Silber

in den Herzogthümern . 13,230,431 - -

Contant bestand und aus-stehende Forderungen,nach Abzug der schuldi-gen Darleihen, in:

baarem Silber .... 1,831,103 - -

an Zetteln, nachAbzug von

784,539 Rbthlr.. . 3,852,852 Rbthlr. Silber

Obligationen .... 192,200 - -

36,397,028 Rthlr. Silber.

An unsicheren Forderungen der Bank gingen ohngefähr1 Will. Rbthlr. verloren; dagegen beliefen sich ihre ausstehen-den Restanten fast eben so hoch; ihre Schuld betrug also iU/zMillionen Rbthlr., vorausgesetzt, daß die Zettel Pari stan-den. Die Reichsbank hat im Ganzen 38,834,336 Rbthlr.Zettel ausgestellt und seit 1814 bis zum Uebertrag an dieNationalbank 7,728,133 Rbthlr. vernichtet. An Abzah-lungen auf Bankhasten hat sie 2,667,000 Rbthlr. einge-nommen und an den Reservefonds für die Finanzen bezahltesie 392,000 Rbthlr.

Die Octroi für die Nationalbank ist vom 4. Juli 1818und das dazu gehörige Reglement vom 27. Juli 1818; damitzugleich erschien für die Herzogthümer ein Patent, worin dieBedingungen aufgestellt wurden, deren Erfüllung die Bank-haftbelasteten in den Herzogthümern von der Verbindungmit der Bank befreite. Diese Bedingungen waren völligeTilgung der 6 Proc. der auf ihrem Besitz ruhenden Bank-haft, entweder dadurch, 1) sofort 112>/2 Rbthlr. Zettelfür jede 100 Rbthlr. Bankhaft einzuzahlen; oder 2) sofortfür jede 100 Rbthlr. Bankhaft dieselbe Summe in 4'/^ Proc.zinsentragenden königl. oder Bankobligationen zu erlegen;oder 3) es werden jährlich 6 Proc. baares Silber von derBankhaft eingezahlt, so lange der darauf fallende Theil derZettel- und Obligationsschuld getilgt ist. Der größte Theilder Interessenten, nämlich für den Bankhaftbetrag von11,712,168 Rbthlr., zahlten nach der dritten Bedingungihren Antheil an der Bankschuld in Terminen, jedoch ohneden Theil von der Obligationsschuld. Nach der zweitenBedingung wurde nur die Summe von 024,867 Rbthlr.eingezahlt. Bei der Zahlung nach der dritten Bedingungvorlor natürlich die Bank die Zinsen von dem Bankhaft-kapital. Der Betrag derselben wurde durch die sogenannteAufmachungsacte vom 31. August 1821 bestimmt. Danachbetrug der zu bezahlende Antheil

an der Zettelschuld . . . 11,888,520 Rbthlr. Zettelan der Obligationsschuld . 5,008,626 - Silber.

Diese Einzahlungen wurden volles Eigenthum derBank.

Bei Uebertrag der Reichsbank an die Nationalbankwurden Schuld und Vermögen der Reichsbank vermindert.Unter den Actien waren nämlich 17,290,000 dänische Bank-haften, von denen ursprünglich 15 Millionen in Bankhastenfür Grundstücke und Zehnten bestanden. Von diesen 15Millionen wurde'/c also 2»/^ Millionen, Eigenthum derBank, von den übrigen V» sielen der Bank nur die Renten,jährlich etwa 820,000 Rbthlr. Silber zu, bis alle cursirendeReichsbankzettel damit eingezogen werden könnten. Da-durch wurde also der Bank eine besondere Einnahme über-wiesen, um die Zettelschuld zu tilgen; folglich mußtendavon die Bankinteressenten frei sein und hatten eigentlichnur die Obligationsschuld nebst der Schuld des Reserve-fonds zu tragen, die sich ohngefähr 13,910,000 Rbthlr.