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beliefen, mit 6>/, bis 4 Proc. jährlichen Zinsen. Bis zumJahr 1834 hatte die Bank 14>/z Millionen Zettel eingezo-gen und durfte nun mit der Einziehung der übrigen 15>/,Millionen anstehen, aber dennoch jene 820,000 Rbthlr.forterheben. So geschah es auch nach den Beschlüssen derBank-Administration vom 18. und 10. Juni 1833 und ver-wendete die Zettel zum Ankauf von Silber.
Für die Erhebung der Bankhaftzinsen in den Herzog-thümern wurde durch das Patent vom 4. Juli 1818 einabgesondertes Bank-Institut in Alton« errichtet.Dies ist das oben (S. 221) schon erwähnte schleswig-hol-steinische Bank-Institut, das jetzt in Liquidation, aber inkeiner Beziehung mit der älteren 1813 ausgelösten schleswig-holsteinischen Bank steht. Dieses Institut nimmt die 6 Proc.Bankhaft ein und sendet den Betrag in Zetteln nach Kopen-hagen.
Durch diese Bestimmungen hatten sich dieHerzogthümervon Dänemark gesondert. Indessen war es rücksichtlich derNationalbank überhaupt bestimmt, daß alles was in denHerzoqthümern schon eingekommen ist und noch einkommenwird, der Bank zur Disposition steht und in keiner Verbin-dung mit den Bankhastzinsen für die -/o von Grundstückenund Zehnten in Dänemark, welche der Bank überhaupt nurfür eine Reihe von Jahren zugestanden sind, bis dadurchdie ohngefähre Zettelschuld von 31 Millionen eingezogenwerden kann. Jedoch sind über die Berechtigung der Bankzu der vollen Summe der 31 Millionen Zweifel erhobenworden, insofern nämlich 11,888,328 Rbthlr. von der Bankder Herzogthümer nach der Aufmachungsacte vom 31. Aug.1821 als ihr Antheil an der Zettelschuld bezahlt wird undalso diese Summe von der Totalsumme der Zettelschuld,wie dieselbe am 1. Aug. 1818 war, abgezogen werden müsse;folglich fallen auf die -/§ Bankhaften in Dänemark, zurZetteleinlösung nur ohngefähr 18 Millionen.
Der durch die Bankhaft zusammengebrachte Fonds derBank ward als Actienkapital bezeichnet, indem nach derOctroi H. 11 jeder ein Aktionär war, dessen einzuzahlendeoder eingezahlte Bankhaft 100 Rbthlr. betrug, oder derseine geringere Bankhaft bis auf 100 Rbthlr. erhöhenwollte, oder ohne Bankschuldner zu sein, freiwillig dieseSumme einzahlte oder auch der Bank schenkte. Trotz demkam wenig baares Silber ein. Deshalb wurde im I. 1818eine neue Subskription zur freiwilligen Einzahlung eröffnetund den neuen Actionären 4 Proc. Zinsen nebst dem Ge-winn zugesagt, der sich mit der Zeit über jene Proc. erge-ben sollte. Trotz dem wurden nur 30,000 Rbthlr. gezeich-net und die Zahl der Actionäre beläuft sich überhaupt aufohngefähr 82,000. Diese Actionäre sind nach §. 27 derOctroi zu einer Ausbeute berechtigt, sobald der in H. 20bezeichnete Zweck der Bank, daß baares Silber und dieZettel der Bank, die auf Anfordern gegen Silber einge-wechselt werden, das einzige gangbare gesetzliche Zahlungs-mittel des Landes geworden sind, erreicht ist. Diese Mög-lichkeit hängt von der Größe der Silbcrbaarschaft der Bankab und je mehr diese wächst, desto näher rückt die Zeit, wodie Zettel für einlösbar erklärt werden und die Actionäre zueiner Ausbeute berechtigt sind.
Die Actionäre besitzen der Octroi gemäß kein Stimm-recht, sondern in §. 33 der Octroi heißt es deshalb: „DieI.
Repräsentanten, welche die Jnteressentschaft (Actionäre)vorstellen, führen, auf ihre Verantwortlichkeit, die Ober-aufsicht und die obere Leitung über die Bank und alleAngelegenheiten derselben." Diese beschränkende Bestim-mung wird ein mit Vorsicht und zweckmäßig eingesetzterSchlußstein des neuen Gebäudes genannt. Denn die Er-fahrung mit den früheren Bankinstituten hatte es genügendbewiesen, daß nicht die höchste Ausbeute wahren Gewinnund Sicherheit des Bankwesens gewährt, und sie hatte ge-lehrt, daß es nicht die höchste Augabe der Bank sein kann,die Cirkulationsmittel zu vermehren, sondern dieselben fürHandel, Industrie und Ackerbau bewegen zu helfen und demLande ein sicheres Geldwesen zu erhalten (vergl. Nakhansona. a. O. S. 160 f.).
Die Aufgabe der Bank war also, Verbesserung undSicherheit in das Geldwesen des dänischen Reichs zu brin-gen. Dies sollte vermöge der Einziehung des Aettelgeldesund der Einwirkung auf den Curs geschehen; beides warjedoch nur mit hinlänglichen Mitteln auszuführen möglich.Die Mittel der Bankbaarschaft genügten indessen dazu an-fänglich keinesweges, namentlich nicht zur Einwirkung aufden Curs. Derselbe war im I. 1813 bis auf 2400 Proc.gesunken, er stieg jedoch 1814 auf 473 bis 373 Proc.; 1813wich er aus 760 Proc., hob sich 1816 wieder auf 600. Soschwankte er mit dem lebhafteren oder verminderten Han-delsverkehr und stand 1817 im März 380, April 530, Mai300, Juni 420 Proc., darauf zwischen 420 bis 400, abervom Oktober bis zum Jahresschluß auf 420 Proc. ImI. 1818 stieg er von 420 bis 250. Im Anfange von 1810machte die Bank eine Anleihe in Hamburg; der Curs stand1810 im Januar 233>/s, Februar 221»/,, März 212//,,April 21<p/z, Mai 217-/7, Juni 218-/. Die nicht viel ver-sprechende Ernte, gelähmter Handel, so wie die Handels-krisis in England wirkten widerwärtig auf den Curs einund er siel im Juli auf 237, August 232, September 268,Oktober 278, November 288, December 302; im Januar1820 auf 306 Proc., doch stieg er wieder bis 237 Proc. Umdie Zetteleinziehung noch mehr zu beschleunigen und ver-möge einer größeren Zetteleinziehung auf den Curs zu wirken,machte die Bank noch eine 3procentige, übrigens sehr kost-spielige, Anleihe gegen Obligationen, im 1.1820. In Bezie-hung darauferschien der offene Brief des Königs am 4. Febr.1820. Durch denselben wurde der Bank die Forterhebung dero/s der Bankzinsen von den Bankhaften zugesichert, so langebis die Anleihen getilgt sein würden, um die Bank für alleVerluste und Ausgaben schadlos zu halten. Dies war eingroßer Vortheil für die Bank. Sie konnte nun im regel-mäßigen Einziehen von Zetteln fortfahren, aher auch aufdie Tilgung der Obligationsschuld und auf den Reserve-fonds bedacht sein.
Nach der Anleihe von 1820 wurde» von April 1820bis Juli 1821 an 0 Millionen Rbthlr. Zettel, ohngefährder ganzen cirkulirenden Zettclmaffe, eingezogen; dessen-ungeachtet erfolgte die beabsichtigte Verbesserung des Curscsnicht, weil der Handel litt und die Getreideprcisc niedrigerwaren. Unter diesen Umständen ließen die Staatssinanzcndurch Börsen-Operationen auf die Hebung des Curses spc-kuliren und er hielt sich bis Juni 1824 zwischen 248 bis230, aber vom 16, Nov, bis Ende December aus 223 Proc.
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