Bank
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wovon mehr als die Hälfte aus Einlagen von 10 bis200 Pfd. bestand; Dies ist der beste Beweis für die unge-meine Wichtigkeit dieses Systems.
18. Geschäfstbetrieb der Bank.
Älle Rechnungen, welche die Bank mit Privaten führt,heißen Offene Rechnungen fäeawmg aecounte), indemalle diejenigen, mit denen sie bestehen, berechtigt sind, An-weisungen auf die Bank auszustellen und Wechsel auf ihreOrdre bei ihr präsenteren zu lassen, gerade als ob es beieinem gewöhnlichen Bankier wäre. Die Summe, womitein Private eine solche Rechnung eröffnen muß, ist nichtfestgesetzt; eben so wenig verlangt die Bank eine bestimmte,für seinen Kredit offen gehaltene Summe, um sich für ihreMühwaltung bei Honorirung ,einer Tratten er. zu entschä-digen. HerrHorsley Palmer gab in seinem Berichtean das Unterhaus folgende Mittheilung über die Begünsti-gungen, welche seit dem Jahr 1828 die Bank den OffenenRechnungen einräumte:
1) Die Bank zieht Dividenden vermittelst gerichtlicherVollmacht für alle diejenigen ein, welche bei ihr OffeneRechnung haben;
2) Vollmachten zum Bezug von Dividenden werdenauf dem Anweisungsbüreau für solche in Empfang genom-men; so
3) Schatzkammerschcine und andere Versicherungen;ferner die Wechsel honorirt, die Interessen eingezogen undder Betrag auf ihre laufende Rechnung gestellt;
4) Anweisungen können über 3 Pfd. und darüber, an-statt für 10 Pfd. wie bisher ausgestellt werden;
8) für solche, die Offene Rechnung bei der Bank-ha-ben, werden Geldkaffen, deren Inhalt unbekannt ist, auf-bewahrt;
6) Banknoten werden beim Rechnungsführer bezahlt,anstatt wie früher Zahlungsanweisungen für sie an dieKassen abzugeben;
7) Ueber Anweisungen auf Bankiers in der Stadt, dieum 3 Uhr bezahlt werden, kann zwischen 4 und 8 Uhrschon disponirt werden, und diejenigen, welche vor 4 Uhreingehen, können noch denselben Abend in Empfang genom-men und auf Rechnung gebracht werden;
8) Anweisungen, die erst nach 4 Uhr gezahlt werden,werden um 0 Uhr am folgenden Morgen verschickt, in Em-pfang genommen und auf Rechnung gestellt, und kann mansofort über dieselben verfügen;
0) Vollmachten zum Bezüge von Dividenden werdenauf dem Anweisungsbüreau bis 8 Uhr Nachmittags, anstattnur, wie früher, bis 3 Uhr angenommen;
10) Auf Rechnung eingezahlte Summen werden ohnedas Bankbuch angenommen und erst später eingetragen,wenn der Betheiligte sie nicht zurückverlangt;
11) Wechsel, die als bei der Bank zahlbar acceptirtsind, werden mit oder ohne Avis angenommen, was frühernur mit Avis geschehen konnte;
12) Banknoten von Bankiers auf dem Lande, die inLondon zahlbar sind, werden noch an demselben Tage vor-gezeigt ;
13) Anweisungen werden buchweise und nicht wie frü-her bogenweise ausgegeben.
14) Jemand, der eine Offene Rechnung hat, kannauch eine Disconto-Rechnung haben, aber Niemandkann die letztere ohne die erstere besitzen. Sobald eine Dis-contorechnung eröffnet ist, werden die Unterschriften derBetheiligtcn in ein zu diesem Zwecke eigens gehaltenes Bucheingetragen und eine gerichtliche Vollmacht ertheilt, daß diedarin genannten Personen im Namen ihrer Principale han-deln können. Kein in der Provinz ausgestellter Wechselwird, wenn er unter 20 Pfd. beträgt, von der Bank inLondon, keine Londoner Banknote unter 100 Pfd., noch,den bestehenden Verordnungen zufolge, auf ein längeresZiel als für 3 Monate, discontirt.
13) Die Bank nimmt zur Aufbewahrung edle unge-münzte Metalle, dieBullion genannt werden, unter Ver-antwortlichkeit, in ihre Bullion-Riederlage auf, ohne Kostendafür bei der Rückgabe zu berechnen, wenn nicht der Eigen-thümer sein Gut gewogen zurückverlangt. In dieser Nie-derlage befinden sich Probir- und Wägegeräthe. Die derBank eigenthümlich gehörenden ungemünzten Metalle wer-den nach ihrer Feinheit abgeschätzt, gemäß einer darübervorhandenen Parlamentsacte. Der Gehalt des Goldes ist22 Karat und 18 Karat sein in 3 Pfd.; der des Silbers11 Karat 2 Unzen und 11 Karat 10 Unzen sein in 3 Pfd.
Depositen in gemünzten Summen auf bestimmteKündigung nimmt die Bank, auch ohne Zinsen zu vergüten;bei andern Werthdingen berechnet sie Lagergebühren.
16) Die Zahl der Feiertage, die früher von der Bankgehalten wurden, ist in neueren Zeiten etwa auf die Hälftevermindert worden, um die zu große Unterbrechung derArbeiten zu beseitigen. In den Monaten März, Juni,September und December giebt es, außer Weihnachten,keine Ferien, Ostermontag und Dienstag werden nicht mehrgefeiert.
16. Zweigbanken derBank vonEngland.
Die englische Bank hat, wie bereits erwähnt wurde,in mehreren Provinzialstädten Zweigbanken errichtet. IhrGeschäftsbetrieb ist darauf gerichtet, den handelnden undGeschäfte treibenden Klassen das Discontiren guter undsolider Wechsel, die nicht Scheinwechsel darstellen, zu erleich-tern. Für jeden Wechsel oder discontirte Banknote sindzwei anerkannte Namen erforderlich und diese Rechnungenheißen Discontorechnungen. Diejenigen, welche Discon-torechnungen an der Zweigbank zu eröffnen wünschen, kön-nen jeden Sonnabend ihr Gesuch um diese Vergünstigungan das Hauptbankcomtor gelangen lassen, wo sie dann ge-wöhnlich innerhalb 10 Tagen Antwort erhalten. Wird dasGesuch genehmigt, so können gute Wechsel ohne weitereAnfrage in London an der Mialbank discontirt werden.Alle Papiere, die in London oder in irgend einer Filialbankzahlbar sind, werden nach dieser Bestimmung discontirt.Die Dividenden von den verschiedenen öffentlichen Fonds,welche an der Bank von England zahlbar sind, können ander Filialbank von solchen Personen, für die eine Anwei-sungsrechnung eröffnet ist, und nachdem sie sich durch dieFilialbank von London aus die gerichtliche Vollmacht ver-schafft haben, erhoben werden. In diesem Falle entstehenkeine andern Kosten als die Ausgaben für die Vollmachtund das Porto für ihre Einsendung. Ein- und Verkäufe
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