Bank-Actien
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Bankerott
Dollars. Nicht weniger günstig ist der Geschäftszustand derBanken in Virginia, bei einem gesunden Geschäftsbetrieb.Bei einer sehr mäßigen Dividende wird ein Reserve-Fondsangelegt, und der Noten-Umlauf immer beschränkt. So be-lief sich das Geschäft der Rorth-Western-Bank of Virginia1844 auf 1,313,138, 1843 auf 1,609,464 Dollars bei einemActien-Fonds von 740600 Dollars und an eigenen Staats-Noten 1844: 36337, 1843 nur 24734Dollars, und an Ro-ten anderer Staaten 1844: 33376, 1843: 33875 Dollars.Sie machte dabei aber 1844: »01778,1845: 1,020,222 Doll.Darleihen und Visconti, hatte außerdem bei anderen Ban-ken gut 1844: 233344, 1845: 133382 Dollars, und Baar-Borrath an Gold und Silber 1844:161111, 1843: 220901Dollars.
Ueberhaupt erscheinen bei den Banken der BereinigtenStaaten die Darleihen, Visconti und Guthaben als die be-deutenderen Posten; dagegen die Depositen als die geringe-ren ; eine beachtenswerte Eigenthümlichkeit des nordame-rikanischen Bankwesens, die aus dem lebhaften Handelsver-kehr und aus dem sicheren Arbeitsertrag, den beiden Haupt-quellen des Vermögens, entspringt, und den Banken mehrSicherheit gewährt, als die ansehnlichsten Depositen, wo-durch natürlich die Verbindlichkeiten einer Bank vergrößertwerden, ohne daß sie an Kapital gewinnt.
Es ist zwecklos, noch mehr Einzelnheiten von den Ban-ken der Vereinigten Staaten aufzuhäufen, weil deren Zu-stand sich fortwährend mit dem Verkehr ändert. Es genügt,das Eigenthümliche als die Hauptsache hervorzuheben unddurch die nöthigen Einzelnheiten zu erläutern. Dies istgeschehen.
Ueber die Sparbankcn, s. Sparkassen.
Bank-Actien sind in ihrer Entstehung dasselbe, wiealle anderen Actien, nämlich Scheine, wodurch der Inhabersich entweder zur Einzahlung eines bestimmten Kapitals zurGründung einer Bank verpflichtet, oder wenn die volle Zah-lung schon geleistet, sich als Besitzer des gezeichneten Kapi-tals und deshalb als Bank-Theilhaber ausweist. In Rück-sicht auf die Eigenthümlichkeit des Bankgeschäfts haben in-dessen die Bankactien eine andere Bedeutung, als die anderenActien: nicht weil vielleicht das Unternehmen eines Bank-geschäfts unsicher wäre und nicht verhältnißmäßigen Gewinnverspräche, sondern weil eine Bank vermittelst der darinniedergelegten Depositen, der Darleihen und der Banknotenauf fremdes Vermögen im Allgemeinen großen Einfluß übt,und eben so leicht durch leichtsinnige Spcculation, als durcheine in keinem Verhältniß mit dem Bankkapital und derflüssigen Baarschaft stehende Ausgabe von Banknoten so inStocken gerathen kann, daß sie liquidiren muß. Gewährtdas Geschäft eine gute jährliche Dividende, wie dies nament-lich bei denjenigen Banke» geschieht, die eine maßlose MengeZettelgeld in Umlauf setzen, so ist terGewinn auf eine Actiezwar beträchtlich, aber das Bankgeschäft dem Publikum ge-genüber gefährlich, in so fern eine Bank nicht blos dasActien-Kapital, sondern auch die Depositen rc. zusetzt undaus Mangel an Mitteln aufhören muß. Dann verlierennicht nur Einzelne, sondern das Publikum überhaupt durchnicht mögliche Wiedereinlösung oder doch große Herabsetzungdes Nennwerthes der Banknoten. So geschah es in Däne-
mark, Oesterreich, den nordamerikanischen VereinigtenStaaten rc. Um diesen Folgen vorzubeugen, haben die Re-gierungen die Bank-Actionäre durch die Bank-Statuten ent-weder im Betrag ihres Actien-Antheils, oder mit ihremganzen Vermögen verbindlich gemacht. So zweckmäßig in-dessen diese Bestimmung, besonders die letztere, scheint, sokann doch die Kraft jener Bestimmung durch andere Befug-nisse im Bankbetrieb gelähmt werden.
Bank-Agio heißt die Differenz, welche als Aufgeldzwischen der Valuta einer Bankanstalt, dem sogenanntenBankgelde namentlich in einer Giro-Bank, und der da-von verschiedenen Curant-Währung eines Ortes stattfindet,und welche nach den den Geldmarkt bewegenden Einflüssensich verändert, indem das wirklich umlaufende Geld stetenSchwankungen im Werthe unterliegt, während dies mit derbei der Bank deponirten Valuta nicht der Fall ist. Deshalbtritt in den Fällen, wo Bankvaluta und Curantgeld gleicheBasis haben, in der Regel ein Aufgeld zu Gunsten der erster»ein. In Giro-Banken ist die Einheit des Bankgeldes an-sehnlich besser als die der cursirenden Münze angenommen,wie z.B. in Hamburg, wo daher das Bankgeld gegen Eurantstets 23 bis 23 Procent (auf Hundert) gewinnt; bei Jet-telba nken jedoch ist dies nur selten der Fall, da derenNoten zum Umlaufe statt baarcn Geldes bestimmt sind undeine Disharmonie zwischen beiden Werthen nur unangenehmeStörungen verursachen würde, wie mehrfache Beispiele be-wiesen haben.
Bankerott, ^ranz. Imnqueroulo, engl. banknipt, ital.Inmco rotto, Kanca rottn, heißt das öffentlich erklärte Unver-mögen, seine Verbindlichkeit gegen die Gläubiger zur Zah-lung zu erfüllen, das im gewöhnlichen Leben auch mit Fal-liment oder Insolvenz bezeichnet wird. Indessen un-terscheiden die Gesetze mehrerer Stäaten diese Zustände eineszahlungsunfähigen Schuldners. Das Wort selbst stammtaus dem Italienischen, wo es von dem Geldwechselgeschäftentlehnt wurde, indem dasselbe zuerst in Italien sich ausbil-dete (Hoffmann, Geschichte des Handels S. 364 f. 383 f.).Es bezeichnet den zerbrochenen Wcchseltisch eines zahlungs-unfähig gewordenen Geldwechslers. Nach den Bestimmun-gen der meisten Gesetze ist derjenige Kaufmann, der ohneseine Schuld, durch nicht vorauszuberechnende und unvor-hergesehene Unglücksfälle gezwungen wird, seine Zahlungeneinzustellen, Fallit (s. Concurs); Bankerott undBankerottirer ist dagegen derjenige Kaufmann, derdurch eigene Schuld oder auch absichtlich durch Betrug ge-gen seine Gläubiger zahlungsunfähig wird.
Bei einem so wichtigen Gegenstände für Handel undIndustrie, als die Zahlungsunfähigkeit gegen die Gläubigerist, ist Strenge des Gesetzes nothwendig, damit die Treu-losigkeit nicht freien Spielraum erhalte; indessen darf dieseStrenge keineswegs über einen gewissen Punkt ausgedehntwerden, wenn durch das Gesetz nicht mehr geschadet als ge-nützt, und die Unternehmungslust niedergehalten werdensoll, deren Thätigkeit gerade bei einer vorhandenen Conku-renz so wichtig ist, und für die Zukunft von großen, glück-lichen Folgen sein kann, selbst abgesehen von dem Wohl oderWeh der Familie des Bankerottirers, weil durch sein Ver-hältniß auch andere Familien hart betroffen werden. Wiealle Gesetze, so bedürfen auch die Handels- und Bankerott-