Band 
Erster Band. A - G.
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Bergbauvereine

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Bergen

ein Gegenstand der Aufmerksamkeit für den Kaufmann, denGewerbsmann und den Industriellen. So wie er nur ver-möge eigenthümlicher Kenntnisse und eines besondern Ge-schicks möglich ist, so giebt es eine besondere Wissenschaftund besondere Gesetze für den Bergbau, und selbst die Berg-leute sind durch eine eigenthümliche Dienstverfaffung zueinem Ganzen vereinigt. — Rücksichtlich des Baues aufMetalle ist der Bergbau mit dem Hüttenwesen eng verbun-den, zu dessen Betrieb entsprechende chemische Kenntnissenothwendig sind.

Bergbauvereine, sind eigentlich Actien-Gesellschaf-ten. Man bezeichnet mit diesem Namen die Gesellschaften,welche sich in England und Deutschland vor einigen Jahrenbildeten, um in Südamerika Bergwerke betreiben zu lassen.In den Jahcen 1824 und 1823 entstand eine wahre Leiden-schaft für solche Actiengesellschaften, wie sie gegenwärtig fürEisenbahnen und Runkelrübenzuckerfabriken bestehen. Jetzthat sich die Sucht gelegt, denn die hochgespannten Erwar-tungen wurden größtcntyeils durch mannichfaltige Ursachen,namentlich auch durch die fortwährenden Unruhen in Süd-amerika, bitter getäuscht, und die Actien fast aller Gesell-schaften stehen unter dem Nennwerthe.

Bergblau, Kupferblau, franz. bleu äe mon-tszne; tlemjpes bleues cuivrees, 4eur cke cuivro, engl. moun-lain blue, ital. arrurro üi romo, coeruleum monlunum, einehellblaue Farbe, die theils in der Natur schon gebildet vor-kommt, theils künstlich bereitet wird. Das natürlicheBergblau, die sogenannte Kupferlasur, ist ein ent-weder krystallisirtes oder erdiges Mineral, das in Kupfer-bergwerken nicht selten vorkommt; es hat eine schöne insHimmelblau spielende Farbe. Da die Kupferlasur in Be-gleitung mehrerer anderer Mineralien vorkommt, so wirdsie erst von diesen ausgeschieden, hierauf mit Wasser gemah-len, geschlemmt und als natürliches Bergblau inverschiedenen Sorten der Feinheit in den Handel gebracht.Es kommt heut zu Tage aber wenig mehr im Handel vor,weil es gegen das künstlich bereitete Berg- oder Kupferblauzu theuer ist. Die ehemals zu Schwatz in Tyrol bestandeneFabrikation dieser Art hat schon lange aufgehört. Daskünstliche Bergblau kann auf verschiedene Weise durch Fäl-len von Kupferoryd mit Kali- oder Natronlauge erhaltenwerden. Die verschiedenen Bereitungsarten findet man amausführlichsten in Prechtl's technolog. Encyclopädie II. Bd.S. 16 und in Leuchs Farvenkundc II. Bd. S. 185 u. ff. —Das blasse viel Kalk enthaltende Bergblau kommt unterdem Namen Kalkblau, Armenier-Stern, 4rmomussiupls, in den Handel. Das Bergblau dient als Anstreich-farbe mit Kalk und als Malerfarbe, vorzüglich aber zurTapetenfabrikation.

Mit Säuren braust das Bergblau in grüner oder blauerFarbe auf. Mit Oel eingcrieben verliert es von seinerreinblaue» Farbe und wird grünlich.

In Frankreich kommt viel Bergblau feucht, als ron-äros bleues en püte, zur Tapetenfabrikation in den Handel,und man zieht dies dazu dem trockenen, cemlros bleues enpierres, vor. — Das englische Bergblau ist das beste.

In Trieft ist die Einfuhr immer noch ziemlich bedeu-tend, z B. im I. 1833: 8401 , 1838: 3N00 Pfd.; dieAusfuhr war 1833: 980, 1838: 400 Pfd.

Bergelohn, Bergegeld, englisch salvoge monoy,franz. sslvoge, ckroit äe solroxe, ital. sxeso äi solvogglo, bedeu-tet eine Entschädigung oder Vergütung an Leute, durch de-ren Bemühungen Schiffe oder Schiffsgut aus Wasser- oderFeuergefahr, aus der Gewalt der Seeräuber oder der desFeindes gerettet wurden. Dieses Retten heißt Bergen,franz. sauvcr, englisch to savo, holländ. borgen, ital. sulrore.Jedermann muß einleuchten, daß es nicht blos zweckmäßig,sondern auch gerecht ist, eine solche Vergütung eintreten zulassen. Die Gesetze von Rhodus, Oleron und Wisby habenbereits dieselbe anerkannt und alle Gesetzgebungen der neuernSecstaaten sind diesem Beispiele gefolgt. Nach dem Her-kommen hat derjenige, welcher die Güter eines Andern vorVerlust oder irgend einer andern drohenden Gefahr bewahrthat, einen Anspruch (lion) daran erworben und darf sie solange im Besitze behalten, bis er ein entsprechendes Berge-geld bekommen hat. Dieses Anrecht geht sogar der Bod-merei vor.

Die Größe des Bergelohns richtet sich nach dem Werthdes Geborgenen, nach der Arbeit und Gefahr dabei, ist aberauch gesetzlich, oder durch Staatsverträge und Reciprocitätfestgesetzt

Bergelohn gehört zu jenen Lasten, gegen welche mangewöhnlich durch Versicherungen sich schützt. Ist indessendas Bergegeld hoch angesetzt und der Zweck der Reise in soweit vereitelt, so hat der Versicherte nach den Gesetzen derenglischen, wie aller übrigen seefahrenden Nationen dasRecht der Verlaffung und kann vom Versicherer eine volleEntschädigung fordern (s. d. Art. Abandon). Eine weitereBelehrung hinsichtlich des Bergelohnes nach engl. Gesetzenfindet sich bei Xbdoll on tbo laer ok sbipping, pari. III. c. 10;?»>!< on Insurance c. 8. und blarslwll vn Insurance b.I.c.12,§> 8. Vgl Stranden.

Bergen, die bedeutendste Handelsstadt Norwegens,auf der Westküste im Vaag-Fjord, die tief in das Land hin-eingeht und einen guten, rings mit hohen und steilen Felsenumgebenen Hafen bildet, mit 22,000 Einw. Da die Stadtgleichfalls mit rauhen Klippen umgeben ist und nur vonOsten her freiliegt, so genießt sie zwar den Vortheil einerstarken Schifffahrt, aber der Zugang zu Lande ist beschwer-lich ; auch ist es der zahlreichen Felsen und Insel» wegennicht rathsam, ohne Lootsen die Einfahrt von dem Meereher zu unternehmen. Kabliau, gesalzen oder getrocknet, ge-hört zu den Hauptausfuhrartikeln, und geht hauptsächlichnach Italien und Holland. Beim Stockfischfang sind wäh-rend der Monate Februar und März mehrere tausend Men-schen beschäftigt und die Ausfuhr bclicf sich im Jahr 1829auf 184,064 Fässer; im Jahr 1843 überhaupt auf 335,000,1844: 633,954 Waag. Die Heringssischcrei, welche früheran den norwegischen Küsten mit gutem Erfolge betriebenwurde, hat seit einer Reihe von Jahren vcrhältnißmäßigwenig eingetragen; sie betrug jedoch in der Ausfuhr 1844:340,915 Tonnen. Andere Ausfuhrartikel sind Wallfisch-thran, Häute, Knochen, Theer nebst einer ungeheuren MengeHummern !c. Die Ausfuhr davon war 1814: 33,>00Ton-nen Thran, 15,313 T. Fnchroggen. Die Ausfuhr des Zim-merholzes ist unbedeutend und in der letzten Zeit wurde garkeins nach England verschifft. Das norwegische Bauholz