Band 
Erster Band. A - G.
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Aussteller des Wechsels wird Soll, das Conto für Acccp-tationcn Haben. Wird später das Papier eingelöst, sowird das Conto für Acceptationen für den Betrag desselbendebitier (Soll), das Cassa-Conto aber creditirt (Haben),wodurch sich die Posten in jenem Conto wieder ausgleichen.Da der bloße Name die Sache nicht ausmacht, so kann mandie Acceptationen auch mit auf das Wechsel-Conto bringen,doch ist erstere Behandlungsart, wie man leicht einsieht, vor-zuziehen. Wo aber keine gesetzlichen Vorschriften die Auf-führung eines Conto für Lcceptationen erheischen, trägtman solche Posten füglich auf das allgemeine Wechsel-Conto. — Die Anwendung des Conto für Acceptationenwerden wir, indem wir jenen Borschriften nachkommen, un-ten zeigen.

Das Speditions-Conto wird Soll für allebaaren Auslagen auf Speditionsgüter, wogegen die Cassaals Gläubiger Haben wird; umgekehrt wird bei baarerBezahlung unserer Speditionsrechnung, gleichviel ob dieselbedurch den Fuhrmann, der die Güter weiter befördert, oderdurch den Empfänger geschieht, das Speditions-Conto Ha-ben und die Cassa Soll, oder wenn der Betrag auf dieRechnung des Empfängers übertragen wird, dieser Empfän-ger S o l l. Dadurch wird das Speditions-Conto eine Zwi-schenrechnung zwischen der Cassa und dem Empfänger derSpcditionswaaren, indem es nicht nöthig ist, diesem hierbeiein eigenes Conto zu geben. Zu gleicher Zeit ist es eineHülfsrechnung des Gewinn- und Verlust-Conto. Einenähere Verzeichnung der bei jeder Spedition stattfinden-den Einzelnheiten geschieht im Speditionsbuch, ei-nem Nebenbuche, dessen Einrichtung wir weiter unten zei-gen werden.

Das Conto für Disconto und Abzüge hältRechnung über jeden durch Disconto oder irgend einen an-dern Abzug, von Seiten unser sowohl als unsrer Geschäfts-freunde, entstehenden Gewinn oder Verlust, und ist also eineHülfsrechnung des Gewinn - und Verlust-Conlo. Es wirddasselbe Haben für jeden Abzug, welchen wir unsern Freun-den machen; diese Freunde dagegen werden dafür Soll.Umgekehrt wird für jeden uns gemachten Abzug das Contofür Disconto und Abzüge Soll; derjenige aber, welcheruns den Abzug machte, Haben.

Das Handlungskosten - Conto wird Debitor(Soll) sämmtlicher Kosten des Geschäfts; dagegen beibaaren Kosten die Cassa Creditor, bei solchen, die uns vonAndern berechnet werden, diese Gläubiger Creditoren (Ha-ben). — Creditor (Haben) dagegen wird das Handlungs-kosten-Conto für alle diejenigen Beträge, welche wir vondiesen Kosten Andern wieder in Anrechnung bringen (Em-ballage, Porto rc.), wofür alsdann diese GeschäftsfreundeDebitoren (Soll) werden. Das HandlungSkosten-Concoist zugleich eine Hülfsrechnung des Gewinn- und Verlust-Conto.

Das Haushaltungskosten-Conto tritt fastausschließlich als Debitor auf. Es wird nämlich Sollfür alle Kosten des Haushaltes, wogegen die Cassa, von wel-cher das Geld dazu entnommen wurde, Haben wird. Auchdieses Conto ist eine Hülfsrechnung des Gewinn - und Ver-lust-Conto.

Das Gewinn- und Verlust-Conto enthält denvon jedem unpersönlichen Conto nachgewiesenen Gewinroder Verlust. Für jeden Gewinn wird dasselbe Haben,indem dieser Gewinn dem Eigenthümer des Geschäfts gehört,den er aber in seiner Handlung stehen läßt, und somit aufsneue durch dieses Conto, welches eine Hülfsrechnungdes Kapital-Conto bildet, Gläubiger der Handlung wird;dagegen wird das Conto, bei welchem dieser sich ergab,Soll. Für jeden Verlust, dem gegenüber nun der Ei-genthümer des Geschäftes, der ihn zu tragen hat, durchdas Gewinn- und Verlust-Conto Schuldner seinerHandlung ist, wird das Gewinn- und Verlust-ContoSoll, das Conto aber, bei welchem derselbe erwuchs,Haben.

Das Bilanz-Conto oder General-Bilanz-Conto umfaßt alle bei'm Bücherabschluß durch Forderungund Schuld (bei den Personen-Conten), durch Vorrath anbaarem Geld (bei'm Cassa-Conto), an Wechseln (bei'mWechsel-Conto), und Waare» (bei'm Waaren-Conto) rc.,so wie durch das Handlungsvermögen (bei'm Kapital-Conto) sich ausweisenden Ueberschüsse (Saldi) und dient,den Abschluß und Vortrag des Hauptbuches zu vollführen,indem man alle jene Saldi durch dasselbe ausgleicht. Blosjene Conten, welche als Hülfsrechnungen des Gewinn- undVerlust-Conto zu betrachten sind, werden nicht durch dasBilanz-Conto, sondern durch jene Rechnung ausgeglichen,eben so wie das Gewinn- und Verlust-Conto selbst davonausgeschlossen bleibt, welches seinen Ueberschuß dem Kapital-Conto überträgt; so daß alle diese Conten mittelbar durchLetzteres erst dem Bilanz-Conto einverleibt werden. Esstellt also das Bilanz-Conto das Inventarium im Haupt-buch dar. Es wird für jeden im Soll jener Rechnungensich ergebenden Ueberschuß Soll, wogegen diese Conti da-für Haben werden; umgekehrt wird das Bilanz-ContoHaben für jeden im Haben jener Conti stattfindendenUeberschuß, wofür letztere Conti Soll werden. Nachdemman mittelst hes Bilanz-Conto die Bücher abgeschlossen,indem man die Creditoren des Geschäfts per Saldo debitirt,die Debitoren aber per Saldo creditirt hat, erfolgt die um-gekehrte Verrichtung, indem man, nachdem man nunmehrdie Summen des Soll und Haben gleichstimmend gefun-den hat, die einzelnen Saldi wiederum vom Bilanz-Contoentfernt und auf ihre betreffenden Conti vorträgt, und zwarauf die entgegengesetzte Seite. Vorhin wurde nämlich jedeRechnung durch Uebertrag auf das Bilanz-Conto förmlichausgeglichen, gleich als ob das ganze Geschäft durch diesenUebertrag geschloffen oder jenem Conto anheim gegebenworden sei. Um nun die Geschäfte von neuem wieder zueröffnen, muß man für alles das, was man dem Bilanz-Conto vorhin debitirte, d. h. in's Soll brachte, jetzt credi-tiren, d. h. in's Haben bringen; dagegen für Alles, wofürman es vorhin creditirte oder in's Haben brachte, nun de-bitiren oder in's Soll bringen. Darauf erfolgt der Vor-trag der Saldi auf jede einzelne Rechnung. Das Wesen desBilanz-Conto wird sich bei'm Abschluß des Hauptbuches amdeutlichsten zeigen.

Somit hätten wir die wichtigsten der bei der doppeltenkaufmännischen Rechnungsführung nöthigen unpersönlichenConten erläutert. Außer den genannten aber werden durch