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gewisse besondere Fälle, oder durch manche besondere Zweigedes Handels, auch noch einige andere, weniger allgemeinvorkommende Rechnungen (Conti) bedingt. Wir wol-len den interessanteren derselben eine kurze Uebersichtschenken.
Das Immobilien - Conto ist die allgemeine Rech-nung für unbewegliche Güter. Es umfaßt die sämmtlicheEinnahme, Ausgabe und den Bestand aller der dem Eigen-thümer eines Geschäfts gehörigen Grundstücke, es bestehen' diese nun in Häusern, Ländereien, Gärten oder andern un-beweglichen Gütern. Man kann auch jedem derselbe» einebesondere Rechnung geben und z. B. sagen: Landgut in kl.,Haus kie. . . . in der . .. Straße, u. s. w. — Das Jmmo-bilien-Conto wird Soll für die Summe des Einkaufs, dieKosten der Unterhaltung und die auf jedem Grundstück haf-tenden Abgaben. Dagegen wird es Haben für den ein-kommenden Pacht oder Miethe und, wenn man ein Grund-stück veräußert hat, für die Verkaufssumme. Der auf dieserRechnung sich ergebende Gewinn wird auf dasGewinn-und Verlust-Conto übertragen, so wie auch der durch dieBenutzung entstehende Minderwerth eines Grundstückes die-sem Conto überwiesen wird.
! DasMobilien-Contoum faßt, wie der Name sagt,die Geräthschaftcn, welche der Kaufmann besitzt. Es wirdSoll für den Einkaufsbctrag, Hab en für die Summe desVerkaufs, im Fall man deren veräußert. Der Betrag,welchen die Mobilien durch Benutzung weniger werth wer-den, wird, wie bei'm Jmmobilien-Conto, auf das Gewinn-und Verlust-Conto übertragen. Dasselbe geschieht auch mitdem Verlust oder Gewinn, welcher sich bei'm Verkauf erge-ben hat. Der Bestand wird bei'm Abschluß auf das Bilanz-Conto übertragen.
Als Hülfsrechnungen des Gewinn - und Verlust-Contotreten noch folgende Conti auf: das Agio-Conto oderAufgeld-Conto, welches der Verzeichnung des Gewin-nes oder Verlustes durch Aufgeld bei einzelnen Münzsortengewidmet ist. Es wird Haben für den Nutzen, Soll für. den Schaden an solchen Geldsorten und mittelst des Gewinn-und Verlust-Conto abgeschlossen. Dies Conto kommt be-sonders bei'm Bankier und Geldwechsler in Anwendung, deraußerdem für feinest Verkehr in den verschiedenen Münzsor-ten neben dem Cassabuch noch ein eigenes Sortenbuch füh-ren muß.
In das Zinsen-Conto oder Interessen-Contowird jeder durch Zahlung oder Einnahme von Zinsen er-wachsende Verlust oder Gewinn verzeichnet. Soll wirdjede einem Ander» geleistete Zahlung oder Gutschrift fürZinsen, Haben dagegen jede Zinsen-Einnahme oder dieBelastung eines Geschäftsfreundes wegen Interessen, und eswird durch Gewinn- und Verlust-Conto abgeschlossen. Mankann übrigens das Jnteressen-Conto und das Agio-Contoauf Eine Rechnung buchen ; dann hat man ein Agio- undJnteressen-C onto.
DasAssekuranz-Conto oder Assuranz-Contowird für überseeische Geschäfte gebraucht, und enthält dendurch gezahlte oder erhaltene Versicherungsprämie erwachse-nen Schaden oder Nutzen. Soll wird jede gezahlte oder
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gutgeschriebene Affekuranzprämie, Haben aber jede einge-gangene Zahlung oder Belastung eines Andern für derglei-chen Prämien. Der durch Gewinn oder Verlust auf diesemConto sich ergebende Saldo wird durch das Gewinn- undVerlust-Conto ausgeglichen; was aber durch Gutschrift oderBelastung von Prämien bei'm Abschluß noch unbezahlt ist,mittelst des Bilanz-Conto, von dem es auf's neue wiedervorgetragen wird.
Das Commissions-Eonto oder Provisions-Conto wird errichtet, wenn man wissen will, wie viel mandurch berechnete oder bezahlte Commissionsgebühren gewon-nen oder verloren hat. Jeder durch Anrechnung von Pro-vision entstandene Gewinn wird Haben, jede gezahlte odervon Andern uns in Anrechnung gebrachte Provision hinge-gen Soll. Es wird mittelst des Gewinn- und Verlust-Conto abgeschlossen.
Das Bodmerei-Conto findet bei Bodmerei-Gesch ästen (s. d. Art. Bodmerei) Statt. Es wirdSoll für die auf Bodmerei gegebenen Gelder, so wie fürdie Prämie, wenn man diese Gelder versichern läßt; dagegenwird es Haben, sobald uns die geliehenen Gelder, es seidies nun durch den Besitzer des Schiffes selbst, oder, im Falldieses untergegangen und versichert war, durch den Asseku-rateur zurückerstattet werden, für diese Gelder und ferner fürdie uns vergüteten Zinsen. Der vom Bodmerei-Contonachgewiesene Gewinn, oder der durch den Untergang desSchiffes, worauf wir Bodmerei-Gelder vorgeschossen unddiese nicht versichert haben, entstandene Verlust wirddurch das Gewinn - und Verlust-Conto ausgeglichen, derRechnungs-Saldo aber durch das Bilanz-Conto. Sind dieBodmerei-Geschäfte nicht häufig, so kann man sie auch aufdas Assekuranz-Conto bringen.
Das Groß-Avantur-Conto wird für Groß-Avantur-Untcrnehmungen (s. diesen Artikel) einge-richtet. Bei'm Darleiher von Geldern rc. zu diesem Zweckwird jenes Conto Soll für die Gelder oder Güter, welcheer dazu hergiebt oder vorschießt, und für die Assekuranz,welche er, im Fall er sie versichert, verlegen muß; Habenaber wird das Groß-Avantur-Conto für die nach vollbrachterUnternehmung zurückerstatteten Gelderic., für die Rücker-stattung der verlegten Affekuranzprämie, weil auch diese nebstden Zinsen vom Entlehner mit bezahlt werden muß, für dendem Darleiher erstatteten Antheil an dem bei der Unterneh-mung erwachsenen Gewinn und für die ihm vergüteten Zin-sen. Der auf diesem Conto sich ergebende reine Gewinnoder Verlust wird auf das Gewinn- und Verlust-Contoübergetragen, der Rechnungssaldo aber bei'm Abschluß durchdas Bilanz-Conto ausgeglichen. Bei'm Entlehner solcherGroß-Avantur-Gelder tritt natürlich auch hinsichtlich derBuchung der umgekehrte Fall ein.
Bei'm Seehandel kommt ferner noch der Fall inBetracht, daß man ein ganzes Schiff oder einen Antheil andemselben kauft, um durch die damit gemachten Unterneh-mungen Nutzen zu ziehen. Dies Geschäft ist die Rhcdcrei.Bei solchen Rhedereigeschäften errichtet man ei» eigenesConto, welchem man den Namen des Schiffes giebt, indemman z. B. sagt: „das Schiff Johanna," oder „An-theil an dem Schiff Johanna, zu — Dieses
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