Buchhalter:
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Buchhalten
Conto wird Soll für die Kaufsumme, den Betrag der Aus-rüstungskosten, der Affekuranzprämie u. s. w., Haben da-gegen für alle eingebrachte Fracht, empfangene Havarie,wenn dieser Fall eingetreten ist, und den Berkaufsbetrag,welchen man für das Schiff oder einen Antheil daran erhal-ten hat. Der Nutzen, oder, wenn das Unternehmen vonungünstigem Erfolge war, der erwachsene Schaden wirddurch das Gewinn- und Berlust-Conto saldirt, der Werthdes noch in Besitz habenden Schiffes oder Schiffsantheils(Schiffsparts) aber bei'm Abschluß auf das Bilanz-Contoübertragen. Solche Conten sind eigentlich Nebenabthei-lungen des Mobilien-Conto.
Das Actien-Contv ist als ein Theil des Wechsel-Conto, oder indem man die Actien, nach ihrem wahrenWesen, als Documente über einen Antheil an irgend einerwichtigen Unternehmung, einem liegenden Grundstück u. s. w.,von welchem wir einen gewissen veränderlichen Zins (Divi-dende) ziehen, ansieht, als ein Theil des Mobilien-Conto,zuweilen auch des Jmmobilien-Conto, zu betrachten. Manverzeichnet darauf den Einkauf und Verkauf von Actien undden durch die Dividenden oder den Gewinn bei'm Verkaufhervorgebrachten Nutzen und den durch Einbuße bei Actien-Unternehmungen oder bei'm Verkauf erlittenen Schaden.Das Actien-Conto wird Soll für den Betrag des Einkaufs,Haben dagegen für die Summe der Dividende und denBetrag des Verkaufs. Es wird, hinsichtlich des aufgebrach-ten Nutzens oder Schadens, durch das Gewinn-und Verlust-Conto, rücksichtlich der noch im Besitz befindlichen Actienaber durch das Bilanz-Conto abgeschlossen.
Das Bank-Conto kommt nur bei Bankgeschäftenvor. Dasselbe wird Soll bei Giro- und Deposito-Bankenfür alle in denselben deponirten, oder, bei Giro-Banken,von Andern uns darin zugeschriebenen Kapitalien; bei Leih-oder Disconto-Banken für den der Bank bei der Einlösungder verpfändeten Güter bezahlten Betrag; es wird Habenbei Giro- und Deposito-Banken für alle daraus wieder zu-rückgenommenen Kapitalien, und bei Giro-Banken für dieGelder, welche wir von unserer Rechnung aus die Andererübertragen lassen, so wie für die uns berechneten Unkosten;bei Leih- oder Disconto-Banken für den Betrag des uns ge-gen Verpfändung von Gütern irgend einer Art, Wechseln «c.vorgestreckten Kapitals. Bei Zettelbanken hat man, da dieBanknoten oder Assignationen bei den betreffenden Anstaltenjederzeit realisirt werden können und wie baares Geld cur-siren, nur selten nöthig, eine besondere Berechnung darüberzu halten; will man dies jedoch thun, so kann man ein be-sonderes Conto dafür eröffnen. Dieses Banknoten- oderBankassignationen-Conto, oder das Bank-Conto wird dann Sollfür den Betrag der empfangenenBanknoten, Haben für den Betrag, welchen man bei ihrerRealisation wieder dafür empfängt. Der bei'm Bank-Conto,in so weit es sich auf Giro-Banken bezieht, durch Unkostenerwachsende Verlust (auch bei Zettelbanken der Verlust oderGewinn bei der Verausgabung von solchen Assignationen,welche einen schwankenden Curs haben) wird durch dasGewinn- und Verlust-Conto ausgeglichen. Uebrigens er-wächst nur durch Zinsen und Kosten, welche man baar be-zahlt erhält oder baar bezahlen muß, ein Gewinn oder
Verlust bei Bankgeschäften, welcher also nicht das Bank-Conto, sondern vielmehr die Cassa angeht. Der Rechnungs-bestand wird natürlicherweise durch das Bilanz-Conto ab-geschlossen.
Bei Meßgeschäften ist es zweckmäßig, einMeß-Conto zu errichten, um darauf diejenigen Schuldner undGläubiger zu verzeichnen, mit denen man blos zur Zeit ge-wisser Messen Abrechnung hält. Wenn die Meßgeschästesehr in's Große getrieben werden, so erfordern sie die Ein-richtung eines besondern Memorials und Hauptbuches. ImMeß-Conto wird Soll jede Schuld, welche wir auf derMesse befriedigen wollen, Haben jede Forderung, welchewir zur Meßzeit einzuziehen haben. Man kann diesesConto auch in mehrere einzelne Conti trennen und derglei-chen auch für die Meßwaaren-Geschäfte insbesondere errich-ten. Das eigentliche Meß-Conto gleicht sich, seiner Naturnach, stets in sich selbst aus, und rücksichtlich der noch aus-stehenden Schulden oder Forderungen wird es durch dasBilanz-Conto abgeschlossen.
In Manufaktur- und Fabrik-Geschäftentritt das Fabrik-Conto auf, welches über die zur Ver-arbeitung gegebenen rohen Stoffe, die sämmtlichen Unkostenbei der Fabrikation, dem Verkaufe der gefertigten Manufaktur-oder Fabrikwaaren und den dabei erwachsenen Gewinn oderVerlust, Rechnung hält. Dieses Fabrik-Conto wird Sollfür den Werth der zur Verarbeitung gegebenen rohe»Stoffe, für das bezahlte Arbeitslohn und sämmtliche übrigebei der Verfertigung der Manufaktur- oder Fabrikwaarenstattfindenden Unkosten, Haben dagegen für den Verkaufs-betrag oder, wenn man die sabricirten Waare» über Waaren-Conto laufen läßt, den angenommenen Werth der gefertigte»Waaren. Der bei'm Abschluß sich ausweisende Gewinnoder Verlust wird durch das Gewinn- und Verlust-Contoausgeglichen, der Bestand aber auf das Bilanz-Conto über-tragen. Das Fabrik-Conto kann auch in seine einzelne»Theile getrennt werden.
Ueber die bei Handelsgesellschaften vorkommenden Contiwerden wir nachher Gelegenheit nehmen, noch einige Wortezu sagen.
Die sogenannten persönlichen Conti sind aus dereinfachen Methode der Buchführung hinlänglich bekannt.Zu den besondern Rechnungen dieser Art aber gehören fol-gende:
Das Conto für Verschiedene. Das Wesendieses Conto's ist schon bei'm einfachen Buchhalter« dar-gelegt.
Zuweilen kommt es vor, daß man mit einem Geschäfts-freunde in einen« zweifachen Geschäftsverhältniß steht, indemman die Geschäfte, welche man für jenen Freund ausführt,von denjenigen, welche derselbe für uns besorgt, bei derBuchung trennt und über die beiderseitigen Verhältnisse zweibesondere Rechnungen führt. Derjenigen dieser Rechnungennun, auf welcher wir diejenigen Geschäfte verzeichne», diewir für unsern Freund besorgen, geben wir die Bezeichnungseine (ihre) Rechnung, während wir dem Conto, aufwelchem wir die von ihm für uns besorgten Geschäfte an-merken, die Bezeichnung meine (unsere) Rechnung