Canton
Canton
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Die Meinung, welche man früher allgemein hegte, daß sieden Handel und die Fremden verachteten, ist völlig unbe-gründet. Die Geschäfte werden in Canton sehr rasch ab-gemacht.
Lebensmittel und Erfrischungen sind in Eanton imUeberfluß zu haben, und im allgemeinen sehr gut; auch istder Preis nicht übertrieben hoch. Alle, sie mögen todt oderlebendig sein, werden nach dem Gewicht verkauft. Merk-würdig bleibt es, daß die Chinesen sich der Milch nicht be-dienen, weder im flüssigen Zustande, noch als Butter oderKäse. Unter den Delicateffen eines chinesischen Marktessieht man Pferdefleisch, Hunde, Katzen und Eulen. Diezahlreichen Canäle und Flüsse, welche das Land durchschnei-den, versehen es im Ueberfluß mit Fischen.
Die Factoreien oder Comptoire der Aus-länder erstrecken sich eine ziemliche Strecke in einer Ent-fernung von 100 Pards von dem Fluß an diesem hin. DieChinesen nennen dieselben Hongs. Sie gleichen langenHöfen ohne Einfahrt und enthalten gewöhnlich 4 oder 3 ge-trennte Häuser, und stehen auf dem breiten Quai, wo dieeuropäischen Kaufleute und Schiffsofsiciere nach dem Essenzusammen zu kommen pflegen, um die Kühle des Abends zugenießen. Der englische Hang übertrifft die andern weitdurch Eleganz und Ausdehnung. Dieser, der amerikanischeund holländische Hong allein lassen die Nationalflagge wehen.In der Nähe der Factoreien befinden sich Waarenlager zurAufnahme der europäischen Güter oder chinesischen Produktebis zur Verschiffung. Im Jahr 1822 wurden bei einerschrecklichen Feuersbrunst, welche Canton verheerte, die eng-lischen Factoreien nebst mehr als 10,000 Häusern von denFlammen verzehrt, wobei die ostindische Compagnie einenVerlust von 800,000 Pfd. St. erlitt.
In einem Raum von 4 bis 8 Meilen, Canton gegen-über, gleicht der Fluß einer ungeheuern schwimmenden Stadtaus Böten und Fahrzeugen aller Art, die parallel neben ein-ander gestellt sind und einen Platz zum Durchführen fürandere freilassen. In diesen Böten wohnen die Besitzermit ihren Familien, und die Letzteren kommen sehr seltenans Ufer.
Alle Geschäfte in Canton mit Europäern werden in ei-nem verdorbenen Englisch gemacht. Die Laute solcherBuchstaben, wie 0, v, ir und X, sind in China ganz unbe-kannt. Statt derselben sprechen die Leute irgend einen an-dern Laut, z. B. ein I. für ein li, so daß ein Chinese nie rlce(Reis), sondern lice (Läuse) zum Verkauf anbietet. DerName „Mandarin" ist unter den Chinesen unbekannt,und sie bezeichnen eine obrigkeitliche Person mit guan.Mandarin ist ein portugiesisches Wort, das von manäsr (be-fehlen) herkommt.
EuropäischerHandelinCanton. Sobald einSchiff unter den Inseln ankommt^ welche vor dem Eingangzu dem Fluß von Canton, Pe-Kiang, liegen, kommt ge-wöhnlich ein Lotse an Bord, der es auf die Rhede vonMacao oder Hong-Kong führt. Der Eingang ist indeß sosicher, daß die Schiffe auch weiter fahren, ohne auf den Lot-sen zu warten, der bei schlechtem Wetter oft lange zögert.Die Namen der Lotsen sind in dem Keun-min-fus Amt beiMacao ausgezeichnet, und sie müssen für die Erlaubniß 600
Dollars zahlen. Der Mann, welcher sich die Erlaubnißerkauft, versteht bisweilen nicht das mindeste von dem Flußoder den Schiffen, sondern läßt Fischer für sich die Arbeitthun. Bei der Ankunft auf den Rheden geht der Lotse ansLand, um das Schiff bei dem Amt Keun-min-su zu melden,das einen Passirzettel für die Fahrt durch die Flußmündung(vaca) giebt und einen Flußlütsen auf das Schiff schickt, deraber selten vor 24 Stunden an Bord kommt.
Jedes Schiff, das in den Hafen kommt, muß einenHong-Kaufmann als Bürgen für seine Abgaben und einenDollmetscher haben, ehe man an das Ausladen denken kann.Der Kapitän muß eine schriftliche Erklärung eingeben unddarin feierlich versichern, daß er kein Opium mitgebracht.Nur die Schiffe der ostindischen Compagnie brauchen dieseErklärung nicht zu geben.
Die Hong- oder Bürg- Kaufleute (gegenwärtig derZahl nach 10) sind die einzigen Personen, welche gesetzlichmit den Fremden handeln dürfen. Die Dollmetscher sindAgenten der Regierung, welche Erlaubnißscheine zur Ein-nahme und Ausladung der Fracht verschaffen, alle Zollsachenleiten und Rechnung über die Gefälle führen.
Will ein Schiff ausladen'oder neue Ladung einnehmen,so wird der Dollmetscher ein paar Tage vorher unterrichtet,welche Waaren und in welcher Quantität es aus- oder ein-zuladen gedenkt. Hierauf verschafft er einen Erlaubmßscheindazu, und wenn dieser erlangt ist, gehen die Böte nachWhampoa.
Sollen die Waaren aber aus- oder eingeladen werden,so schickt der Hoppo, der oberste Zollbeamte, einen Diener,einen Schreiberund einen Polizeiläufer, der Hong-Kaufmannebenfalls einen Diener und der Dollmetscher einen Rechen-meister und Dollmetscher, um die Untersuchung der Gütervorzunehmen. Die Hong-Kaufleute sind der Regierung fürdie Abgaben von der Aus- und Einfuhr fremder Schiffeverantwortlich, und sollen die Bezahlung der Abgaben andie Regierung für das wichtigste ihrer Geschäfte ansehen.
Gold, Silber, Kupfer und Eisen dürfen, mit Aus-nahme einiger weniger Küchengeräthe, nicht ausgeführtwerden.
Das Verhältniß der Hong-Kaufleute zu den fremdenKaufleuten, so wie zu den Behörden, wie es in dem Vor-hergehenden dargestellt worden ist, besteht seit dem KriegeEnglands mit China nicht mehr. Die Handelsabgabenwerden für Einfuhr und Ausfuhr unmittelbar an die chine-sischen Behörden bezahlt. Und wenn auch im allgemeinender Handel mit den fremden Kaufleuten durch die Hong-Kaufleute betrieben wurde, so handelten doch die Amerikanerfast nur mit Kaufleuten, die nicht zu den Hongs gehörte».Auch darin hat sich der Verkehr der Fremden mit Chinaverändert, daß in England das Privilegium des Alleinhan-dels der englisch-ostindischen Compagnie aufgehoben und derHandel freigegeben ist. Für den Handel der Engländer mitCanton ist der Besitz der Insel Hong-Kong, welcheChina durch den Vertrag am 29. August 1842 an die Eng-länder abgetreten hat, wichtig. Dieselbe besteht aus einerHöhenkette, worin der höchste Berg 1200 Fuß hoch ist. Aufder Nordküste besteht die Hauptniederlassung der Engländer,Victoria, 22° 16' 27" n. Br. 114° 10' 48" ö. L. Greenw.,