Dänemark
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Dänemark
thaler auf eine köln. Mark, so wie kupferne Sechslingeund Dreilinge. In demselben Münzfuß sind auch dieHamburgischen und lübschen Curantmünzen geprägt, wes-halb die letzteren auch in Schleswig und Holstein gelten, sowie das Curant wegen des Verkehrs mit den Herzogthü-mern beinahe die einzige gangbare Münze auf der WestküsteJütlands bis an den Liimfjord ist. Außerdem befinden sichin Schleswig und Holstein mecklenburgische, hannöverscheund braunschweigische Vg-Stücke, nebst preuß. Thalerstückenund mecklenburgischen Schillingen im Umlauf.
1 Reichsthaler Curant ist — '/s Species, — 3 Mark,48 (lübsch) Schillingen, — 96 Scchslingen, und wirdzugleich in >/« l>2 lß), >/° (8 lß) und V12 (4 lß) ge-theilt.
Von Goldmünzen cirkuliren, neben den gangbarenfremden, nach der Verordnung vom 3. Febr. 1827 und 1.Mai 1841 einfache und doppelte Frederiksd'orund Christian sd'or, von denen 33^, einfache aus 1Mark Brutto zu 21 Karat 6 Grän, oder 39'^ Stück aus1 köln. Mark fein Gold geprägt sind. Die letzteren habenkeinen bestimmten Curs.
Papiergeld cursirt in den Herzogthümern nicht.
3) Im Herzogthum Lauenburg wurde 1738 ver-ordnet, daß das Geld nach dem Münzfuß des lübschen Cu-rantgeldes geprägt werden sollte, nämlich 11'/s Reichsthaleraus einer kölnischen Mark fein Silber; jedoch giebt es auchReue 2/z-Stücke und Neue '/z-Stücke nach dem 18-Gulden-fuß. Im Umlauf befinden sich alle in Schleswig und Hol-stein cirkulirenden Münzen, ausgenommen die Reichsbank-scheidemünze; gebräuchlicher sind indessen die alten hannö-verschen'2/z-, >/z- und >/g-Stücke, die nach dem leipz. Münz-fuß, dem sogenannten 20-Guldenfuß, — 13>/g Rchlr. aufeine kölnische Mark fein Silber geschlagen sind. Außerdemcirkuliren mecklenburgische 8-, 4- und 1-Schillingstücke.>/? Gulden (Reue >/g) ---16 Schillingen mecklenb., ---- lip/2Schill. lübsch oder Curant.
Es giebt verschiedene königl. Obligationen so wieReichsbank-Obligationen, und die des Finanz-Collegiumsvon 1796 und 1798, die alle Curs haben.
Ueber die dänische Bank so wie die Bank-Anstalten inden Herzogthümern s. Bank.
Maaße.
Die im Königreich Dänemark gellenden Maaße undGewichte wurden schon durch eine Verordnung vom 19.Januar 1698 eingeführt und auf die dänische Normal-Elle gegründet, die in >/4, >/» und >/w getheilt ist; diehalbe Elle — 1 dänischen Fuß, — 12 Zoll, jeder in 12 Li-nien getheilt; 1 dänischer Fuß ---- 139,09 pariser Linien.Seit der Verordnung vom 3. Juni-1833 ist der dänische Fuß— dem preuß., — 139,13 paris, Linien.
tängemnaaß. 1 dänische Meile ist — 12,000 Ellen, ---24,000 Fuß; 1 geograph. Meile — 23609,2 dänische Fuß;14,731 dänische Meilen — 1 Meridiangrad, — 13 geogra-phischen Meilen.
Mchmmaaß ist eine T 0 nne Land, —14,000 Quadr.«Ellen, das als Einheit bei Landesvermessungen gebrauchtwird. Das Maaß, welches als Einheit bei dem Grund-steuersatz zum Grunde gelegt wird, ist eine Tonne Hart-
korn, --- 8 Scheffel, ^ 32 Viertel, --- 96 Album.Nach der 1844 in Kraft getretenen neuen Matrikel ist dieEinheit des neuen Hartkorns — 72,000 Q.Ellen desreducirten Areals pr. Tonne. Im täglichen Leben verstehtman unter einer Tonne Hartkorn einen Flächenraum, wor-auf 3 Tonnen Roggen oder Gerste, O/? Tonne» Buchweizen,oder 41/2 Tonnen Mengkorn, oder 6 Tonnen Hafer ausge-sät werden, oder worauf 24 Fuder Heu, oder Eichelfutterfür 24 Stück Schweine gewonnen werden können.
Die Einheit des stubikmaaßes ist der Pott V22 Ku-bikfuß, --- 32 Kubikzoll nach der Verordnung vom 10. Jan.1698. 1 P 0 tt soll ausmachen 4 Pegel (Nößel), und 2Pott 1 Kanne. Die dänische Tonne soll als Korn-maaß, gestrichen, 4>/z Kubikfuß oder 144 Pott halten, also-- 7007,4 pariser Zoll, ^ 139 Litres, — 0,4888 englischeJmperial-Quarter, — 1,3192 Hamburger Scheffel. Mitderselben Tonne, --- 8 Shipp., — 32 Viertel, ---- 64 Achtel,werden auch andere trockene und feste Waaren gemessen,ausgenommen: 1 Tonne Salz soll 176 Pocc halten; 1Tonne Bier 136 Pott, 1 Ahm 133 Pott, 1 Anker 39Pott; 1 Tonne Theer 120 Pott. Mit der Salztonnewerden auch Steinkohlen, Holzkohlen und Borke, mit derBiertonne Mehl, Butter, Talg, Seife, Fleisch, Fische,Thran u. andere kaufmännische Waaren gemessen, jedoch be-stimmt die Verordnung vom 1. Mai 1693, daß die Tonnebei Fettwaaren an Bruttogewicht 16 Lpfd. (Liespfund),nämlich 14 Lpfd. und Tara 2 Lpfd. halten und dannach ver-hältnißmäßig die Viertel-, Achtel- und Sechszehntel-Tonnegroß sein soll. Alles soll ungehäuft und gestrichen gemessenwerden, ausgenommen Kohlen, Borke, Aepfel, Wurzel undandere größere Früchte.
Für alle zu Schiff versendete Waaren ist die Com-merz-Last das Maaß, nach der auch die Trächtigkeit desSchiffes berechnet wird, — 3,52 engl. Tons; bei gemischtenWaaren hält sie, die Emballage mitgerechnet, 80 Kubikfußä 63 Pfund Brutto --- 3200 dänische Pfd. Dies ist dasgrößte Gewicht einer verpackten oder gestauten Commerz-Last. Indessen kann ihr Inhalt bei gewissen Waare» sichauf 90 bis 100 Kubikfuß belaufen, deshalb ist sie vcrhält-nißmäßig nach dem Raum, den verschiedenartige Waareneinnehmen, verschieden, und wird für diese bis zum klein-sten Gewicht — 600 dänische Pfund verschieden berechnet,z. B. für zubereitete Schreibfedern in Kisten und Kasten.An losen und unverpackten Waaren im Schiff gehen 22 bis33 Tonnen ungemahlener Kornwaaren auf die Last, vongemahlenen Kornwaarcn aber 4100 bis 8200 Pfd.; vonflüssigen Waaren in Foustage» 3 Stück Pipen, 9 StückOrhofte, 13 Stück Ahm und Tiers, 16 Tonnen, 30 halbeTonnen, 48 Anker, 60 Vierteltonnen, 80 halbe Anker und96 Achteltonnen auf die Last. (Vgl. das Bestauungs-Regle-ment vom 29. Decbr. 1838.)
Nach der Verordnung vom 10. Januar 1698 soll dasNormalgewicht des dänischen Pfundes der Inhalt ei-nes Kubikfußes süßen (destillirten) Wassers, oder 32 Pottvon 62 Pfd. Gewicht sein. Danach ist das dänische Pfund-- 1,0178 alte franz. Livres, — 1,0989 engl. Pfd. avoir äuxaiü, — 1,0286 hamb. Pfund, — 1,0369 holländ. As, —0,4984 Kilogr. Durch königl. Resolution vom 20. Aug.
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