Münzen
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Münzen
ren, z. B. der meißnische Gulden, rheinische Gulden rc.Solche Münze» wurden auf diese Weise ebenfalls sogenannteRechnungsmünzen, indem man ihren Werth, nachdem sieselbst aus dem Verkehr verschwunden waren, durch die Be-rechnung nach den neueren Münzen bestimmte. Eine jener°us früher Zeit übertragenen Rechnungsweisen war der inSachsen bis in die neueste Zeit gebräuchliche Strafsatz:Altschock (— 23 Neugroschen) und Neuschock (— 2>/sThlr.). Natürlich mußten durch Veränderungen im Münz-hofen so wie durch politische Verhältnisse mancherlei Ver-schiedenheiten zwischen den Rechnungsmünzen und den wirk-lich im Umlauf befindlichen geprägten Münzen entstehen,die für den Verkehr nicht gleichgültig sein konnten. Unterdiesen Umständen ist es nothwendig, das Verhältniß desWerthes der Rechnungsmünzen und der umlaufenden ge-prägten Münzen zu der gewöhnlichen Gewicht-Einheit zukennen. Die verschiedenen Rechnung - und geprägtenMünzen sind in den einzelnen Artikeln der betreffen-den Länder, Staaten und Städte genauer nachge-wiesen.
Wir haben es hier nur mit den Realmünzen zuihun. Von dem Stoff derselben haben wir schon gcspro-ei>e»; was ihre Form, und insbesondere ihr Geprägedetrisst, so besteht dasselbe in der Regel aus der Angabe desäahlwerthes und Feingehalts, der Jahrzahl und dem Ortder Prägung, dem Landeswappen, dem Bildniß, Namen undTitel des Regenten; diejenige Seite, welche das Wappenieigt, wird Kehrseite oderRevers, die andere Haupt-seite oder Avers genannt. Der Name und Titel desMünzherrn, zuweilen auch der Werth und Gehalt, wird amRande der Münze kreisförmig umher laufend, auf einer oderdeiden Seiten, angegeben, und diese Umschrift heißt Le-bende, der Prägungsort oder die Münzstätte wird gewöhn-lich durch einen Buchstaben, den sogenannten Münzbuch-skaben, angezeigt, und dieser auf dem Avers unter dem^ildniß oder dem horizontal laufenden Ncnnwerth bemerkt;^ bezeichnet der Buchstabe 4 in Preußen die MünzstätteBerlin, in Frankreich Paris rc., in Sachsen aber den An-^dgsbuchstaben des Familiennamens des Münzmeisters.^r Rand der Münze enthält bei den größeren Münzen^wohnlich einen Wahlspruch, z. B. in Sachsen: Gott segneAchsen, in Preußen: Gott mit uns, in Hannover: kloe^pero torront, in Koburg-Gotha: Nach der Münz-Conven-
vom 30. Juli 1838 rc., bei kleinen wird er geriffelt°^r ist scharf kantig. Ein scharf ausgedrückter Rand ist ein^UprschuHmittel gegen das sonst leicht mögliche Ab-ölen der Münzen, was auf einem solchen sogleich bemerk-"ch ist.
Wären alle Münzen aus reinem, »»vermischtem Gold^.i>er Silber geprägt, oder wären sie in allen Staaten sämmt-
ganz gleichmäßig legirt (s. Legirung), so würde der^ünzverkehr sehr einfach und ohne Schwierigkeiten sein, da
dann den Werth der fremden Münzsorten in die cin-deiniische und umgekehrt blos nach dem Gewicht—wel-kes sich l^cht prüfen läßt—zu reducircn brauchte. Dies ist^ er leider nicht der Fall, vielmehr sind die Versetzungen der^s jenen edeln Metallen geprägten Münzen fast in allen°'nzelnen Ländern verschieden, und selbst in einem und dem->°lven sind die einzelnen Theile (Unterabtheilungen) der
Münzeinheit nach andern Verhältnissen legirt, wodurch dieBerechnung des Werthes sehr erschwert wird. Das Ver-hältniß nun in Feingehalt (Korn) und Gewicht(Schrot), wonach ein Staat seine Münzen ausprägt, wirddessen Münzfuß genannt. So sind die drei hauptsäch-lichsten gegenwärtigen Münzfüße Deutschlands: o) der 21-Guldenfuß(14-Lhalerfuß) oder preußische Curant-fuß, in welchem gesetzmäßig aus der Mark (Gewicht) Silbervon 12 Loth Feingehalt llU/2 Thaler, aus der feinen Markalso 14 Thaler (oder 21 Gulden, daher der Name) geprägtwerden; b) der Conventions- oder 20-Guldenfuß(in Oesterreich), wonach die Mark Silber von 13>/z LothFeingehalt zu 16^ Gulden, die feine Mark also zu 20Gulden ausgebracht wird; e) der 241/2-Gu ldenfu ß (inganz Süddeutschland, mit Ausnahme Oesterreichs), eigent-lich blos eine andere Zählart der im 20-Guldenfuß ausge-prägten Münzen, 20 Gulden des Conventionsfußes —241/2Gulden des 24>/2-Guldcnfußes.
Das Prägen der Münzen selbst verursacht nicht un-bedeutende Kosten. Diese werden entweder am Gehalt oderGewicht der Münze» gekürzt und auf diese Art ein soge-nannterSch lag schätz genommen, sodaßdieMünzstückeumeine Kleinigkeit weniger inneren Werth haben, als ihr Ge-präge besagt, oder diese Kosten kommen dem Lande zur Lastund werden aus der Staatskasse bcstritten. Das erstere istjedenfalls mehr im Interesse des Staates, da durch eine ko-stenfreie Ausmünzung die Münze ihren eigentlichen Charak-ter zum Theil verliert und zur bloßen Waare wird, aberauch, als solche angesehen, derjenige Antheil, welcher denKosten der Prägung gleichkommt, dem Lande verloren geht.Die Kostenbestreitung aus der Staatskasse trifft außerdemalle Staatsbürger, während diese doch bei weitem nichtgleichmäßig an den Vortheilen der Münzfabrikation Theilnehmen. Nur darf der Schlagschatz die wirklichen Prägeko-sten nie überschreiten, da sonst die hieraus nothwendig fol-genden andauernden und immer zunehmenden Nachtheileden vorübergehenden Nutzen weit übersteigen. Ein hoherSchlagschatz hält die Münzen im Inland, hemmt somit dieMünzfabrikation und ihre Vortheile und reizt zum Nach-münzen (Falsch münzen) an; während der Werth solcherMünzen im Verkehr sinken muß, werden alle Bedürfnisse imPreise steigen und somit auch die Kosten des Staatshaus-halts bedeutend wachsen.
Um den innern Gehalt einer Münze zu bestimmen, mußman dieMünzgesetze ihres Vaterlandes genau kennen;giebt es jedoch keine Bestimmungen über die Münzprägung,so läßt sich der Gehalt der Münzen nur durch Untersuchun-chen ermitteln, die nicht ganz ohne Schwierigkeiten sind.Weicht ein Staat von der durch das Münzgesetz vorgeschrie-benen Norm ab, so wird dies nur nachtheilige Folgen haben,indem man, da man den gesetzlichen Vorschriften keinenGlauben beimeffen kann, die Münzen stets nur unterihrem wirkliche» Werth annehmen wird, wodurch der Be-sitzer stetem Verlust ausgesetzt ist. Es ist hier auch der Ort,einige Worte über die leider so häufigen Münzversch rech-ter un gen zu sagen, die schon so traurige Verwirrungennach sich gezogen und den Wohlstand ganzer Rationen ge-fährdet haben. Gewöhnlich gaben große finanzielle Be-drängnisse den Landesregierungen den Anlaß, von ihrer
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