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Zweiter Band. H - Z.
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Münzen

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gesetzlichen Ausmünzung abzuweichen und ihre Schuldnermit geringerer Münze zu bezahlen, die sie zuletzt selbst Ver-lusten, welchem Beispiel nun jeder ihrer Unterthanen gegenseinen Gläubiger folgen durste. Die Unkenntniß des großenPublikums und das Vertrauen in den fürstlichen Stempel,der ihm als der eigentliche Werth erschien, ließen oft langeZeit diesem verderblichen Betrug freies Spiel, — aber keinMünzfehlcr bleibt unbestraft. Jeder Münzverrin-gerung folgte nothwendig ein Steigen der Waarenpreise,alle Geldverhältnisse kamen in Verwirrung, und so wurdenVolk und Regenten auf traurige Weise enttäuscht. Eineandere Art, das Geld zu verschlechtern, geschieht durch dasGebot einer höheren Geltung der bereits bestehenden Münz-stücke. Hierdurch wird wenigstens das Umprägen der gutenStücke erspart, die Folgen aber sind ganz die nämlichen wievorhin, nur daß jedermann die Verschlechterung sogleich er-kennt, wenn er eine Münze jetzt vielleicht um >/,, oder nochmehr, höher annehmen soll als früher. Am weitesten ist dasMünzunwesen in der Türkei gediehen, wo dessen garkein Ende abzusehen ist (s. Türkei). — In China undeinigen andern Ländern des südöstlichen Asiens hat man,um allem und jedem Münzunfug und dessen traurigen Fol-gen, die man auch dort bereits erfahren, so wie den vielfäl-tigen Betrügereien und Fälschungen vorzubeugen, seit langerZeit schon keine einheimischen Gold- und Silbermünzenmehr, sondern bezahlt mit Barren dieser edeln Metalle, diegestempelt sind und die man also zu wiegen, aber auch hin-sichtlich ihres Feingehalts zu probiren hat, worin die Ein-gebornen eine außerordentliche Geschicklichkeit besitzen; fürden gemeinen Verkehr aber hat man hier eine geringe Schei-demünze, die bekannten Cashes (Käsch), die in einigenLändern aus einer Kupfer- und Zinncomposition, in andernaus Eisen, Blei und andern unedel» Metallen bestehen, undworin alle kleinen Zahlungen geleistet werden.

Es würde außerordentlich schwierig sein, jedem einzel-nen Münzstück das vorgeschriebene Schrot und Korn mitvollkommener Genauigkeit zu geben, und man hat daher inallen Staaten, welche Münzen prägen, eine kleine Abwei-chung gesetzlich gestattet, deren Maaß oder Grenze aber inden einzelnen Ländern verschieden ist und Remedium(Toleranz) genannt wird. Das Remedium kann in ei-nem Minder oder Mehr bestehen, indem die einzelnen Stückesowohl eine Kleinigkeit schwerer und feiner, als leichter undgeringhaltiger sein dürfen, als das strenge Gesetz vorschreibt,und in einigen Staaten ist dasselbe für einzelne Sorten, na-mentlich Gold, wie in Preußen, blos am Feingehalt, nichtaber am Gewicht verstattet. In den Niederlanden ist garkein Remedium erlaubt, dasselbe auch in den Zollvereins-Staatcn durch die dresdener Münz-Convention vom 30.Juli 1838 aufgehoben.

Am vorzüglichsten und rathsamsten wäre es, alleMünzen eines und desselben Metalls von einer Feinheitauszuprägen. Die sogenannte Scheidemünze, die manbisher großentheils aus Billon, d. h. einer Metallmischung,die mehr Kupfer als Silber enthält, prägte, sollte besser blosaus Kupfer bestehen, wobei man freilich einen etwas hohenSchlagschatz zu nehmen genöthigt wäre, dessen Bedarf aberauch für das Inland beschränkt, also verhältnißmäßig sehrgering ist; nur muß das Gepräge der Kupfermünzen, worin

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deren hauptsächlicher Werth besteht, eben so künstlich als dasder Münzen aus edelm Metall sein. Der hohe Schlagschatz,den die Prägung aller Arten Scheidemünze, namentlich aberauch der, bei ihrer großen Stückelung eine bedeutende Legirungerheischenden Billon-Münzen, gewährt, bringt der Staats-kasse eine ziemlich beträchtliche Einnahme; sobald aber eineRegierung sich hierdurch verleiten läßt, das Land mit solchenschlechten Münzen zu überhäufen, wird sie diesen Fehlertheuer bezahlen müssen, da sie die dadurch unausbleibliche Ver-drängung der guten Münzsorten bewirkt und alle die hier-aus erfolgenden Nachtheile in's Leben ruft. Hierher gehörtauch die weiter oben schon angedeuteteAnreizung zum Nach-münzen, welche geringhaltige Münzsorten stets verursachen,und wovon Preußen ein kostspieliges Beispiel erlebt hat, in-dem dieser Staat zwar durch die successive Ausprägung von46'/, Mill. Thaler in guten Groschenstücken (23>/, Thalerauf die Mark fein) von 1764 bis 1788 jährlich etwa 600,000Thaler erübrigte, ihm aber dagegen ohngefähr 21,000,000Thlr. in solchen Groschen nachgemünzt wurden, wovon manden Gewinn der Falschmünzer auf 12,000,000 Thlr. berech-net hat, — bis man im Jahr 1811 ihre Geltung auf «/- ih-res Rennwerthes erniedrigte.— Die Lehre liegt nahe genug:man präge nie mehr solcher Münzen aus, als das wahreBedürfniß es erfordert.

Zur eigentlichen Norm aller Werthsbestimmungcneignet sich am besten und allgemeinsten das Silber, weildasselbe eine größere Stückelung in kleinere Sorten als dasGold gestattet, und somit den Erfordernissen des Verkehrsam meisten entspricht. Der Werth der Kupfermünzen z"den Silber- oder Goldmünzen dagegen muß fest bestimmtsein, da außerdem, und weil der Werth des Kupfers alsMünze größtenteils nur ein angenommener ist, großeVerwirrungen im Verkehr entstehen würden. — Mit demVerhältniß der Menge der eristirenden edeln Metalle hat sichvon Zeit zu Zeit, wie das im Verkehr geltende, auch dasgesetzlich angenommene Verhältniß des Goldes zum Sil-ber bedeutend verändert, indem der Werth des erster» nachund nach ansehnlich gestiegen ist. In der deutschen Reichs-ordnung von 1824 war das Verhältniß wie 11'/, zu 1,der Münzordnung von 1889 wie 11'/, zu 1, nach dem Ii»-na'schen Fuß von 1667 wie 13°/, zu 1 (wobei man dasSilber zu hoch annahm), nach dem leipziger Fuß von 1600wie 18°»/,ov zu 1 (wobei das Gold zu hoch gewürdigtwurde), in der Münz-Convention von 1783 wie l4>"/,„, zU1 festgestellt. Man hat in Deutschland das Silber etwashöher gewürdigt, als in andern Ländern, um das Ausströ-men der bessern Silbermünzen zu verhindern. In Frank-reich war das Verhältniß seit 1726 wie 14"/,«> zu 1,ist seit 1803 wie Id'/z zu 1, in den Niederlanden seit 18>l>wie 18»r/,,o zu 1, in England seit 1817 wie 18'/, zu 1,Spanien seit 1779 wie 13V, zu 1. In Preußen ist gecss"'wärtig das gemeine Verhältniß des Goldes zum Silber w>e18°»2V>°-x>° zu 1, i» den österreichischen Staaten wie 18^/'°"zu 1. ,

Die Menge der Münze, welche ein Staat prägt, 0ziemlich gleichgültig, so lange er nur nicht mit Nächtigmünzt, d. h. für das Metall mehr zahlen muß, als er enach dem gesetzlichen Fuß in Münzen wieder ausbringtkann. Der öffentliche Verkehr bringt, wo nicht Verbot