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Zweiter Band. H - Z.
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selbst den Strom noch eine große Strecke hinauf befahrenkönnen. Auch der Winter veranlaßt nur selten eine Unter-brechung der Schifffahrt, da die starke Fluth und die Näheöes Ozeans das Zufrieren des Flusses verhindern, selbst wennChesapeak-Bai und der Delaware mit Eis bedeckt sind.^öbe und Fluth üben bis 160 Meilen den Strom hinauf'hren Einfluß, wodurch die Schifffahrt sehr erleichtert wird.überdies ist der Hudson durch Kanalanlagen mit dem On-tario- und Erie-See in Verbindung gebracht; auch ist New-P°rk durch eine Eisenbahn mit dem Erie-See, und nachNew-Jersey hinein, das nahe Newark mit Trenton undweiter mit Washington rc. verbunden.

Die Einfahrt zu dem Hafen von New-Pork ist durch-aus nicht gefährlich und könnte meist ohne Lootsen passirtWerden. Nachts wird dieselbe von 2 mindestens 230 Fuß^öer das Meer hervorragenden Leuchtthürmen signalisirt,deren einer ein unbewegliches, der andere ein umdrehendesAller hat, und welche bei Hellem Wetter auf 40bis50Meil.gesehen werden können.

Der Staat New-Pork grenzt N. und W. im St.-^orenzstrom, dem Ontario- und Erie-See, die mit Dampf-schiffen befahren werden, an Canada; S. und SW. anPennsylvania und New-Jersey, und SO. in dem Hudson-Auß eine kleine Strecke an den atlant. Ozean, O. an Con-necticut, Massachusetts und Vermont; 2170 Quadrat-feilen. Im Jahr 1790 hatte der Staat 340,120, 1840:2,428,921 Einw. Im SO. ist er durch das Alleghany«Gebirge und darin die Catskill-Berge gebirgig. Die bedeu-tenden Flüsse sind zum Theil der St.-Lorenz-Strom, derHudson mit dem Mohawsk und Schoharrie, der Delaware,^usquehanna, der Alleghany, Genncssee:c. Industrie undbewerbe, Schifffahrt und Handel überwiegen den Landbauweitem. Die Industrie beschäftigt Eisenwerkstätten,^el-, Mahl- und Schneidemühlen, Branntweinbrennereien,Putaschstedereien, Tuch-, Wollzcug- und Baumwollwcbe-Ueien; die Produkte des Landbaus sind Pferde, viel Rind-tAh, so wie Schafe, Schweine, Geflügel, Weizen (1840:ss,833,807 Bushels), Gerste (2,498,170 Bushels), Hafer(20,728,738 B.), Roggen (2,984,913 B.), Buchweizen(2,2-44,338 B.), Mais (10,195,142 B.), Wolle (4,012,144Psund), Hopfen, Wachs, Kartoffeln !c. Der Handelsver-Echr wird durch ein sehr verzweigtes Kanalnetz so wie durchs'k damit in Verbindung stehenden Eisenbahnen befördert,^ui Jahr 1828 bestanden im Staat New-Pork 87, im Jahr2^43 dagegen 128, und in der Stadt New-Pork über 33Tunken (vgl. den Art. Bank, Bd. 1-, S. 311 ff.). Außer^w-Pork sind bedeutende Städte Albany, Buffalo, Brook-

Rochester, Utica, Troy, Shenectady w. In der Stadt2iew-Pork bestehen die Consulate von England, Oesterreich,^uben,Baiern,Belgien,Brasilien,Frankreich,Frankfurt a/M.,Hamburg, Hannover, Holland, Portugal, Mejico, Preußen,Rußland, Sardinien, Spanien, Schweden und Nor-^gcn und der Schweiz; mehr als 10 Assekuranzen, Brand-^ssckuranzen, Fabriken für Teppiche, Papier, Pianofortes rc.^bhr beträchtlich ist der Handel, die Rhederei und Schiff-sahrt New-Pork's. Man schätzt den Werth der Waaren,^che hier geladen und ausgeladen werden, auf 100 bis 1202cill. Dollars, und die Zahl der im Hafen liegenden Schiffewährend der Geschäfts-Jahrzeit beträgt zwischen 500 bis

II.

730, außer 30 Dampfschiffen. Im Jahr 1832 kamen 1808,1838: 1790, 1839: 2189, 1840: 1953, 1841 dagegen 2118,aber 1842 nur 1960 Schiffe aus fremden Häfen, und Küsten-fahrzeuge 1832 so wie 1841 gegen 5000 im Hafen an.Die Tonnenzahl der Rhederei von Ncw-Pork ist nächst Lon-don die größte aller See- und Handelsplätze; denn im Jahr1841 betrug dieselbe von den registrirten Schiffen 225,174Tonnen, dann vo»4>en einrollirten und licensirten 212,840Tonnen, die zusammen mehr als den fünften Theil des Ton-nengehalts der Rhederei aller Vereinigten-Staatcn beträgt.Der Werth der Einfuhr in Rew-Pork betrug 1833:85,918,449, 1838: 88,191,308, 1836: 118,253,416, 1838:68,453,206, 1840: 60,440,750, 1841 : 75,713,426 Dell.;die Ausfuhr 1833: 25,398,017, 1835: 30,348,264, 1836:28,920,438, 1838: 23,008,471, 1840: 34,264,080, 1841:33,139,838 Dollars. Wichtig ist auch die regelmäßigeDampfschiff-Verbindung mit New-London, New-Port,Providence, Boston, mit Philadelphia und New-Braun-schweig, Albany, Havre, Liverpool, London, Portsmouth,Bremen. Der Werth der Produkte aus den Vereinigten-Staaten, die in New-Uork für die Ausfuhr besichtigt wur-den, betrug im Jahr 1842: 10,033,553 Dollars für Mehl,1,829,851 Doll. für Getreide, 2-46,515 Dollars für Häute,800,514 Doll. für Tabak, 1,983,215 Doll. für Sohlenleder134,996 Doll. für Hopfen, 990,671 Doll. für Schweine,801,695 Doll. für Potasche, 224,693 D. für Perlasche rc.

Oeffentlichc Versteigerungen. Der Gebrauch,die von auswärts zugeführtcn Waaren in öffentlichenAuctionen durch vom Staat eingesetzte Auctionatoren zuverkaufen, ist ein sehr alter, und diese Versteigerungen ha-ben dadurch eine nicht geringe Bedeutung gewonnen. —Der Gesammtbetrag derselben im Jahr 1830 belief sich auf25,766,111 Dollars 78 Cent., worunter von 15,465,406Dollars Abgaben zum Betrag von 218,813 Doll. 66 Cent.entrichteten.

Au den abgabepflichtigen Gegenständen gehören, außersämmtlichen dem Zoll unterworfenen Waaren, welche 1>/»Proc. zahlen, Weine und gebrannte Wasser ohne Ausnahme,sie mögen einheimischen oder fremden Ursprungs sein (diesesind mit 2 Proc. belastet), und alle diejenigen Waaren,welche, jenseits des Vorgebirges der guten Hoffnung her-kommend, in Originalverpackung eingeführt worden sind.Diese zahlen 1 Proccnt. Frei von dieser Abgabe sind alleSchiffe und Fahrzeuge, alle Ackerbauwerkzeuge, Pferde,Rindvieh, Schafe, alles was in den Bereinigten-Staatenerzeugt ist, ausgenommen destillirte Spiritussen, ferner alleBaumwoll-, Woll- und Leinenzeuge, die in den Vereinigten-Staatcn gemacht sind; unrer den Waaren alle solche Gegen-stände, welche den Vercinigten-Staate» gehören, oder voneiner Behörde für eine Strafe weggenommen oder «ich füreine Rente mit Beschlag belegt sind, eben so die Sachen,welche zu einem Nachlaß Verstorbener, oder zu einerConcursmasse gehören und von den dazu gesetzlich er-nannten Curatoren, oder nach stattgefundenem Zusam-mentritt der Gläubiger zu deren Befriedigung verkauftwerden, so wie alle durch Seegcfahr beschädigte Waa-ren, wenn solche binnen 20 Lagen nach der Landung fürRechnung der Eigenthümer oder der Versicherer zur Ver-steigerung gebracht werden; jeder Bürger der Vereinigten-

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