Rentmr
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Ncuß
Ikirbt er nun nach 10 Jahren, so erhalten seine Erben eben"ur die 100 baar eingezahlten Thlr., aber ohne Zinsen, dielkdoch nach gewöhnlicher Berechnung gegen 40 Thlr. betra-Sc». Diese 40 Thlr. sind gewiß ein nicht geringer Verlustfür jeden, der seine Ersparnisse nur in 10 Thalern sammelnkann, und gerade für solche sollen doch hauptsächlich die Rcn-^n-Unstalten sein. Zuletzt muß man noch fragen, was wirdendlich aus dem nothwendig sich ansammelnden Gesell-fchastskapital, indem dasselbe, — auch in der sächsischenRcnten-Anstalt, — nur zum kleinsten Theil baar vertheilt,Und der größte Theil wieder zu dem vorhandenen Rentcn-Enpital geschlagen wird? Wem kommt dasselbe endlich zuEut? Das Bessere möchte sein, eine nicht so hoch steigendeRente, aber das Rentenkapital übertragbar. Alle dieseTragen bezeichnen Mängel der Renten-Anstalten, die einlascheres Gedeihen derselben hindern.
In Frankreich bestanden 1846 sieben Bersicherungsan-ffalten für Leben und Renten.
Reutern, heißt in der Seesprache das Umschlagenrines Schiffes, wobei der Kiel nach oben zu stehen kommt.
Reprise, die Wiederwegnehmung eines vom Feindegekaperten Fahrzeuges.
Repsöl, s. den Art. Rüböl.
Respekttage, Respittage, Diskretionstage'Ehrentage, Bergünstigungstage, Nachtage,franz. laues üe taveur, laues üe xeLca ; engl. vavs ot geuca,^eschie cla)s ; holt. liespztüoxen, Oiscretieüaxen ; ital. OioeniR xearia, 6. üi eispetto, 6. <ii kuvoea, 6. äi äisaeoriona,heißen diejenigen Lage, welche, durch Gesetz oder Usanz ein-geführt, zwischen der Verfallzeit und Zahlungszeit inne lie-gen und welche der Präscntant eines Wechsels vor der Ein-ziehung oder der Protestation zu Gunsten des Bezogenendoch abwarten darf oder muß, ohne sich dadurch an seinenRechten gegen die früheren Wechsclverbundenen etwas zuvergeben. Die Respekttage sind daher eine Vergünstigungs-fuist, welche unmittelbar nach dem Verfalltage ihren AnfangU»nint, in den verschiedenen Ländern und Orten aber vonfkhr abweichender Dauer, theils auch bereits ganz abgestelltDer letzte Respekttag ist zugleich der Zahlungstag desWechsels. Es giebt zwei Arten der Respekttage, indem esan manchen Orten dem Präsentanten erlaubt ist, mitVorzeigung und Protestation des Wechsels noch einige^age zu warten, 2) an andern Orten aber derselbe vor Ab-iauf der festgesetzten Tage den Protest oder die Klage gegeni>c» Acceptanten gar nicht erheben darf. Im ersten Fallwerden diese Lage Respekttage zum Vortheil des^räscntanten, im zweiten Fall Respekttage zumVortheil des Acceptanten genannt. Bei jenen darfVorzeiger sich derselben begeben und gleich bei VerfallPräsentation und im nöthigen Fall Prvtcstation bewirken;bei diesen kann nur der Acceptant darauf Verzicht leisten<>nd vor Ablauf der Respekttage zahlen. — Die Respekttagekommen vorzüglich den Dato-Wechseln zu gut, bei Sicht-Viechsel,, sind sie in der Regel nicht gestattet. Ist der letzteRespekttag ein gesetzlicher Feiertag, so soll die Präsentation^gentlich am Tage vorher schon geschehen. Doch sind über^ letzteren Punkte die positiven Wcchselgesctze sehr verschic-kn und zum Theil unvollständig. — Die Anzahl der Re-
spekttage und die desfallsigcn weiteren Gebräuche haben wirunter allen Haupt- u. Wechselplätzcn im vorliegenden Werkangezeigt, worauf wir uns daher beziehen und hier nur nochanführen, für welche Arte» von Respekttagen die verschie-denen Wechselordnungen sich erklären. 1) Respekttage zumVortheil des Präsentanten verordnen: die han-növersche, Hamburger, St.-galten er, dänische,neapolitanische und sardi nische Wechselordnung.Dasselbe gilt in G enf und Portugal. 2) Respekttagezum Vortheil des Acceptanten bestimmen: daspreußische Landrecht, die österreichische, würtem-berger, schlcsische, frankfurter, nürnberger,bremer, braun schweizer, botzener, cöthener,hanauer,danziger,elbinger,breslauer,jcver-sche, niedcrländische, englische, dänische, schwe-dische, russische und toscanischc Wechselordnung.3) Gesetzlich abgeschafft sind die Respekttage in Frank-reich, Spanien, den Niederlanden, in Leip-zig, Augsburg, Altenburg, Dessau, GothaundWeima r.
Rcspiro, die bei Zahlungsleistungen bewilligte Nach-sichts-Frist.
s. Bodmerei.
Restiera, s. Rasiera.
Retoure», nennt man im Handel solche Waaren,die man am Zielort gegen hierher verführte, und entwederim Lausch oder durch Kauf sich aneignete und ausführt.Indessen können Retourwaaren auch solche sein, die übriggeblieben sind von Partien, die an irgend einem Ort zumVerkauf gegeben waren und die man zurückkommen läßt.
Retourrechnung , s. Rückrc ch n u n g.Retourwechsel , s. Rückwechscl.
Retty, s. Ruttec.
Renkouf, die Entschädigung oder Prämie, welcheder Käufer eines Gegenstandes dem Verkäufer zahlt, wenner den Kauf rückgängig macht, was aber nur in Folge einerdcsfalls schon beim Abschluß des Kaufvertrags getroffenenUebcreinkunft rechtlich geschehen kann. Dieser Reukaufkommt bei Käufen auf Lieferung vor und seine Stipulirungbildet den sogenannten Kaufauf Prämie. S. deswegenden Art. Kaufvertrag.
Stadt in Katalonien in Spanien, RW. beiTaragona, mit 25,000 Einw., mit Tuchfabriken, Seiden-spinnerei und Seidenweberei, Baumwoll-, Flachs- undHanfspinnerei, Fabrikation von Posamentirwaarcn, Seifeund Leim, Gerbereien, Branntweinbrennerei, Ausfuhr-handel durch den Hafen von Salou.
Reust, ein Fürstenhaus im mittleren Deutschland, dasin drei Linien, die ältere Reuß-Greiz und die zweifachejüngere Reuß-Schleiz und Reuß - Lobenstein-Ebersdorf getheilt ist. Die reußischen Lande sind durchden weimarischen Kreis Neustadt in zwei größere Theilegeschieden, insgesammt 27o/,„ QM. mit (1843-.) 108,686 Ew.in 8 Städten, 4 Marktflecken und 239 Dörfern ohne dieWeiler. Der kleinere nördliche ist die Herrschaft Geramit der gleichnamigen Stadt, wozu noch im südlichen Theildas Amt Saalburg mit der gleichnam. Stadt gehört,