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Zweiter Band. H - Z.
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Schweiz

Schweiz

russische Ausfuhr geht Meist über Petersburg und Ar-changel. Die bessern Sorten heißen dort Akatka, diegeringern Suche i. Auch Pole n hat starke Borstenaus-suhr, besonders nach Posen, Krakau, Wien und Breslau,so wie nach den Ostseehäfen. In Königsberg, wohindieser Artikel hauptsächlich durch Juden kommt, unterschei-det man die Borste» in Großband und Kleinband.Ersteres unterscheidet sich durch kleine Köpfe am unterstenEnde und dadurch, daß die Borsten viel steifer sind. DerAbgang (die Brake) davon ist sehr stark und das Bund wiegt6 bis 7 Pfund. Diese Sorte geht meist nach England. DasKleinband, die kürzern und weichern Borsten, hält nur 1bis 2 Pfund und geht hauptsächlich nach Holland. Auchpflegt man in Königsberg die Borsten in Kronborsten,Kronbrakborsten und Brakeborsten zu unterschei-den. — In Deutschland ist für den Borstenhandel Nürn-berg einer der Hauptorte. Die rohen Borsten werden ausRußland, Polen, Litthaucn und Preußen bezogen und zu 3Hauptgattungen zugerichtet: Schachtel-, Packet- undPinselborsten. Die letzter» sind grau, roth, schwarzund weiß und werden in '/,-Pfund-Packete gebunden. BeimSortiren richtet man sich nach Stärke, Länge und Farbe;nur die längsten Sorten heißen Schachtelgut. Rauh-borsten oder Rauh haare heißen diejenigen, welche dieBürstenmacher büschel- oder bündelweise kaufen. Die nürn-berger Borstenvecleger müssen aus der Jnnungslade erst einZeichen kaufen, ehe sie den Handel betreiben dürfen. JederBorstenhändler brennt dann sein Zeichen den Schachteln aufund manche Zeichen haben seit langer Zeit einen gewissenRuf. Am bekanntesten sind z. B. Weintraube, Reichsapfel,Eichblatt, Tannenbaum, Lilie, Kelch, Posthorn, Lamm,Rose, Marienbild, Pfeil, Anker rc. Auch Leipzig hat star-ken Borstenhandel. In England werden die Borsten ausder Ukraine am meisten geschätzt. Der Hauptgebrauchder Borsten ist der zu Pinseln und Bürsten. Die der wil-den Schweine brauchen die Sattler, Riemer und Schuhma-cher zum Nähen. Die dünnen und kleinern Borsten dienenzum Polstern (namentlich der Sättel). In neuerer Zeithat man auch angefangen die Schweinsborsten zu kräuseln,wodurch sie sehr elastisch und den Pferdehaaren ähnlichwerden.

Schweiz, die, oder Helveticn. Die Verhältnisseder einzelnen (22) Kantone findet man unter den betreffen-den einzelnen Artikeln in diesem Werk dargestellt. Wirwollen hier nur dasjenige näher berühren, was sich auf dasleider noch immer nicht zur Allgemeinheit erhobene gemein-schaftlicheMünz-,Maaß-undGewichts-Systembezieht.

Münzen. Die Schweiz bedient sich folgender Rech-nungsmünzen in nachstehender Eintheilung:

1 schweizer oder neuer Louisd'or,—4 schwciz. Ncuthaler(Lcus nouss),^ K Livresthaler, — 16 schweizer Francs oderschweizer Livres, — 160 schweizer Batzen, -- 640 Kreuzer,— 1600 Rappen. Man rechnet 8 französ. Francs — 38schweizer Batzen und — 2 Gulden 20 Kreuzer, und 1schweizer Franc — 1^/7 französ. Francs, — 40 bis 40>/zKreuzer.

Den Beschlüssen der Lagsatzung vom 18. Mai 1833

gemäß sollen 36,37063 Schweizerfrancs, als Einheit derRechnungsmünzen, eine köln. Mark fei» Silber betragen,so daß hiernach der Werth eines Schweizerfranc 0,38403Thaler oder 11 Silbergr. 6,37 Pf. preuß. Curant ist. Essollten überhaupt in Silber Stücke zu 1,2, 31/2 und 4Schweizersrancs geprägt werden und der einfache Schwci-zerfranc ein Gewicht von 121 alten französ. Grän haben.— Alle derartigen Beschlüsse der verschiedenen Tagsatzungenkamen aber in der Regel nicht zur Ausführung, undes ist daher für jetzt hauptsächlich auf die AusmünzungcNund Rechnungswcisen der einzelnen Kantone (s. diese) zuachten, welche dann ergeben, daß Rechnungsart und Zahl-werth fast in jedem Kanton verschieden sind.

Maaße und Gewichte.

Die Verwirrung im Maaßwesen, welche bisher nochweit größer war, als die in den Münzwährungen, ließ dieNothwendigkeit, ein geordnetes System anzunehmen, dochendlich so weit anerkennen, daß in der züricher Tagsatzungvom Jahre 1834 zwölfKant 0 ne sich vereinigten und be-schlösse», Norme» gemeinsamer Maaße und Gewichte festzu-stellen. Diese zwölf Kantone sind: Aargau, Basel(Stadt und Landschaft), Bern, Freiburg, Glarus,Luzern, Sanct-Gallen, Schaff Hausen, Solo-thurn, Thurgau, Zürich und Zug. Die Maaße undGewichte selbst wurden vom französischen metrischen Sy-stem abgeleitet und in der Art bestimmt, daß sie mit denEinheiten dieses Systems in bequemen Verhältnissen stehen,aber auch für den gewöhnlichen Verkehr passend und leichtcinführbar sind. Die Einführung derselben ist in derMehrzahl jener Kantone mit dem 1. Januar 1838 gesetz-lich erfolgt, in einigen etwas früher, im Kanton Glarusdagegen erst unterm 1. Januar 1839, überhaupt aber erstmit Beginn des Jahres 1840. Diese „neue schweize-rische Maaß- und Gewichtsordnung" besteht nunwesentlich in Folgendem:

küngenmaaß. Die Grundlage der neuen Maaße ist derschweizerische Fuß, welcher genau die Länge von 3 De-cimeter oder 0,3 (°/,o) Meter, — 132,9888 paris. Linienhat. Derselbe wird in 10 Zoll zu 10 Linien ä 10 Stricheeingetheilt. 1 schweizerischer Fuß — 0,9889 preußische oderrheinländische — 0,9491 wiener Fuß.

Die Elle, in Halbe, Viertel und Achtel getheilt, isteine Länge von 2 Fuß, also — 6 Decimeter oder 0,6 (V>o)Meter. 1 schwcizerischeElle — 0,8996 preußische0,7700 wiener Ellen. — Der Stab (4une) ist eine Längtvon 4 Fuß, mithin 1,2 (1-/s) Meter, und wird in Halb?'Viertel, Achtel getheilt.

Das Klafter ist 6 Fuß lang, folglich — 1,8 (iV^Meter und wird in der Technik angewandt.— Die Ruthehat 10 Fuß, — 3 Meter und dient zu geometrischen Mes-sungen. — Die Wegstunde hat 16,000 Fuß -- 4800 Me-ter, — 4,8 (4«/i) Kilometer, — 0,648 deutsche Meilen, ^daß circa 23-/7 Wegstunden einen Grad des Aequators aus-machen.

/lnchcniiiaaß. Der Quadratfuß hat 100 Quadrat-zoll und ist — 0,09 Quadrat-Meter.— Das Quadrat-klafter hat 36 Quadratfuß und ist mithin ----- 3,24 OM