Band 
Zweiter Band. H - Z.
Seite
626
JPEG-Download
 

Staatsschulden

626

Staatsschulden

von den Spekulanten sehr häufig durch die gemeinsten Kunst-griffe zu ihrem Bortheil bewegt wird. Der Werth derStaatspapiere, dessen Steige» und Fallen, ist im allge-meinen von den politischen Staatsvcrhältnissen abhängig,welche eine höhere oder geringere Nutzbarkeit der Kapitalienherbeiführe», mithin eine stärkere oder schwächere Nachfragenach jenen Effekten verursachen. Namentlich ist das Stei-gen und Fallen bedingt: 1) durch den Kredit desStaates; denn je fester dieser begründet ist, eine destogrößere Sicherheit ruht auch in seinen Papieren, desto höherist deren Werth, wogegen bei einem geringern Staatskreditdie Schuldverschreibungen durch die für Kapital und Zinsenvorhandenen Gefahren stets niedriger gehalten werden. So-bald sich daher der Kredit eines Staates ändert, muß sichauch gleichmäßig der Curs seiner Schuldscheine verändern,steigen oder fallen. Der Kredit aber wird gesteigert durchdie Vermehrung der Staatskräfte und jede Zunahme der,der Staatsverwaltung gezollten Achtung, während entge-gengesetzte Verhältnisse ihn schwächen. — 2) Durch denüblichen Zinsfuß. Die Veränderungen in demselbensind eine der wichtigsten Ursachen des Steigens und Fallensder Staatspapicre. Sobald der bisherige Zinsfuß sinkt,müssen nothwendig die Papiere steigen, indem kein Be-sitzer eine, einen unverringerten Ainsenfuß bringende Schuld-forderung gegen eine Baarzahlung abtreten wird, die ernicht wieder zu demselben Zinsfuß anlegen kann; im umge-kehrten Fall des steigenden Zinsfußes werden die Papiere,deren Zinsbetrag nicht erhöht wird, fallen, um gleich vielwerth mit jenem zu sein. Uebrigens können dergleichen Ver-änderungen, wenn nicht heftige Krisen den Geldmarkt be-wegen, nur seltner und in einer ganzen Reihe von Jahrenwenige Male eintreten; eben deshalb sind aber dieselben inruhigen Zeiten bleibend. — 3) Durch den Preis deredeln Metalle. Verschiedene Umstände können die cdclnMetalle seltener und begehrter, oder häufiger und ausgebo-tener machen (s. d. Art. Münzen). Im ersten Fall ent-steht ein lebhaftes Ausgebot und Sinken der Papiere, dajeder gern seine Schuldscheine in baarcs Geld verwandelnwill, im andern Fall dagegen verursacht die größere Nach-frage ein Steigen derselben, weil der Kapitalist seine über-flüssigen Gelder so lange in Staatspapicre» anlegen will,als er Vortheil dabei findet. Der Stand dieser Papieresteigt und fällt aus diesem Grunde, wie der Dis conto(s. dies. Art.), welcher ganz von denselben Verhältnissenabhängt. — Man kann zwar die Ursachen des Steigensund Fallens der Papiere außerordentlich vervielfältige»und häufig findet man deren eine große Menge aufgezählt,alle aber lassen sich in der Hauptsache auf die obenerwähn-ten drei zurückführen. Roch müssen wir aber bemerken,daß sehr häufig falsche Nachrichten, sogenannte Börsen-gerüchte, franz. llruits äe Kourse, absichtlich ausgesprengtwerden, um auf den Stand der Papiere günstig oder un-günstig einzuwirken, wobei deren Verbreiter oft die gröbstenLügen mit der größten Unverschämtheit zu Tage fördern.

Das eben berührte Schwanken im Preise der Staats-papiere, Steigen und Fallen, ist es hauptsächlich, was dieSpekulanten zum Kauf anreizt. Die Käufe selbst werdengrößtenteils auf der Börse und durch Vermittlung derMäkler, Fondsmäkler, franz. llourliers, cngl. kodders, ab-

geschlossen, ja einige Landcsgesetze verlangen zu einemgütige» Vertrag dieser Art das Dazwischentreten einesSensalen, in Frankreich müsse» sogar gesetzlich zwei Mäk-ler zwischen beiden Theilen negoziren, während zu den gc- !wöhnlichen Bankgeschäften nur Einer erforderlich ist. Wege» jder nähern Verhältnisse derselben s. d. Art. Mäkler. Diehauptsächlichsten Arten der Käufe sind folgende:

Der Kauf gegen baare Zahlung, Tagskaufoder Ka u f pr. Kassa, lüarcdö :,» comptant, bei welchemsogleich »ach Abschluß des Vertrages vom Verkäufer das jPapier ausgeliefert und vom Käufer der Geldbetrag gezahlt ^wird und welcher die einfachste Art der Staatspapier-Ge-schäfte ist.

Der Kauf auf Zeit, Zeitkauf, Kauf auf Lie-ferung (.»arrlw il lermo), wobei die Erfüllung des Ver-trages erst in einer darin festgesetzten Frist geschieht. Der-selbe zerfällt in verschiedene Arten, welches folgende sind:

1) Der feste Zeitkauf, bei welchem der Lag, andem der Verkäufer das Papier liefern und der Käufer dasGeld zahle» muß, im Vertrage genau und fest bestimmtwird, z. B. 14 Tage, 1 oder 2 Monate nach dem Datumdes Vertrages.

2) Der bedingte Zeitkauf, bei dem die besondereArt der Vollziehung, oder die Zeit derselben, oder der Rück-tritt vorbehalte» wird.

Zeitkäufe sind in mehreren Staaten, z. B. Preußen M-gesctzlich verboten.

Nach der bcsondern Art der Vollziehung giebt esfolgende bedingte Zeitkäufe:

:>) Das Stcllgeschäft oder der Schluß auf Ge-ben und Nehmen. ES verspricht dabei der eine Theildem andern, nach dieses letztere, Wahl, welche jedoch aneinem gewisse» Tage schriftlich erklärt sein muß, die behan-delten Staatspapicre i» bestimmter Anzahl und zu bestimm-tem Preise zu liefern, oder aber dieselbe» von dem andernTheil zu einem etwas höher» Preise anzuneh m e». Der-jenige von beide» Theilen, welcher die Wahl hat, heißt derWähler, der andere der Stcllcr.

d) Der Schluß auffcst undoffen. Der Wählerbraucht dabei blos eine» Theil der bedungenen Papiere an-zunehmen, muß diese aber zu einem höher» Preise bezahle»,während ihm wegen des übrigen Theiles die Wahl, wüunter a, gelassen ist. In Beziehung auf den erster», be-stimmt anzurechnenden Theil heißt der Schluß fest, in Be-ziehung auf den freigelassenen andern Theil offen.

o) Der Schluß auf Noch und mit Noch, od^das Rochgeschäft. Dem Wähler ist es dabei freige-lassen, außer der fest bedungenen Menge von Staatspap'^ren n och eine andere Menge, das Doppelte, Dreifache reder ursprünglich behandelten, am Lieferungstermin zu ver' ^langen und zwar, je nachdem es der Vertrag erfordert, en^weder zu demselben oder einem höher» Preise, wobei ab^auch dem Steiler das Recht gegeben ist, noch eine weitesPartie zu liefern.

-I) Der Schluß auf Lieferung und Differenz-oder das Differenzgeschäft. Bei diesem ist keincs-weges die wirkliche Lieferung der erhandelten Papiere u»b