Staatsschulden
628
Staatsschulden
leihe» von Geldkapitalien gegen Verpfändung von Staats-papieren, welche man dabei aber gewöhnlich nur zu °/i<>oder weniger ihres wirklichen Werthes in Anschlag bringt.Das Ausleihen gegen Staatspapiere ist besonders ein Ge-schäft der Banke» und reicher Kapitalisten, welche dabei dieüblichen Zinsen ziehen. Im desfallsigen Vertrage macht dereigentliche Besitzer der Papiere sich gegen deren Rückgabezur Wiedererstattung des Kapitals und der Darleiher zurAuslieferung der bei ihm deponirten Papiere gegen Rückzah-lung der vorgestreckten Summe verbindlich.
Bei Zeitkäufen überhaupt können wegen der Zeit derAbsorderung und Lieferung der Papiere noch besondereBedingungen stipulirt sein, wonach der Kauf eigene Beinamenerhält. So ist z. B. ein Kauf auf Zeit täglich einsolcher, bei welchem der Käufer während einer festgesetztenZeit an jedem beliebigen Lage die Effekten verlangen darf;— ein Kauf auf Zeit fix ein solcher, bei welchem diePapiere an einem im Kontrakt genau bestimmten Lage ver-abfolgt werden müssen;— ein Kauf auf fix und täg-lich ein solcher Kauf, bei dem erst nach Verlauf einer ge-wissen Zeit vom Datum des Vertrages an der Verkäufergehalten ist, die Papiere innerhalb eines weiter» Zeit-raumes dem Käufer an jedem von diesem beliebte» Lageauszuliefern.
Von solche» Effekten, welche Kapitalisten kaufe», umihre Gelder dauernd sicher darin anzulegen, welche also vorder Hand vom Verkehr ausgeschlossen bleiben, pflegt manzu sagen, daß sie in feste Hände kommen. — Wo, wie esfast durchgängig vorgeschrieben ist, die Geschäfte in Staats-papieren durch Vermittlung von Mäklern abgeschlossen wer-den, existiren gewisse Regeln über die Käufe und derenFörmlichkeiten, welche die Kontrahenten und Sensale zubeobachten haben und welche theils durch das Gesetz, theilsdurch die Gewohnheit eingeführt sind.
Bei den in den Fondszctteln notirtcn Surfen ssind beiden meisten Staatspapiere» die laufenden Zinsen,welche man im Französischen louissanoo nennt, inbegrif-fe n; bei ander» Papieren aber ist dies nicht der Fall undsie müssen dann dem Verkäufer noch besonders vergütet wer-den. Kauft man daher am 22. November eine französische4procentige Rente, welche jeden 22. März und 22. Septbr.,also halbjährlich bezahlt werden, zu t00,20, so hat mandieselbe eigentlich nur mit 99,83 bezahlt, weil die Zin-sen von 2 Monaten mit v,i>7 franco im Curse mitbcgrif-sen sind.
Der Spekulant, dessen Zweck die Erlangung des höchst-möglichen Gewinnes durch geschickte Benutzung der augen-blicklichen Curse ist, muß das Steigen derjenigen Papiere,welche er verkaufen will, und das Sinken derjenigen, welcheer einkaufen will, wünschen und zu befördern suchen, wobeidie Zeitumstände ihn bald zu der einen, bald zu der andernOperation veranlassen. All' sein Einfluß muß jenem Zweckder möglichsten Steigerung oder Niederdrückung der betref-fenden Curse dienen. Beide Fälle unterscheidet man in dieSpekulation auf das Steigen (l> I» lumsso, auf dieErhöhung des Curses), und die Spekulatio » aufdasFallen (»I» daissc, auf die Erniedrigung des Curses).Wird auf beide Fälle zugleich spckulirt, so nennt man das
eine Spekulation auf das Steigen und Falle»
(il la lunisgo ol ü I» baisso.) — Daß die meisten der eigensliehen Papierspckulantcn es nicht an allerlei Machinationen jund den abgefeimtesten Lügen und Intriguen fehlen lassen,ihren heimlichen Zwecken Vorschub zu leisten, ist längst und Iallgemein bekannt; nach der verschiedenen Tendenz ihresWirkens bekommen dieselben sehr sonderbare Namen. S»stehen in Paris die Llinours und LoiUrommeurs in ihren Ope- >rationen auf Steigen und Fallen einander gerade gegenüberund die Motive der einen sind denen der andern stracks ent-gegengesetzt. Gefährlicher als beide sind die lloulissiors, ^welche ihren Namen von der Coulisse, einem der dem Par-quct der Börse nächsten Platze, von welchem aus sie dieSchlußpreise am frühesten erfahren können, erhalten haben,und welche stets nur für wenige Tage ihre Spekulationenspielen lassen, zu deren Erfolg sie aber die meiste» politische»Lügen erfinden und ausstreuen. Den unbegrenzten undunerlaubten Handel mit Staatspapieren pflegt man ge-wöhnlich Agiotage, Windhandel oder Stock-Job-berci, Papicrspekulanten überhaupt Jobbers zu nennen.Die letzter» beide» Ausdrücke sind dem Englischen entlehntund Jobber oder Stock-Jobber bezeichnet eigentlich nur den-jenigen, welcher für seine eigene Rechnung mit Staatspa-pieren handelt.
Die wichtigsten Plätze für den Staatspapierhandel sindLondon, Paris und Amsterdam. Von diesen Märkte»erstreckt sich derselbe über Frankfurt am Main nach Deutsch-land, indem er sich von hier aus weiter, südlich über Augs-burg nach Wien, nördlich über Leipzig und Berlin nach deinhöher» Norde», zieht.
Die regelmäßige Verzinsung der Staatsschuld isteine Pflicht des Staates, welche in der Zeit des Friedensnie verletzt werde» sollte. Jedes Ausbleiben des Zinses hatunausbleiblich das Sinken der Papiere und Mißtrauen i»den Staatskredit zur Folge. Ist jedoch der allgemein üblicheZinsfuß eines Landes gegen den früher festgesetzten Zinsfußder Anleihe sehr niedrig, oder ist es dem Staat möglich,eine andere Anleihe zu geringerem Zinsfuß zu bekommen,sodarf er mit gutem Recht eine Zinsen-Reduktion vor-nehmen, indem er den frühern Gläubigern für ihr Darleh»einen geringern Zins anbietet, ihnen aber dabei die Waisiläßt, diesen anzunehmen oder ihr Kapital zurückzuempfan-gen. Jeder unbedingte Zwang aber, mit einem niedrigen,namentlich unter dem landesüblichen stehenden Zinsfuß ver-lieb zu nehmen, würde eine Ungerechtigkeit sein, die sirßkeine Regierung erlauben darf.
Um die Anhäufung der Staatsschulden und die Last derunausgesetzten Zinszahlung vom Lande fern zu halten, ißes die Pflicht des Staats, seine Schulden allmälig zu til-gen. Zu dem Ende ist aber die Bildung eines Lilgungs- ^fonds, franz. llaisso il'amortissemenl, cngl. Sinkmx lumbnöthig, woraus die Schuldverschreibungen von Zeit zu Zeckin gewisser Menge zurückgekauft und auf diese Weise dirSchuld nach und nach heimgezahlt wird. Man verwendetvon den jährlichen Einkünften einen bestimmten Theil, lsi-wöhnlich >/? bis 2 Procent der zu tilgenden Schuld zur Or-ganisation und Erhaltung der Lilgungs- oder Amortisa-tions-Kasse, ohne die Zinsen der getilgten Summen den