Steuern
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Steuern
Gewichts- und Maaß-Normen für die verschiedenen Waarcn-Artikel in dem Börsen-Preis-Curant angegeben. DieserPreis-Eurant wird in den in Stettin erscheinenden Börsen-Nachrichten der Ostsee bekannt gemacht. Der Preis desSpiritus wird darin pr. 1 Silbcrgroschen nach demProcentgehalt der Stärke des Spiritus bestimmt. — VonSüdsee-, englischem weißen und gelben Robbenthran, so wievon braunem Astrachan-Thran wird der Preis nach demCentner, von Wallfisch-, braunem Kopenhagener, Bergerbraunem und blankem Thran nach Tonnen notirt.
Die Provision bei Ein- und Verkäufen beträgt 1,1>/r oder 2 Proc.; ebenso das vclcroäerc.
DieWaaren-Curtage beträgt'/«Proc. von beidenSeiten.
Gutgewicht ist nicht üblich.
Stückgüter. Das Stroh Hat6 Wall » 8l> Stück,der Mollen hat 30 Stück, der Fimm 100 Schöfen oderBund Deckstroh von 1 Fuß Dicke. — Die Last ungehöheteHeringe hat 13, die Last gehöhete nur 12 Tonnen. — DerSöller Schleifsteine hat 80 Stück. — Der Keel Stein-kohlen wird zu 7 Last oder 304 Scheffel gerechnet. — DieRecke Leinwand hat 16 Ellen. — Das Stück Garn hat20 Fitzen b 40 Faden -> 3, auch 4 Ellen.
Steuern, Abgaben, sind Abgabe», welche dieStaatsangehörigen für Staatszwecke i» die öffentlichenKassen zu leisten haben. Dieselben sind in den verschiedenenStaaten sehr verschieden, und in einigen Staaten, z. B.England, Frankreich rc. sehr bedeutend.
Im Allgemeinen lassen sich die Steuern in folgendeHaupt-Abtheilungen trennen:
l. Nach der Materie, worin sie geleistet werden —in Natural- oder in Gcldabgaben.
N. Nach der Vertheilung, — in Personal-oder inRent-Abgaben.
IN. Nach ihrer Wirkung auf den Einzelnen — indirekte oder in indirekte Abgaben.
Die letztere Haupt-Abtheilung ist diejenige, welche inden neueren Besteuerungssystcmen am häufigsten festgehaltenwird, und bedarf einer näheren Erläuterung. Man nenntnämlich gewöhnlich diejenige Steuer eine direkte, welche den-jenigen unmittelbar trifft, von welchem sie eingefordertwird, wohingegen eine Steuer dann zur indirektenwird, wenn sie für denjenigen, welcher sie einzahlt, nur einVerlag ist, den er sich bei dem Verkauf des besteuertenGegenstandes in dem Verkaufspreise vom Käufer wieder er-setzen läßt. Wie unbestimmt diese vermeintlichen Merkmaledes Unterschieds zwischen beiden Besteuerungsarten sind, be-darf der Erwähnung nicht, denn am Ende wird jede Steuer,sie mag einen Namen haben, welchen sie wolle, in eine in-direkte umgewandelt werden können, indem der Besteuertedie von ihm gezahlten Abgaben stets auf die Produkte seinesgewerblichen Fleißes, wenigstens zum überwiegenden Theil,aufschlagen wird, so heterogen auch die Steuer selbst vonden Gegenständen'seiner Gcwerbsamkcit sein mag. Nurallein die Form der Erhebung und des Ertrags begründeteinen bestimmteren Unterschied, indem sich die direkte aufErmittelung des Werthes der besteuerten Gegenstände nach
deren Größe, Ertrags- u. Leistungsfähigkeit, auf sogenannteKataster, gründet, die indirekte dagegen von dem Maaß ab-hängt, in welchem der Besteuerte nach seinem, durch Um-stände und Bedürfnisse bestimmten, eigenen Willen beizu-tragen geneigt ist. Während sich die direkte Besteuerungauf der einen Seite durch Einfachheit in der Form der Er-hebung, durch sichere Vorausbestimmung ihres Ertrages,und durch den geringen Aufwand von Mitteln, welcher mitder Ausführung verbunden ist, empfiehlt, so läßt sich auf deranderen Seite nicht läugncn, daß jede direkte Steuer um sohärter erscheint, als sich die Verhältnisse der Beitragspflich-tigkeit der ärmere» Klaffe, den Begüterten gegenüber, beialler Gründlichkeit und Vorsicht, nie so genau u. gleichmäßigwerden feststellen lassen, daß Klagen der ersteren über Uebcr-bürdung dadurch ausgeschlossen werden könnten. DieBesteucrungssätzc selbst treten jedem offen in die Augen, undwerden nur zu oft von den Bcthciligten als Grund zur Un-zufriedenheit aufgegriffen, obgleich eben derselbe Unzufriedenean indirekten Abgaben, als Consumcnt der damit belegtenObjekte, nach und nach und ohne es in den meisten Fällenselbst zu wissen, unstreitig ein weit größeres Maaß entrichtet.Aber die Einrechnung der indirekten Abgaben auf den Wertbdes besteuerten Gegenstandes, ihre Verborgenheit in den an-genommenen Waarenprcisen, die allmälige und willkürlicheEntrichtung derselben durch den Consumenten, entzieht dieHöhe der indirekten Abgaben dem Urtheile der Menge, unddieser Vortheil, verbunden mit der Erfahrung eines reicherenErtrages, unverkürzter Einziehbarkeit, und besonders mitden belebenden Wirkungen, welche die indirekte Besteuerungauf Handel und Gewerbe auszuüben vermag, geben ihreinen Vorzug vor der direkten, welcher durch die freilichbedeutenderen Verwaltungskosten, die mit der indirektenBesteuerung verbunden sind, nicht ausgewogen werdenkann.
Für beide Hauptgattungen der Besteuerung hat nundas finanzielle Interesse jeder Zeit eine Menge von Unter-abtheilungen gebildet. So finden wir unter den direktenSteuern vornehmlich:
1) Die Grundsteuern, welche sämmtliche, auf demGrundbesitz haftenden Reallasten umfassen, die je nach derZeit und der Veranlassung ihres Ursprungs wiederum ver-schiedene Benennungen führen;
2) die Klassen-, Vermögens- und Einkom-mensteuern, welche die ganze Bevölkerung nach den Ver-mögens-und Einkommens-Verhältniffen in mehrere, nachgewissen Abstufungen und leicht zu unterscheidenden Merk-malen, verschieden besteuerte Klaffen theilt, ohne sich geradeauf ein indiscretcs, gehässiges, tiefes Eindringen in die Ver-hältnisse des Einzelnen einzulassen;
3) die Gewerbsteuern, durch welche die Erlaubnißzum Betrieb eines bürgerlichen Gewerbes unter gesetzlichemSchutz von Zahlung gewisser, je nach dem Umfang und derBedeutendheit des Geschäftsbetriebes abgemessener Steuer-parten abhängig gemacht wird:
4) die Personen- und Kopfsteuern, welche vonjedem Unterthan für den Schutz der persönlichen Rechte unddie Wohlthat der Theilnahme an den gemeinnützigen StaatS-Einrichtungcn erhoben wird.