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Zweiter Band. H - Z.
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Weimar

— 755 — Wein

Von fremden Münzsorten cirkulirt vorzüglich daspreuß. Curant, welches im gemeinen Leben dem hiesigenGelde gleich gilt. Im Handel werden fremde Geldsortennach dem leipziger Curszettel behandelt.

Ivechfelwefen.

In Wechselangelegenheiten richtet man sichnach dem Curszettel von Leipzig, wobei die Reduktion inhiesiges Geld sehr leicht ist, da 16 Thaler sächsisch oder imConventions-20-Guldenfuß — 17 Thlr. hiesig. — Dieneue weim arische Wechselordnung, welche in alle»Landestheilcn in Kraft ist, ist vom 26. April 1819, und seitdem 1. August 1819 in Wirksamkeit. Sie besteht aus 268Paragraphen in 4 Abtheilungen.

Der Uso ist 14 Tage nach der Acceptation.

Respekttage finden nicht statt. Die Mitte desMonats ist der 13. Lag.

Bei Dato- und Usowechseln, so wie solchen,welche gar keine Zeitbestimmung enthalten (diese werden fürUsowechsel gehalten), ist, wenn der Verfalltag ein Sonntagoder ein Festtag des Bezogenen oder des Wechselinhabers ist,der nächste Werkeltag der Zahlungstag.

Maaße und Gewichte.

cänzemiiaaß. Der Werkschuh oder Fuß ist seit dem1. Januar 1810 auf 123 franz. Linien oder 281,979 Milli-meter bestimmt. Er wird in 12 Zoll L 12 Linien einge-theilt. — Die Elle hat 2 Fuß, und ist daher --230 franz.Linien oder 363,96 Millim. lang. — Die Klafter hat 6Fuß, die Ruthe 16 Fuß.

/elvmaaß. Bei'm Feldmaaß findet größtentheils dieDccimal-Eintheilung der Ruthe statt. Der Decimal-Fuß ist daher 200 franz. Linien oder 0,481166 Meter lang.Doch kommt auch die zwölftheilige (den Fuß — 0,378972Meter) und die Vierzehntheilige Eintheilung (den Fuß --0,322261 Meter) der Ruthe vor.

Meilenmaaß. Die Meile hat 1631 Ruthen, —7338>/2 Meter.

Der Acker hat 140 Quadrat - Ruthen. Die Quadr.-Ruthe enthält 20,388 QMeter, der Acker also 2849,7 Q.-Meter oder 28,497 Aren.

Geireivcmaaß. Es bestehen in den verschiedenen Landes-theilen sechzehn verschiedene Gattungen des Getreidemaa-! ßes, deren Inhalt offiziell (Weimarisches Wochenblatt1831,Nr. 46.) folgendermaßen bestimmt ist:

1) Der weimarische Scheffel zu 4 Viertel, 16 Wetzen,80 Lrockenmaaß oder 160 Nösel, enthält 7829,396 Centi-liter.

2) Der jenaer Scheffel zu 4 Viertel, 16 Maaß, 32Wetzen, 160 Kannen, oder 320 Nösel, enthält 16011,927Centiliter.

^ 3) Der dornburger Scheffel zu 4 Viertel, 16 Maaß,

32 Metzen, 192 Kannen oder 384 Nösel, enthält 18281,209Centiliter.

4) Das eisenach'sche Malter zu 4 Viertel, 8 Scheffel,32 Netzen, 128Mäßchen oder 812 Nösel, enthält 30468,682Centiliter.

8) Das heeger Malter zu 16 Metzen, 64 Mäßchen

oder Köpfchen, oder 286 Nösel, enthält 21204,638 Cen«tiliter.

6) Das frauenseer Malter zu 8 Maaß, 16 Me en,64 Köpfchen oder 236 Nösel, enthält 19016,633 (:n-tiliter.

7) Das kaltennordheimcr Malter zu 8 Maaß enthält16749,840 Centiliter.

8) Das crayenberger Malter zu 8 Maaß, 16 Me-

tzen, 64 Köpfchen oder 236 Nösel, enthält 18999,702Centiliter. *

9) Das fuldaische Malter zu 8 Maaß, 32 Metzen,128 Köpfchen oder 286 Nösel, enthält 17713 Cen-tiliter.

10) Der apoldaer Scheffel zu 4 Viertel, 16 Metzen oder96 Kannen, enthält 8677,702 Centiliter.

11) Der bürgel'sche Scheffel zu 4 Viertel enthält20486,300 Centiliter.

12) Der buttstädter Scheffel zu 4 Viertel oder 16 Me-tzen, enthält 7642,083 Centiliter.

13) Der ältere nordhäuser Scheffel zu 4 Viertel ent-hält (nach Löwis) 4913,483 Centiliter.

14) Der neue berliner oder preußische Scheffel enthält8496,149 Centiliter.

18) Das erfurter Malter zu 4 Viertel, 12 Schef-fel, 48 Metzen oder 192 Viertelmaaß, enthält 71,838Centiliter.

16) Der dresdner Scheffel zu 4 Viertel, 16 Metzen oder64 Mäßchen, enthält 10,390 Centiliter.

Mssigkeitsmaaß. Dasselbe zerfällt in zwei Arten:Ohmmaaß und Schenkmaaß; mit dem erster» wirddas Oel, mit dem zweiten Wein, Bier und andere Flüssig-keiten gemessen. — Der Eimer, welcher bei beiden Maa-ßen derselbe ist, hat 72 Ohmmaaß (oder Kannen ü 2 Nösel),oder 80 Schenkmaaß, und enthält 71,70773 Liter (nachChelius aber 3693,238 franz. Kubikzoll oder 73,30016 Li-ter). — 9 Ohmmaaß sind — 10 Schenkmaaß.

tzandelsgewicht. Der Centu er hat 110 Pfund oder 8Stein» 22 Pfund. — Das Pfund hat 32 Loth a 4Quentchen. Das Pfund ist das alte kölnische von 467>/zfranzösischen Gramm oder 9730 holländischen As. — ImZollwesen ist der Zollvereins - Centner von 100 Pfundgiltig.

Gold-, Silber- und MüiiUewicht ist die kölnische Markoder das halbe Pfund.

Medizinal- und llpolhekergewicht ist das nürnberger.

Wein, franz. Vin; engl. IVino; ital. Vino; lat. Vinum,ist das bekannte, aus dem Saft der Trauben des Weinstocksdurch Gährung erhaltene Getränk. Man kann auch ausverschiedenen andern Beeren und Früchten, z. B. Johannis-und Stachelbeeren, Aepfeln rc., einen Wein erzeugen, demman aber noch den Beinamen der Früchte giebt. So hatman z. B. Aepfelwein, Johannisbeerwein rc. Für denHandel, wegen der allgemeinern Verbreitung, ist der aus denWeintrauben bereitete Wein der bei weitem wichtigste, undwir haben es hier vorzugsweise mit diesem zu thun. Dieverschiedenen Sorten des Weins stammen alle von Abarten

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