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Handbuch der Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Colonien, von der Entdeckung beyder Indien bis zur Errichtung des Französischen Kayserthrons / von A.H.L. Heeren
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172
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172 I.Pep. I. Th. Gesch.d. südl. Eur. Staatensyst.

als einzelner Stände des Reichs. 2. Die innernsowohl religiösen als politischen Verhältnisse des lehrlern. z. Die Verhältnisse von zwey andern aus-wärtigen Staaten zum Deutschen Reich. Umdie Entschädigungsmasse zu bilden, nahmman seine Zuflucht zur Secularisation mehre-rer, bereits protestantisch gewordener, geistlicherStifter. Die auswärtigen entschädigten Mächtewaren Frankreich und Schweden; die DeutschenFürsten Brandenburg, Hessen-Cassel, Mecklenburgund Braunschweig -Lüneburg.

Frankreich erhielt den Elsaß, so weit er Oestreichgehörte; Bestätigung der Hoheit über Metz, Toul undWerdun (s. oben S. üy.); wie auch über Pignervl, unddas Besatzungsrecht in Philippsburg. Die abgetretenenLänder werden Frankreich einverleibt.

Schweden bekam Vorpommern nebst der Insel Rüge«nnd einem Theil von Hinterpommern, Wismar, Bremenund Verben; alles mit den Rechten der Reichsstaud-sch a st und 5 Millionen Thaler.

Churbrandenburg die secularisirten Stifter Mag-deburg, Halberstadt, Camin und Minden.

Mecklenßurg Schwerin und Ratzeburg.

Hessen Hirschfeld und 4 Aemter nebst 6oo«xz Thaler.

Drannschweig-Lüneburg die Alternative in Os-nabrück nebst einigen Klöstern.

Chursachsen behielt das im Präger Frieden Erhaltene.

Der Pabst protestirte umsonst gegen den Frieden wegender Secularisationen.

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