172 I.Pep. I. Th. Gesch.d. südl. Eur. Staatensyst.
als einzelner Stände des Reichs. 2. Die innernsowohl religiösen als politischen Verhältnisse des lehrlern. z. Die Verhältnisse von zwey andern aus-wärtigen Staaten zum Deutschen Reich. — Umdie Entschädigungsmasse zu bilden, nahmman seine Zuflucht zur Secularisation mehre-rer, bereits protestantisch gewordener, geistlicherStifter. Die auswärtigen entschädigten Mächtewaren Frankreich und Schweden; die DeutschenFürsten Brandenburg, Hessen-Cassel, Mecklenburgund Braunschweig -Lüneburg.
Frankreich erhielt den Elsaß, so weit er Oestreichgehörte; Bestätigung der Hoheit über Metz, Toul undWerdun (s. oben S. üy.); wie auch über Pignervl, unddas Besatzungsrecht in Philippsburg. Die abgetretenenLänder werden Frankreich einverleibt.
Schweden bekam Vorpommern nebst der Insel Rüge«nnd einem Theil von Hinterpommern, Wismar, Bremenund Verben; alles mit den Rechten der Reichsstaud-sch a st und 5 Millionen Thaler.
Churbrandenburg die secularisirten Stifter Mag-deburg, Halberstadt, Camin und Minden.
Mecklenßurg Schwerin und Ratzeburg.
Hessen Hirschfeld und 4 Aemter nebst 6oo«xz Thaler.
Drannschweig-Lüneburg die Alternative in Os-nabrück nebst einigen Klöstern.
Chursachsen behielt das im Präger Frieden Erhaltene.
Der Pabst protestirte umsonst gegen den Frieden wegender Secularisationen.
2l,