D. r. Gesch. d. Zvjahr. Kriegs r 618 -1648. 1 7 Z
21. Die Bestimmungen der innern Ver-hältnisse des Deutschen Reichs betrafen nicht so-wohl neue, als bisher streitige oder ungewisse, Ge-genstände. Indem I. in Ansehung der Religionnicht nur der Augöburgische Religionsfrieden bestä-tigt, sondern auch ausdrücklich auf die Rcformir-ten ausgedehnt und völlige Gleichheit der Rechte fest-gesetzt; in Ansehung der geistlichen Güter und derReligionsübung aber der Anfang des Jahrs 1624.als Norm (^NNN8 normalis) festgesetzt, also auchfür die Zukunft das Liel'orvatum koclklissticum.als gültig anerkannt wurde. 2. In Ansehung derpolitischen Verhältnisse a. eine altzzemeine Amnestieund Restitution bewilligt: (jedoch bey dem Pfäl-zischen Hause mit der Beschränkung, Laß eineneue 8te Chnr für dasselbe errichtet ward; und dieihm genommene Chur nebst der Oberpfal; beyBayern blieb), d. Den sämmtlichen Ständen imVerhältniß gegen den Kayser*ihre Hoheitsrechte inihren Landern, so wie ihre Rechte auf den Reichs-lägen, gesichert wurden.
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22. Die Verhältnisse mit auswärtigenStaaten wurden bey der Republik der vereinigtenNiederlande und der Schweiz dahin bestimmt, daßsie als völlig unabhängig von dem Deutschen Rei-che anerkannt wurden.
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