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Die technische Bildung im Kaiserthume Oesterreich : ein Beitrag zur Geschichte der Industrie und des Handels / von Dr. Herm. Ign. Bidermann
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Fabriken beantragt, vermöge welcher Privilegien alle fremden Waarender von selben erzeugten Art vom inländischen Verkehre ausgeschlossensein sollten. Laicharding aber unterließ es, dieses angeblichen För-derungsmittels auch nur mit einem Worte zu gedenken und magdadurch nicht wenig zur Zurückhaltung beigetragen haben, womit dieRegierung während der Jahre 1761 1766 bei Anwendung vonProhibitivmaßrcgeln dem Tiroler Lande gegenüber verfuhr, wie sie dennauch seine sonstigen Vorschläge und Eröffnungen in Betracht gezogenund beherziget hat.

So verhieß Kaiserin Maria Theresia mit Rescript vom 12. No-vember 1762 dem Landeshauptmann an der Etsch, Paris Gras vonWollenstem, die jährliche Widmung von Geldvorschüssen aus dem Com-merzien-Fonde zurEmporbringung neuer Fabrikamren," wogegen aberauch die Landesunterthanen deren gründliche Erlernung sich solltenangelegen sein lassen.

Mit Hofresolution vom 24. Jänner 1764 fixirte sie sodann diesenjährlichen Beitrag auf 10,000 fl., welche aus der Commerzien-Hanpt-casse zu Wien verabfolgt werden sollten. Ferner erbot sie sich:ge-schickte Meister in der Seiden- und Baumwollen-Arbeit" aus derResidenz ins Land zu senden, dafern nurfähige Landeskinder" sichherbeiließen, bei denselben in die Lehre zu gehen und Verleger zur Bei-schaffung der Rohstoffe sowohl als auch zum Verschleiße des daraus Ver-fertigten sich fänden.

Durch das Institut der sogenanntenHofbefreyten" undCom-merzial-Professionisten," welche theils normalmäßig, theils kraft beson-derer Schutzdecrete vom Zunftverbande und der damit verknüpften Be-schränkungen eximirt waren, schuf sie außerdem für talentirte Hand-werksverständige die Möglichkeit, ihre Geschicklichkeit ohne Behinderung zuüben und sich bei eifriger Verwendung einen Hausstand nach Beliebenzu gründen.

Inzwischen waren auch die in allen Provinzen constituirtenCom-merzien-Consesse" angewiesen worden, über die Aufrechthaltung diesesZugeständnisses zu wachen, und da in Tirol etliche Magistrate undZunstvorstehungen Miene machten, dasselbe zu ignoriren und die An-siedlung solcher Leute zu vereiteln, erging unterm 9. August 1766 eineHofrcsolutiou, welche derartige Hebelgriffe auf's Strengste verbot, ja esvielmehr den genannten Communitäten zur Pflicht machte, Ansiedlungs-lnstigen nach Tbnnlichkeit Vorschub zu leisten.

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