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Die technische Bildung im Kaiserthume Oesterreich : ein Beitrag zur Geschichte der Industrie und des Handels / von Dr. Herm. Ign. Bidermann
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wohnern keineswegs; wohl aber an einer guten Anleitung undan den nothwendigen Triebfedern zur Erwecknng desindustriellen Geistes. Der kräftigste Impuls hiezu sei vonvermöglichen Handelsleuten und Verlegernzu erwarten,die zu d erglei ch en Unternehmun gen Muth, Lust undWissenschaft habe n." An solchen sei bisher Mangel gewesen undvornehmlich hieran habe bisher mehr oder minder jeder Versuch,das Manufakturwesen in Tirol von Regierungswegen einzuführen,"gescheitert.

Zwar seien Viele gegen dieseJntroducirung" überhaupt, wobeisich namentlich auf das vor ungefähr 30 Jahren (1730) erfolgte Fallisse-ment der zu Innsbruck mit einem Kostenaufwande von nahezu 80,000Gulden errichteten Leinwand-Fabrik als auf einen selbstsprechendenBeleg berufen würde. Allein derwidrige Fortgang" dieser Fabrikbeweise hierin Nichts, da sievon lauther Leuthen dirigiret worden, diekeine Kenntnisse von der Handlungs- und Mannfakturs-Wissenschaft besessen und darob mit ibrem schönsten Vermögen insVerderben gerathen sind."

Also thue Bildung der Handelsleute sowohl wie derManufakturisten Noth.

Die Industrie auf eine wahrhaft fruchtbringende Weise zu beleben,möge vor allem am Sitze der Landesregierung eineCommerzien-Deputation," bestehend aus drei Repräsentations - Räthen , aufgestelltund derart gebildet werden, daßEiner aus dem Herrenstand"das Prästdum zu führen hat, zweiSachverständige" ihm aber zurSeite stehen.

Diese Behörde würde sodann gewiß am Besten in der Lage sein,das jeweilen Förderliche wahrzunehmen und darüber exact nach Hof zureferiren.

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Dürfte nun gleich schon das hier Mitgetheilte zur Rechtfertigungder über die Bedeutsamkeit dieses Aktenstückes oben geäußerten Ansichtgenügen: so erscheint es doch nicht überflüssig hier eine Bemerkung bei-zufügen, die sich aus dem Vergleiche des Laicharding'schen Conceptes miteinem Briese des Bozner Kaufmanns Franz von Gummer an denselbenergibt. Von Laicharding zur Meinungsäußerung über den frag-lichen Gegenstand aufgefordert, hatte nämlich der Letztgenannte darindie Ertheilung vonkrivilsZiis privatis" an die neu zu errichtenden