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Encyklopädie der Forstwissenschaft / von G.W. von Wedekind
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Geschichte und Literatur.

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Waldbau erste Auflage 1816), Sarauw (1802.) Das Verfahren beider Forstabschätzung und Waldcrtragsregclung lehrten umfassender Hennert(1791 1795), G. L. Hartig (zuerst 1795), H. Cotta (1804), Hoßfeld(1805 1823), G. König (1813 1842), Hundeshagen (1826.) Mitletzterem begann eine umfassendere, wissenschaftlicher geordnete Begründung derschon seit den 1780r Jahren theils in Oestreich, theils auch in manchen ande-ren Staaten versuchten Holzertragsbestimmung der Wälder nach den Verhält-nissen zwischen Holzvorrath und Zuwachs, von ihren Anhängern der neuerenZeit vorzugsweise dierationelle" Methode genannt. Am meisten bliebzurück die wissenschaftliche Erörterung der Verhältnisse des Staats als solchenzur Waldbehandlung, der Forstpvlizei, der Forstvcrfassnng und der forstdienst-lichen Verwaltung. Wir finden bis in die neuere Zeit diese Fächer wederunter sich, noch von dem Privatwaldbctrieb, nach Grundsätzen der Staatswirth-schaft gehörig gesondert. Wir werden in unserem encyklopädischen Grundrisseder Forstwissenschaft Anlaß finden, darauf zurückzukommen, bemerken daher hiernur, daß von Burgsdorf im zweiten Theile seines Forsthandbuchs diesefrüher (freilich nur von beschränkterem positivem Gesichtspunkte aus) zu behan-deln begann, G. L. Hartig'sForstdirektion" (Hadamar 1803) das ersteBuch ist, worin sie besonders abgehandelt wurden, Meyer in seiner sehr aus-führlichen Forstdirektionslchre (Würzbnrg) die gesammte Forstknnde vom Ge-sichtspunkte der Direktion abhandelte und Pfeil seit 1822 auch darüber einigeBände schrieb, daß aber Hundeshagen die Genannten in rationellerAnwendung der Nationalökonomie und Staatswirthschaftslehre auf die forst-lichen Maaßregeln des Staats weit übertrosfen und zuerst ein wissenschaftliches(wenn gleich lückenhaftes) System darüber (in seiner Encyklopädie) ausge-stellt bat.

Die große Menge ausgezeichneter Forstmänner Deutschlands aufzuzählen,ist hier der Raum zu eng; doch glauben wir unter den Verstorbenen vonfolgenden einige biographische Angäben hier nicht unterlassen zu dürfen: 1) Fried-rich August Ludwig von Bnrgsdorf, geboren zu Leipzig 1747, königl. Preuß.Forstrath und Rcvierverwalter zu Tegel bei Berlin 1777, 1787 zugleich Nach-folger Gleditsch's an der Forstlchranstalt zu Berlin, Oberforstmeistcr der Kur-mark Brandenburg 17921802, in welchem Jahre er, zugleich noch Professorder Forstwissenschaft, zu Berlin starb, vorzüglich bekannt durch sein oben(Seite 8) erwähntes Forsthandbuch, dann auch durch seinen Versuch einervollständigen Geschichte der Holzarten, 1783 die Buche, 1787 die Eiche, Fort-setzung 1800, sowie durch seine Anleitung zur Erziehung rc. der im Freienfortkommenden Holzarten 1791 (dritte Auflage 1805); 2) Friedr. Lndw.Frhr. von Witzlcben, geb. 1755 zu Wolmirstädt (seinem Stammgute) inThüringen, bezog im achtzehnten Jahre die Universität Jena, wo er vier Jahremit glänzendem Erfolge Jurisprudenz und Kameralwissenschaftcn stndirte, wandtesich 1779, nachdem er Nassau-Oranischer Jagdjunker zu Dillcnburg gewordenwar, dem Forstwesen zu, lernte, dessen Praxis zu Karlsruhe und auf dem Harze,ward 1781 Kammeraffcssor zu Dillcnburg, 1782 Forst-, 1785 Oberforstmeister,1795 Oberjägermeister und Präsident der Bergkommisston daselbst, ward 1796als zweiter Oberjägermcistcr an die Spitze des Hessen-Casscl'schen Forstwesensberufen, als Chef desselben 1807 Staatsrath und Gencralforstdirektor des König-reichs Westphalen, trat nach dessen Auflösung wieder an die Spitze des Kurfürst!.Hess. Forstwesens und starb 1830 als Oberjägermeister und Geh. Staatsmi-nister zu Capel, ausgezeichnet als Forstdircktor und durch seine Schriftenüber Behandlung der Rothbuchen-Hochwaldungen rc. (eine treffliche und an-