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Die Forstwissenschaft.
oder eine ihr nicht mehr entsprechende Beschaffenheit angenommen hat. Dießist nicht aus den Gründen, welche bei dem Feldbau den Wechsel erfordern, derFall, sondern nur dann, wenn entweder der Boden sich durch Schonung so be-deutend verbessert hat, um von einer genügsameren zu einer anspruchsvollerenund zugleich einträglicheren übergehen zu können, oder wenn der Boden durchStreunutzung oder andere Mißhandlung so herabgebracht worden ist, daß er dieAnsprüche der bisherigen Holzart nicht mehr befriedigen kann, folglich eine ge-nügsamere Holzart gewählt werden muß. Die übrigen Bestimmungsgründe undRücksichten sind ähnliche, wie bei der Mischung, welche letztere zugleich denGründen entspricht, die man aus der Analogie mit dem Fruchtwechsel des Feld-baues hat hernehmen wollen.
§. 19. Von Entwässerung, Bindung des Flugsands und sonstigen Anla-gen zur Kulturbarkeit des Bodens.
1) Die Entwässerung bedingt mitunter die Kulturarbeit und erfordert,wenn es sich von großen Flächen handelt, einen sehr sorgfältigen Plan derRichtung und Verbindung der Abzugsgräben, sowie der folgenden Ableitung desWassers, welche öfters nach Beschaffenheit des Bodens rc. nicht plötzlich gesche-hen darf. Man kann hierin leicht zu viel thun.
Die Errichtung großartiger Anlagen zur Beseitigung der Versumpfung von O. F. I.Gebhard S. 149 des 25. Hefts meiner Jahrb.
2) Das Binden des Flugsands erfordert jdie Anlage von Flechtzäunen inder geeigneten Richtung und den Anbau bindender Gewächse. Kiescrnpflanznngist für ihn die geeiguete^Kultur.
Näheres in: „von Pannewitz Anleitung zum Anbau der Sandflächen im Binnenlandeund auf den Stranddünen." Marienwcrdcr 183 r.
3) Sonstige Vorarbeiten der eigentlichen Bodenbearbeitung kommen beidem Waldbau nur ausnahmsweise (z. B. bei nothgedrnngcner Anlage vonSaatkämpen an dergl. Stellen) in Betracht.
§. 2V. Von den Erfordernissen und Zeiten der Saat.
1) Nächst Kcimfähigkeit des Samens ist Erfüllung der Bedingungen(Nr. 1. des §. 6 und 1. des 8- 16.) gedeihlicher Entwicklung der Pflanzen,folglich ein dem entsprechendes Keimbett und angemessene Samcnbedccknngnöthig. Der geschonte, humusreiche, an sich schon lockere, von Gras undanderen Gewächsen reine, wunde Waldboden bietet das Kcimbctt genügenddar oder bedarf nur weniger Nachhülfe zum Unterbringen des Samens. Mei-stens aber ist der Boden nicht in einem so günstigen Zustande und bedarf, jenachdem die angedeuteten Erfordernisse fehlen, einer Zubereitung. Den Wur-zelranm für das weitere Gedeihen muß der Standort darbieten und dieHolzart diesem gemäß gewählt werden; hierbei kaun durch tiefere Bearbeitungund Auflockerung des Bodens, je nach Beschaffenheit der Oertlichkcit, Eigenheitder Holzart und den zur Verfügung stehenden Mitteln, wesentlich nachgeholfenwerden.*) Die Bedeckung des Samens kann das Ein- bis Dreifache derDicke des Korns betragen, je nach Schwere des Bodens und der Zeit bis zurKeimung oder der Absicht ihrer Beschleunigung. Bei Holzarten, welche in derKindheit Beschattung erfordern, wie z. B. meistens Buche und Wcißtanne, istauch auf diese, daher in Ermangelung von beschattendem Oberstande, auf andere
*) M. vgl. meine am Schlüsse des §. 43. angeführte» Abhandlungen und meinen Vertragüber den Einfluß der Knlturarten auf die Wurzclbildung S. 82. des 23. Hefts meinerJahrb.