Von, Holzanbau.
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Mittel der Beschattung (durch Deckreisig, durch Neistgwände an der Sommer-seite u. dgl., nach Umständen auch durch gleichzeitigen oder vorhergehenden An-bau einer schnellwüchsigen Holzart oder Beisaat von Frucht) Bedacht zu nehmen.
2) Zur Zeit der Saat wählt man im Allgemeinen für Nadelholz dasFrühjahr und für Laubholz diejenige der Samenreife. Auch bei Laubholz hatdie Frühjahrssaat dann den Vorzug, wenn die Saat zur Zeit der Samenreifeein vorzeitiges Keimen besorgen läßt oder wenn der Samen bis zur Keimzeitam Orte seiner Aussaat mehr Gefahren (z. B. durch Fraß von Mäusen, Vo-geln, Abschwemmen u. s. s.) ausgesetzt ist, als bei angemessener Aufbewahrungbis zum Frühjahr. (M. vgl. §. 21). Weitere Ausnahmen werden veranlaßtdurch Mangel an Samen oder Arbeit zur regelmäßigen Zeit oder durch zuerwartende bessere Bodenbeschaffenheit.
§. 21. Anschaffung und Behandlung des Holzsamens, Samenmenge.
1) Die Einsammlnng des Samens richtet sich nach der Zeit der Reife,Nr. 4 des §. 6. Wo der Samen, wie bei Nadelhölzern und den Erlen, inZapfen zwischen Schuppen steckt, müssen die Zapfen vor dem Ausstiegen desSamens von den Aesten gepflückt m,id die Körner nach dem Abbrechen derZapfen aus diesen entfernt werden. Hierzu ist Beihülfe von Wärme und eineentsprechende „Klengaustalt" (mit Beherrschung des Wärmegrads) mehr undminder nöthig, am meisten bei Lärche, Kiefer, Fichte, am' wenigsten und nachUmständen gar nicht bei Weißtannen und Erlen. Die Birkenzäpschen werdenmit den Händen zerrieben und dann gesiebt. Die geflügelten Nadelholzsamenwerden für den praktischen Gebrauch und für den Handel- meistens abgeflügelt.Ueberhaupt müssen die Samenkörner vor der Aufbewahrung und der Aussaatvon fremdartigen Beimengungen gereinigt werden (je nach Beschaffenheit desSamens durch Werfen, Sieben, Fegmühlen u. s. s>).
2) Je saftiger der Samen, je mehr er chemischer Veränderung unterworfen,je empfindlicher gegen Austrocknen, Frost u. dgl. oder je reizbarer und daherzu vorzeitigem Keimen geneigter er ist, desto sorgfältiger muß die Art der Auf-bewahrung hiernach gewählt und vollzogen werden. Ulmen-, Birken-, Buchen-und Eichensamen ist aber dem Verderben am meisten ausgesetzt und für diePraxis im Großen längstens nur ein halbes Jahr, — Ahorn-, Eschen-, selbstHainbuchen- und Weißtannen-Samen nicht über ein Jahr, Kiefern-, Fichten-und Lärchcnsamen gewöhnlich nicht über drei Jahre laug aufzubewahren. Sa-men, welcher, wie z. B. Eschen, Hainbuchen, Zürbelkicfern, längere Zeit biszum Keimen brauchen (Nr. 1 des §. 6.) bewahrt man am besten in feuchterErde auf.
3) Der Saat muß eine ^Prüfung der Samengüte vorausgehen. Diesegeschieht durch Untersuchung -seiner äußeren Farbe und Frische, durch Zerschnei-den und Zerquetschen, um auch das Innere des Kerns und seine naturgemäßeLästigkeit' kennen zu lernen. Bei Nadelholzsamen, von dessen Güte man sichaus diesem Wege nicht sicher überzeugt hat, ist das Einleimen zu Hülfe zunehmen und Zürbelkiefer- und Lärchensamcn, der 50, Kiefer- und Fichtcnsamen,der 75 und Weißtannensamen, der 60 Procent keimfähige Körner zeigt, alsgut passtrcn zu lassen. — Einweichen trockener Samenarten 24 Stunden langvor der Saat (nach Umständen) beschleunigt das Keimen. Andere (bekannte)Beförderungsmittel des Keimens finden in der Regel bei Waldsamen keineAnwendung.
4) Die Samenmcnge ist nach Standort und Zweck verschieden, bei vor-liegender Absicht der Pflanzcnerzichung oder früher Durchforstung Verhältniß-