Vom Waldschutze.
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(Osrmestös) Borkenkäferarten, namentlich tvpc>A>'apbu3, pinL8tri , larieis,adietipsräu., VÜI 08 U 8 (Fichten-, Kiefern-, Lärchen-, Tannen- lind zottiger Bor-kenkäfer), nebst dem eigentlichen Kiefernborkenkäser oder Waldgärtner, Il^Iesi-NU8 piniperäu, d) die Rüsselkäfer, insbesondere euroulio pini, notatl>8, laputki(Fichten-, Kiefer- nnd Erlenrüsselkäfer), o) der Maikäfer mslolontda vulxarls.II- Schmetterlinge u) mehrere Phalänen, am meisten plmluvnu bomb^xpini (große Kiefernranpe), pd. d. monaelm (die Nonne), pb. proeegsioneu (derProcessionsspinner), pb. Zsometra piniuriu (der Fohrenspanner) pd. iwetuu pi-nipei-cbr (die Kicfcrneule), pb. b. äispar (der Großkopsspinner); b) einige Wick-ler, namentlich tortrix buoliana (Kiefernsprossenwickler), t. üere^niuiiu (Harz-wickler); o) Motten, insbesondere tinLL InrieillcIIa, die Lärchenschabe; III. Ader-flügler, namentlich mehrere Tenthredo-Arten, vor Allen tontbroäo pini(Kiesernblattwespe).
2) Zur Verhinderung von Jnsectenschaden trägt Dreierlei vorzüglich bei.Erstens Gesundheit der Holzbestände, Entfernung kranker Stämme, geeigneteDnrchforstungen, zeitige Schlagräumung, fleißiges Stockroden, Vermin-dern von Mißhandlungen, welche ein Stocken und Verderben der Säfte derBäume veranlassen. Letztere Gefahr tritt namentlich ein, wenn die Streunutzungin größerem Maße ausgeübt wird, als nach §. 45. zulässig ist. ZweitensSchonung der insectcnvertilgcnden Thiere, insbesondere der Singvogel; auchBegünstigung der Raubkäfer, welche sich von andern Jnsecten ernähren (z. B.Laufkäfer enrnl>u8 s/eopliuntüu, Moderkäfer 8tupI>)Iiuu8 olerw, Buntkäfer vleru81ormi6ariu8), der Tauseudfüße ,InIll8 terrv8tii8, der Maulwurfsgrille, AiMotuIpuvulxaris (welche sich von Maikäserlarvcu u. dgl. ernährt), sodann der Schma-rotzer-Jniccten, welche ihre Eier auf und in die schädlichen Jnsecten legen, na-mentlich der Schlupfwespen (lebnecimonen). Drittens Achtsamkeit, um, so-bald sich irgend eine schädliche Jnsectcuart in größerer Zahl zu zeigen beginnt,der Vermehrung durch alsbaldige Vertilgung zu begegnen.
3) Die Vertilgung besteht in Einsammeln der Eier, Larven und vollkom-menen Jnsecten, Verbrennen, Beihülfe gefällter Fangbäume, Absperren durchGräben rc. Diese Maßregeln müssen der Naturgeschichte, insbesondere demEntwickelungsgänge und Aufenthalte nach Verschiedenheit der Jahreszeit, einesjeden Jnsects angepaßt werden. Können sie auch bei einmal übcrhand genom-mener Verbreitung ohne Mitwirkung von iusectenverderblicher Witterung u. Krank-heiten, nur zur Verminderung beitragen, so dürfen sie doch nicht in der Hoff-nung zufälliger Ereignisse unterlassen werden. Nach entstandenem Jnsectenschadenist zu prüfen, welche Stämme und Bestände sich wieder erholen können; dieunrettbar verlorenen sind baldigst zu fällen und aus dem Walde wegzubringen.
Man sehe „Nr. Natzeburg's Forstinsccten mit vielen Abbildungen. Drei Theile, Berlin183g bis 1844." Ein Auszug hiervon mit Angabe über einige andere schädliche Thiere ent-hält: „Nr. Ratzcbnrg's Waldverdcrber und ihre Feinde. 2. Aufl. Berlin 1842."
§. SS. Vom Schutze gegen schädliche Gewächse.
Die unter (5) des §. 7. bereits erwähnte Schädlichkeit mancher Gewächsebegründet Maßregeln zu ihrer Verhinderung und Vertilgung. Dieß geschiehtmittelbar durch sorgfältigen Holzanbau, vollständiges Decken des Bodens mitHolzpflanzen und pflegliche Schlagführung, unmittelbar durch Wegräumen oderwenigstens Abschneiden vor der Samenreife, mitunter durch Vieheintrieb (Ab-hüten, Abweiden), Entwässerung oder Entsumpsung und geeignetes Umarbeitender Bodenkrume.
Neue Encyklopädie. Band I. Nro 1,
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