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Encyklopädie der Forstwissenschaft / von G.W. von Wedekind
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Besorgung des Realbestandes.

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20. Juni 1843 und L7. Februar 1844 in Behleu'S Archiv der Forst- und Jagdgesctzgebung,19. Bd. 1 Heft und so. Br. 2. Heft; 3) Vorschriften für Forstkartirung, Flächcnbcrcchnungund Herstellung des StaatSwald-JnventarS vom 23. Juni 1833 im Königreich Bayern, inBehlen's Archiv der Forst- und Jagdgesctzgebung, neue Folge, Bd. 1, 2. Heft und Bd. 3,3. Heft.

§. 05. Von Beurkundung des Nealbestands, dem Inventar und der Wald-

beschreibung.

1) Die im §. 63. erwähnten Grenzregister und im §. 64. erwähnten

Flächenverzeichniffe bilden, in Berbindung oder mit Bezugnahme auf die Er-werbs- und Bcsitzurkundcn, wesentliche Bestandtheile des Inventars desNealbestands und zwar seiner ersten, das Areal betreffenden Rubrik. Diezweite Rubrik des Inventars betrifft die etwaigen Gebäude, die dritte betrifftdie mit dem Waldeigenthum verbundenen aktiven Gerechtsame, die vierte diedarauf haftenden Berechtigungen (Servituten), welche mitunter auch „Grund-lasten" im weiteren Sinne genannt werden. Das dieser letzteren Rubrikgewidmete „Lagerbuch" kann etwa in folgender Ordnung aufgestellt werden:rr) Grundzinsen in Geld, d) Holzberechtigungen z. B. zu Stock- und Leseholz,zu bestimmten Brennholz-Deputaten, zu Ban-, Werk- und Nutzholz, o) Be-rechtigungen zu Nebcnnutzungen, ck) Berechtigungen zu Wegen — mit Angabe,in wiefern die Berechtigung bestimmt, gemessen oder nngcmcssen, ständig oderunständig auf gewisse Walddistrikte oder auf das ganze Waldeigenthum radi-ert, auf gewisse Zeiten oder Veranlassungen beschränkt oder nicht beschränkt, angewisse loustige Regel» gebunden oder nicht gebunden ist, bei Wcidebercchtigun-gen inSbe>o»dcre Viehgattnng, Viehzahl rc,, ob und welche Gegenleistung demBerechtigten obliegt u. s. f. / o > o

2) Zur Fortführung muß der erforderliche Raum vorgesehen oder durchEinlage von Blättern, worauf man die Veränderungen und Nachträge bemerkt,nachgeholfen werden.

3) Die Waldbeschrcibung für die Forstbetriebseinrichtung hat einen ver-schiedenen Zweck, weshalb auf §. 69. Nr. 4. hingewiesen wird; indessen ist esgeeignet, sie in Zusammenhang und mit Bezugnahme auf das Inventar, zurVermeidung doppelter Ausstellung, zu bearbeiten.

8. 66. Kauf, Verkauf, Tausch vou Gegenständen des Nealbestands,Ablösung von Berechtigungen.

1) Diese Operationen können sehr verschiedene, auch zufällige Veranlassun-gen haben. Wir heben diejenigen hervor, welche die Verbesserung und dieWerthscrhöhnng des WaldcigenthumS bezwecken. Nbrundnng, Herstellung gehö-rigen Zusammenhangs des Areals, Erleichterung der Bcnntznng und Bcwirth-schastung sind hierbei die leitenden Zwecke, daher außer dem Werthe, welchendie Objecte an sich habe» (§.78.), auch der Vortheil, den ihre Veräußerungoder Erwerbung, die Entfernung sonstiger Berechtigungen u. s. f. für den blei-benden Wald hat, in Betracht und selbst in Rechnung zu ziehen ist.

2) Noch dringender wird die Ablösung oder der Abkauf der Berechtigungendurch Grund und Boden oder durch Geld, wenn voraussichtlich sich die Laststeigert, die Nutzung des Berechtigten und die Leistung des Waldeigenthümersvermehrt, z. B. in Folge zunehmender Bevölkerung oder vergrößerten Vieh-stands u. s. s. Umgekehrt kann der Beweggrund zur Ablösung sich vermindernund ganz wegfallen, wenn eine Verminderung der Nutzung und der Ansprücheder Berechtigten zu erwarten ist, z. B. wenn die Weide ohnedieß im Waldean sich minder einträglich und wenn durch Einführung von Stallfütterung der