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Die Forstwissenschaft,
mit Nachweisung ihrer Quellen kritisch zusammengestellt und beleuchtet von G. W. Frhr, vonWedel ind, Frankfurt a. M. 1843.
§. 69. Von Aufnahme des Thatbestands.
1) Zur Voruntersuchung muß mau sich vor Allem mit des einzu-richtenden Waldes örtlicher Lage, Flächengröße im Einzelnen und Ganzen, mitdem Boden, den vorkommenden Standortsgüten, mit dem Holzbcstand, derbisherigen Bewirthschaftung und Schlagführung, soweit thunlich auch mit demseitherigen Naturalertrag und dem daraus im Ganzen und für Hauptnutzung,wie verschiedene Stufen von Zwischennutzung sDurchforstungen rc.) hervorge-henden Mittelansatzcn (im Durchschnitt auf die Einheit des Flächenmaßes) undmit der ortsüblichen Verwendung und Verwerthung des Natnralertrags, denPreisen, wie Absatzverhältnipen, bekannt machen.
2) Die Aussonderung der Flächen und Bestände, sich anrei-hend all die Jnvcntarisirnng des Realbestands (§. 65.) und an das Ordnender Wege und Schneißcn (§. 51-) hat zum Zwecke, die Zusammensetzung desWaldes nach Verschiedenheit von Betriebsart, Holzart, Alter, nach Umstandenauch Standorts- und Bcstandsgüte, im Walde durch Bezeichnung der örtlichenGrenzen dieser Verschiedenheiten zu unterscheiden, die Flächenausdchnung derletzteren zu messen und zu kartiren. Die hiernach gebildeten fvrstwirthschaft-lichen „Abtheilungen" und „Untcrabtheilnngen" müssen also in Beziehungauf jene Kategorieen von Verschiedenheiten in sich möglichst gleichartig sein.Sie werden mit ihren Flächen n) specificirt in einem Grundverzcichuisse, b) zu-sammengestellt in einer Uebersicht des Flächeninhalts (Generaltabelle), worinfür die vorkommenden Betriebs- und Holzarten (oder Holzartcnmischungen),für Blößen, für Schueißen und Wege, für andere von der Holzerzcugung aus-geschlossene Flächen, eben so vielerlei hiernach übcrsehriebcne Spalten gezogensind, deren Summen die summarische Zusammensetzung des Waldes ergeben,e) nach den Altersstufen der vorkommenden Holzbestände in eine Altersclassen-tabelle (im Hochwald gewöhnlich von 20 zu 20, im Niederwald von 5 zu 5Jahren) geordnet. Im Hochwalde von stusenweisem Abtriebe (m. s. §. 33.)theile man die jüngste Klaffe in zwei Unterspalten, nämlich mit und ohneOberstand. Für Schlagrichtnng und Ertrag bilden Alter der Bestände undFlächcnausdehnung der Altersklassen, die Altersklasscntabelle daher die wichtigsteGrundlage zur Beurtheilung des wirthschastlichen Zustands, wobei jedoch beierheblichen Verschiedenheiten in der Standorts- und Bcstandsgüte auch diesemit in Betracht kommt und eine Reduction der „bonitirten" Flächen nach demVerhältnisse, in welchem die concrete Standortsgüte zur normalen (d. h. zuderjenigen, welche die Majorität der Fläche einnimmt oder welche mau zumMaßstab — 1 wählt) steht, räthlich wird.
3) Die vorerwähnte Bonitirung besteht also in der Begutachtung desVerhältnisses der Distriktsabthcilungen hinsichtlich ihres Holzertragswcrths zueinander und hat, außer dem vorhin erwähnten Zwecke der Flächcnreductionauch den, nach dem begutachteten Bonitätsgrade die entsprechenden Ertrags-ansätze anzuwenden. Der Bonitätsgrad bezieht sich daher in der Regel aufdie Standortsgüte, als Inbegriff der bleibenden und ständigen örtlichenFaktoren des Holzertrags (m. s. §. 1. Klima, §. 2. Lage, §. 3. Boden); dieStandortsgüte ist insofern gleichbedeutend mit „Ertragsfähigkeit," die demStandorte eigenthümliche Fruchtbarkeit in Beziehung auf Holzzucht und nachdem Quotienten zu bemessen, welchen die Summen der Zwischen- und Haupt-nutzung von Entstehung des Holzbestands bis einschließlich zu dessen angemeffe-