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Encyklopädie der Forstwissenschaft / von G.W. von Wedekind
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Die Forstwissenschaft.

8- 76. Werthsberechnung einzelner Nutzungen.

1) Im Allgemeinen besteht der Geldwerth einer Nutzung aus dem Pro-ducts ihres Naturalbetrags mit dem Preise. Ist erstere durch einen Auswand(an Arbeit oder an Material) bedingt, so muß, außer den beiden vorgenanntenFactoren des rohen (rauhen) oder Brutto werthes, auch der Geldbetrag desAufwands ausgemittelt und von dem Producte jener Factoren abgezogen wer-den, um den reinen oder 9tettowerth zu finden. In so fern der Aufwand inErndte- oder solchen Kosten besteht, welche für dasselbe Maaß, wie der Preis,sich ausdrücken lassen, kann er von dein Preise sogleich abgezogen werden.

2) Die Zeit, wann die Nutzung bezogen werden wird, hat auf derenNaturalbetrag wesentlichen Einfluß, wenn dessen gegenwärtig vorhandeneGröße bis zum Zeitpunkt der Realisirung einer Veränderung unterworfen ist,z> B. durch Zuwachs. Der Naturalbetrag muß daher vor der Werthsberech-nung stets auf die zur Zeit seiner Realisirung wahrscheinliche oder gewisse Größeberechnet werden.

3) Diese Zeit kann auch hinsichtlich des Preisfactors in Betracht kommen.Es muß stets der zur Zeit der Realisirung geeignete angewandt werden, einMoment, welches z. B. bei voraussichtlicher Erhöhung der Sortimentgüte oderallgemeinem Steigen des Preises wesentlichen Unterschied in der Werthsgrößeveranlaßt.

4) Je nachdem eine Nutzung früher oder später bezogen wird, ist fernerihr Werth um den Betrag der Zinsen verschieden, welche während des Zeitun-terschieds von der aus Realisirung des Werths erhaltenen Geldsumme hättegewonnen werden können. Die Zeit, worin die Nutzung und ihr Aufwand ein-tritt, gehört daher nächst (1), (2) und (3) zu den Vorfragen der Werthsbe-rechnung. Die in dieser Hinsicht eintretenden Fälle sind vorzüglich folgende:a) die Nutzung tritt nur in Einer Portion nach oder vor einer gewissen ZahlJahre ein, l>) sie tritt in mehreren Portionen zu verschiedenen Zeiten ein. Inletzterem Falle findet entweder kein Gesetz oder Verhältniß zwischen Größe undZeit statt, muß also jede Portion besonders berechnet und die Summe derEinzelwerthe der Portionen gezogen werden; oder kann, bei Vorhandenseineines Gesetzes oder Verhältnisses, durch Anwendung der diesem Verhältnisseentsprechenden mathematischen Regel die Nutzung im Ganzen berechnet werden.Der einfachste Fäll der letzteren Kategorie ist der einer jährlichen gleichen(analog der „Rente") und nur zu unterscheiden, ob der Bezug sogleich oderspäter, ob er vom Zeitpunkt des Beginns fortdauernd oder nur eine gewisseZahl Jahre stattfindet; er führt zur Unterscheidung des „Renten-" und desKapital Werths einer Nutzung.

5) Der Zinsenbetrag, welcher den Werthsunterschied nach Verschiedenheitder Zeit der Realisirung veranlaßt, ist ferner vom Zinsfüße, welcher ge-wöhnlich dem anderer Grundstücke gleich angenommen wird, und von der Frageabhängig, ob einfache oder zusammengesetzte Zinsen gerechnet werden. Gewöhn-lich tritt letzterer Fall ein.

6) Die practische Nutzanwendung des Vorstehenden ist höchst mannigfach;sie tritt vorzüglich ein: bei Uebernahme der Leistung oder des Empfangs dieseroder jener Nutzung, ferner bei Vergleichung der Nutzungen, die nach dem einenoder anderen Verfahren, zwischen welchen man zu wählen hat, bezogen werdenkönnen, bei der Frage, ob es besser ist, eine Nutzung jetzt oder später zubeziehen u. s. f.