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Encyklopädie der Forstwissenschaft / von G.W. von Wedekind
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Die Forstwissenschaft.

-esto mehr entsteht das Bedürfniß von Nonnen, aus deren Befolgung sich, imGanzen genommen, die bestthunliche Zweckerreichung erwarten läßt.

2) Man unterscheidet n) die Abgaben aus der Hand und zwar entwedernach bestehenden Rechtsverbindlichkeiten unentgeldlich oder gegen bestimmte (nied-rigere) Bezahlung (z. B. Receß- und Dcpntathölzer) oder nach festen Preisen(Taxen), oder nach besonderem Accorde, auf den Grund einer vorherigen Re-partition oder je nach der stattfindenden Nachfrage (unvorhergesehene Abgabe),b) die Versteigerung an Meistbietende. Letztere Verkaufsart hat bei zu erwar-tender Concurrenz und verhältnißmäßiger Erheblichkeit der Objecte meistens denVorzug; sie erfordert vorherige Bekanntmachung, geeignete Bedingungen wegender Zahlung (wobei das Verborgen bis zu bestimmten Terminen mit Bürgschaftund ähnlichen Cautelen sich gewöhnlich durch höheren Erlös verlohnt das Be-dingen von Nebenzahlnngen außer dem Mcistgebot zu widerrathen ist), fernerwegen des Wegbringens der Waldcrzeugnisse und sonstigen Verhaltens der Stei-gere! in Rücksicht auf die unter (1) angedeuteten Momente, landesübliche Be-urkundung des Actes der Versteigerung u. s. f.

3) Sowohl zu den Verkäufen aus der Hand als auch zur Vergleichungder Vcrsteigerungserlöse wird die Entwerfung von Preistarifen und derenzeitweise Erneuerung räthlich. Man gründet die Ansätze auf die Marktpreiseund Durchschnittserlöse der Versteigerungen, berichtigt jedoch deren nur zufäl-lige Abweichungen nach den Werthsverhältnissen der Verkaufsobjecte und be-greift bei allen Erzeugnissen, welche nach auf Rechnung des Waldeigenthümersgeschehener Erndte abgegeben werden, die Kosten letzterer ohne besonderen Ansatzin dem Preise, so daß der Käufer außer diesen, nichts weiter zu zahlen hat.

4) Magazine geerndteter Walderzeugnisse, namentlich von Holz, sindmitunter ein Mittel höherer Verwerthung, wenn die Käufer für die größereLeichtigkeit des Empfangs einen entsprechend höheren Preis bezahlen. Diesermuß wenigstens decken: a) den Waldpreis, b) die Kosten des Transports ausdem Wald in die Magazine, e) die Kosten der Magazinirnng, ck) die Abgängevon Material, o) die Kosten der Verwaltung, k) die Zinsen des Betriebskapi-tals. Vergleichung der Natnralausgabe der Waldrechnung mit der Natural-einnahme der Magazinsrcchnung, des Sollvorraths, den die Bücher ergeben,mit dem wirklichen Vorrathe im Magazin, sind unerläßliche Mittel der Controle.

5) Manche Nebennutznngen lassen an sich oder vorerst die Anwendung derRegel der Erndte auf Rechnung des Waldeigenthümers nicht zu. Bei derWeide versteht sich dieses von selbst; bei anderen Nebennutznngen bemißt es sichdarnach, daß die Empfänger ihre Arbeit weit geringer anschlagen, als den Lohn,welchen der Waldeigenthümer seinen Arbeitern zu geben haben würde. DieserFall tritt z. B. ein bei dem Einsammeln mancher geringfügiger Erzeugnisse,auch häufig noch bei dem Lese holz sammeln. Bei Letzter:» ist dann dasAustheilen von Zetteln, welche die Erlaubniß für bestimmte Orte und Zeiten(Tage) in bestimmter Weise geben, räthlich.

8> 81. Rechnung?- und Kassewesen.

1) Das Rechnungswesen, die Ordnung der Ermittelung, Aufzeichnung undDarstellung der numerischen Ergebnisse der Einnahmen und Ausgaben der Ver-waltung, muß sich auf einen jährlichen nach dem Wirthschaftsplan rc. aufge-stellten Voranschlag gründen, mit dessen Rubriken die der Rechnung über-einstimmen sollen.

Diese Rubriken sind z. B. r Einnahmen. I. AuS dem Waldcigenthum. 1.Holzertrag:s) Brennholz, b) Bau-, Werk- und Nutzholz (specisicirt nach Sortimentabtheilungen), 2. Ne-