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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Die Füuförtischen im ober» Bund.

1620 . Personen in politische Dinge sich in keiner Weise einzumengen hätten.Vor Allem aus sei der eigene Bundsbrief, dann derjenige der dreiBünde, das Büudniß mit den Eidgenossen, mit dem König vonFrankreich und die Erbeinigung mit dem Hanse Oesterreich wohl zubeobachten, auf ein Bnndniß mit Venedig auf immer zu verzichten unddiejenigen, welche zu diesem Behufe Pratiken übten, streng zu bestrafen.Alle Urtheile der Strafgerichte zu Tnsis, Zizers und Davos wurdenwiderrufen und aufgehoben, — die zu Cnr bestätigt; den Beklagtenmit Rücksicht auf ihre erlittenen Verlnrste und daher rührende An-sprüche ein unpartheiisches Gericht geöffnet, um gegen Alle gleich-mäßig Gerechtigkeit zu üben. Aufstände und Aemterhandel solltenkünftig bei schwerer Strafe unterbleiben, der Gesandte Gueffier in dieBünde berufen und leztlich über die Wiedererlangung der VerlornenLandcstheile mittelst Hülfe des Königs von Frankreich und der Eid-genossen, Rath gepflegt werden. Dieß waren die Beschlüsse.

Die Schamser, obschon zum obern Bunde gehörig, mochten den-noch weder zu demselben stehen, noch an seinen Berathungen Theilnehmen, es geschähe denn im Einverständniß aller drei Bünde, wiedie Bundsbriefe es vorschrieben. Daraus hin wollten die klebrigen sieals bundsbrüchig strafen und bewaffnet in die Thalschast dringen.Jene rüsteten sich zum Widerstand und riefen die Hülfe der in denBünden befindlichen evangelischen Eidgenossen, sowie des Zehn-gerichtenbnudes an, und als diese mehr zu einer freundschaftlichenBeilegung der Sache als Entscheidung durch die Waffen riethen,ließen sie bei der Besprechung auch die Oberbündner zu, verlangtendabei aber ausdrücklich, daß bewaffneten Calankern der Eintritt in ihrThal verwehrt bleiben solle, da wenige Tage vorher, während in derVia mala Wachen unterhalten wurden, ein Misorer einen achtzig-jährigen Mann durch einen Flintenschuß getodet hatte. Schon ludder gesummte obere Bund die Gottshansleute, mit Ausnahme derUnterengadiuer und Münsterthaler und aus den zehn Gerichten dieMaieufelder, Alveneuer und Curwalder zu dieser Versammlung ein;doch geschah es nur unter der Hand, denn Niemand wollte den Scheinhaben, als gedenke er von dem Inhalt des Bundsbriefs zurückzutreten.Mit Recht fürchteten die Katholiken des obern Bundes, daß wenn derBnndstag zusammentrete, die Evangelischen ihres Bundes sich zu denübrigen schlagen und fie überstimmen würden.