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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Gesandtschaft nach Innsbruck im Mai 1621.

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troz dem, daß er Herr von Räzüns war und die Herrschaft für fl. 7000 1621.Rheinisch pfandweise besaß, dennoch, kraft eben dieser Bestimmungender Bundesurkunde, in Begleitung seiner Sohne Johann und Rudolfmit den Bündnern gegen Oesterreich Krieg geführt; doch gab diesesdem Kaiser Maximilian keinen Grund ihn deßhalb seiner Rechte zu be-rauben. Indem wir diese Thatsachen anführten, suchten wir übrigenskeineswegs die ungezügelte Willkür des Kriegsvolks zu vertheidigen,sondern gaben gegentheils die Versicherung ab, wenn dasselbe die Gesezeverlezt haben sollte, so würde es von den bündnerischen Behördenzweifelsohne zur Verantwortung gezogen werden.

Was Las Kloster Curwalden anbelange, (bemerkten wir ferner)so sei dasselbe so wenig geplündert worden, daß alle Ornamenteund was zum Kloster gehöre, sorgfältig aufbewahrt sich vorfänden.

Da aber die Einwohner früher in der Mehrzahl und neuerdings fastAlle zur evangelischen Konfession übergetreten seien und das Klosterdie Parrochialkirche der Gegend bilde, hätte man die Predigtennach evangelischem Ritus dort gehalten. ^ Der Abt hätte sich frei-willig, durch Niemand genöthigt, von dort entfernt, und leztlich sei dergrößte Theil der Güter und Einkünfte seiner Zeit von den Aebtenselbst verschleudert worden. Streitigkeiten der Curwalder Aebte mitden Einwohnern hätten, wie männiglich bekannt, von jeher vor denGerichtsstand des Zehngerichtenbundes gehört. Aehnliche Fälle seienim Jahre 1527 und später öfters noch vorgekommen und stets hättenes die Aebte bei den Erkanntnissen und Urtheilen des Bundes be-wenden lassen. Noch in diesem Augenblicke stehe der Abtei Roggen-burg, welche sich die Mutterkirche des Klosters nenne, so wie Andernnoch das Recht offen, allfällige Ansprachen vor dem Zehngerichten-bunde, nach gewohnter Sitte, geltend zu machen.

Auf dem Berge Rosenna sei bei der feiner Zeit dort, siLttgehMechVerhandlung, welcher auch Fort. v. Juvalta als Schreiber beiwohnte,^keine Verlezung der österreichischen Commissarien vorgekommen, sondernes wären lediglich die Oesterreichischen und Engadiner Bauern mitFäusten, Stöcken und Steinen untereinander handgemein geworden. ^

26 Noch dermalen benuzen Evangelische und Katholiken die Kirchegemeinschaftlich.

2r S. v. Juvalt Denkw. 4, wo die Schuld freilich auf die Nemüsergeschoben wird.