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Gesandtschaft nach Innsbruck nn Mai 1621.
Es hätten überdieß die Bündnec Commissarien zur Stillung desTumults nichts unversucht gelassen.
Stephan Claus Christli sei nicht als Gefangener, sondern frei-willig von Jschgl auf österreichischem Gebiete, begleitet von einigenEngadinern, zurückgekehrt, um über seine Verwaltung Rechnung ab-zulegen.
Der Tod des Pompejus Planta sei durch seine persönlichen Feindeherbeigeführt worden, die Bündner Behörden aber treffe dabei keineSchuld.
Bezüglich des Berges Zanders endlich sei zwischen den beidenSchiedsmännern, Johann Zöbeli, Pfleger des Gerichts Pfunds, imNamen der österreichischen Flicßer im Jnnthal einer- und JacobJanall, Landammann in Samnaun, Namens der Engadiner ander-seits, ein Einverständniß abgeschlossen worden, an welches beide Theilevon Rechtswegen sich zu halten hätten.
Während wir noch versammelt waren, empfing Strcdel Briefe mitder Meldung, das Kloster Disentis sei von dem reformirten bünd-nerischen Kriegsvolk eingeäschert worden. Wir standen wie vomSchlage getroffen und bemerkten nur, die Besazung zu Disentis be-stehe sowohl aus Evangelischen und Katholiken. Jene Lüge fandübrigens überall bereitwillige Ohren und Doctor Johann FrancescoSchenardi durfte zu Rom vor dem Papst und den Cardinälen ver-sichern, man hätte nicht nur das Kloster verbrannt, sondern vorhernoch sämmtliche Geistlichen desselben ermordet. Auch Mhro», derfranzösische Gesandte, that von dem Brand des Klosters Disentis durchdie Reformirten, den evangelischen Orten Meldung. Die österreichi-schen Räthe verlangten, daß wir unsere Einreden schriftlich zusammen-faßten, um sie dem Erzherzog senden zu können, was dann auch ge-schah. Wir erhielten dann znr Antwort, die Anklagen seien nichtvollständig entkräftet worden und sie könnten sich für jezt zu keinerandern Verhandlung entschließen. Inzwischen könne später ein Tagzu einer weiter» freundschaftlichen Besprechung sestgesezt werden. ^
So verließen wir Innsbruck. ^ Als wir nach Zambs, bei Landeck,kamen, begegnete uns unser Diener mit Briefen an den Erzherzog und
rs Nach Juvalt S. 67 nicht ohne die Drohung, daß wenn die Ver-wirrung und Unruhe kein Ende nähme, der Erzherzog andere Maßregelnzur Erlangung und znm Schnzc seines Rechtes ergreife» müßte.
n Am 2s. Mai 1621. v. Juvalt Denkw. 67.