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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Zusammenkunft iu Jmst.

1621 . Gegen den grauen Bund waren es drei. Erstlich, daß die Pfa nd-besizer des Schlosses Räzüns oder die durch Pfandrecht mit dem Best;desselben Belehnten, auch in rein österreichischen Angelegenheiten vorbündnerische Gerichte gezogen, hingegen zu den Bunds- und Beitägennicht zugelassen würden. Zweitens, daß man die Unterthanen der Herr-schaft Räzüns mit Abgaben beschwere und Drittens, daß das SchloßRäzüns selbst vor wenigen Monden durch einen aufrührerischen, demFrieden abholden Haufen überfallen und geplündert worden sei. Sieverlangten, daß die Fehlbaren der Herrschaft zu Räzüns überantwortet,die durch den Ueberfall ökonomisch Benachtheiligten dafür entschädigtund leztlich Garantien geleistet würden, daß Aehnliches dieser Art inZukunft unterbleibe.

Dieses alles beantworteten wir am folgenden Tage dahin. DieHerren v. Räzüns, wie das Geschlecht der Brun und Andere, welchemit dem gleichen Pfandrechte die Herrschaft besaßen, seien seit mehrals hundert Jahren geborne Bündner gewesen und hätten als solchean den Aemtern und Ehren, sowie auch an den Lasten der Bündetheilgenommen und sich leztlich stets der Jurisdiction derselben unter-worfen. Aus diesem Grunde sei auch der jezige Pfandrechtinhaber wieseine Vorgänger behandelt worden, auch stehe ihm in der Wahl desLandrichters sein Recht ohne die mindeste Beanstandung zu und ob-schon landesabwesend, sei er in diesem nämlichen Jahre zweimal durcheinen Boten berufen worden, um entweder selbst oder durch einenStellvertreter sein Wahlrecht zu üben. Erst als er nicht erschien, habeman selbst zu dieser Wahl schreiten müssen. Die Unterthanen derHerrschaft Räzüns hätten ferner durchaus keine andern Steuern zubezahlen als die übrigen Bündner. Das Schloß sei nicht überfallen,sondern nur besezt worden und als bei Durchzug der Truppe» keineLebcnsmittet vorhanden gewesen, hätten in Abwesenheit der Herrschaftdie Diener solche verabfolgt. Leztlich hätte man das Schloß wiefrüher, in Best; seines rechtmäßigen Herrn zurückgelassen. Die Will-kür, welche sich die Soldaten dort zu Schulden kommen ließen, habenwir im klebrigen nicht entschuldigt, sondern in dieser Beziehung nurbemerkt, daß die Bünde abfällige Rechtsverlezungen gebührend strafenwürden.

Den Gottshansbund beschlngen sieben verschiedene Klagcpunkte.Die Tiroler Gerichtsbarkeit, behaupteten sie, gehe von der Martins-brücke bis Pontalt und begreife das ganze Unterengadin in sich. Dieses