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Zusammenkunft in Jmst
1621. Unterengadinern allein, sonder» von dem gemeinschaftlichen Gerichtder drei Bünde wegen Hochverrath zur Rechenschaft gezogen; dasStrafgericht, welches die Unterengadiner aufstellten, sei wegen allge-meiner Landsachen und nicht wegen Vergehen, welche die Statutar-convention vom Jahre 1600 enthalte, abgehalten worden. Daß derösterreichische Civilrichter zu Schuls nicht wieder gewählt worden,daran trügen wir keine Schuld und es sei billig, daß jeder sein Rechtübe. Ueber die Berechtigung des Erzherzogs auf die UnterengadinerWaldungen hätten wir keine Kenntniß und seien im Uebrigen sicher,daß nach Abzug desjenigen Holzes, das die Einwohner zum Baue ihrerHäuser und dem täglichen Gebrauch verwenden, kein Ueberschuß sichzeige. Den Berg Novell« bis zum Schergenbach hinunter, hätten dieSchlcinser stets als ihr Eigenthum besessen und dem Zoller zu Vinster-innnz lediglich auf seine Bitte gestattet, eine dort gelegene Wiese einzu-zäunen, weßhalb denn auch, als sein Nachfolger dieses freundschaftlicheZugeständniß als ein Recht betrachten wollte, die Umzäunung von denEngadinern niedergerissen und der Ort in seinen alten Zustand verseztworden sei. Die Tirolischen Schriller seien von den Engadinern erstnach Besezung des Münsterthales und als das Kriegsvolk die Grenzeüberschritten hatte, verjagt worden. Bezüglich des Berges Zanderssei es billig, daß die zwischen den Partheien zu Stande gekommeneConvention beobachtet werde. Das Schloß Tarasp endlich anbelan-gend, sei der Kastellan daselbst niemals im Befiz irgend welcher Ge-richtsbarkeit gestanden, sondern stets derjenigen zu Schuls unterworfengewesen; auch sei der Zugang zum Schlosse von den Unterengadinernerst dann gesperrt worden, als das österreichische Kriegsvolk ihnen dieCommunication mit dem übrigen Unterengadin abschnitt. Würde selbewieder hergestellt, so stehe dann auch der Paß in das Schloß wiederoffen.
Gegen den Zehngerichtenbund wurden eilf Beschwerdepunkte auf-gezählt. Oesterreich nahm über die acht Gerichte eine unbegrenzteGewalt und Befugniß in Anspruch. Es hätten die Prättigauer(mit diesem Namen bezeichneten sie stets die acht Gerichte) untermehreren Andern den Georg Beli, Landvogt zu Castels, zum Todeverurtheilt; Georgen v. Altmannshausen, ebenfalls Vogt zu Ca-stels, den schuldigen Gehorsam verweigert; Wiesen und Aecker desSchlosses ihm entfremdet, Zölle defraudirt; im Jahre 1616 alle Ein-künfte des Vogtes, unter Anmaßung der Gewalt und des Rechts,