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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Zusammenkunft in Jmst,

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keineswegs dem Erzherzoge gehörigen Grundstücke, den Gläubigern 1621.gerichtlich zugetheilt. Einige davon seien von dem Handvogt v. Alt-mannshausen selbst erkauft worden. An Zöllen un>d Wäldern habeman dem Erzherzoge nichts entzogen. Ebenso wenig habe im Jahre1616 eine eigentliche Sequestration seiner Einkünfte stattgefunden,sondern als vierzehn Prättigauer Pferde auf Befehl Burkart Ley-mann's, Pflegers auf dem Schlosse Ehrenberg, unter dem Vorgeben manhabe den Zoll umgangen, zurückbehalten und verkauft wurden, seienbei Joh. Victor Travers, Landvogt zu Castels, über ihre Erstattungund Beobachtung der Privilegien öftere Vorstellungen gemacht und alssolche nichts halfen, das Recht der Sequestration angerufen worden,übrigens lediglich zu dem Ende um Leymann zur Erstattung des Ver-kaufpreises zu zwingen. Die Sequestration selbst sei unterblieben, daJener das Geld wirklich erstattete und es hätte auch der Landvogt zuCastels seine Einkünfte ohne die geringste Bemerkung bezogen.

Die Freiheit der Confesfion sei schon vor neunzig und mehr Jahren(wie wir es oben in Sachen der Unterengadiner ebenfalls bemerkthatten) in allen drei Bünden erklärt worden. Von dieser Freiheithätten die acht Gerichte in ihren Kirchen und Collatnren ebenfallsGebrauch gemacht. Bezüglich des Klosters St. Jacob im Prättigansei es bekannt, daß im Jahre 1529 Bartholomäus Bilger, Probst da-selbst, zur neuen Lehre übertrat und sich ein Weib nahm. Bei dieserGelegenheit hätten einem gemeinschaftlichen Rathschluffe zufolge, dieBewohner jenes Gerichts einen evangelischen Prediger sich gewähltund seien seit jener Zeit bei der gleichen Einrichtung verblieben. ImJahre 1548 hätten Gregorius, Abt zu Roggenburg, der Mutterkirchedes Klosters zu Curwalden und Florian, Abt zu Curwalden, derMutterkirche desjenigen zu St. Jacob im Prättigau, unter BeihülfeBalthasars v. Ramschwag, Vogts zu Guttenberg und Peter Finer's,

Vogts zu Castels, beide als Commissarien des römischen Königs Fer-dinand, gewisse Verträge mit den Einwohnern des Gerichts Klostersabgeschlossen, welchen gemäß ihnen von den beiden Prälaten dieGüter auf ewige Zeiten hin als Emphytheufis gegen einen jährlichenZins von hundert und eilf Bündner Pfunden überlassen wurden. Vondieser Summe waren siebzig Gulden für den Prädicanten zu Klosters,zehn für denjenigen zu Serneus, zehn zu jährlichen Almosen und dreifür einen gewissen Reichlt bestimmt. Der Rest von ungefähr dreißigGulden sei von den Einwohnern durch die Aversalzahlung von st. 535