Leitag zu Cur.
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Unterdessen schlugen in Frankreich die königlichen Commissarien 1617.behufs Beilegung der Bündner und Veltliner Angelegenheiten ver-schiedene Mittel vor. Schenardi proponirte unter Anden», die Bllnd-ner möchten eine» Generalprovisor, der aber ein Veltliner sein müsse,ernennen, welcher die bürgerlichen Streitigkeiten zwischen Bündnernund Veltliner» entscheiden sollte. Zu den Podestä's und Appellations-richtern hätten die Veltliner eine gewisse Zahl ihrer Lente vorzuschla-gen, aus welchen dann die Bündner die ihnen Geeigneten wählten.
Was das Begnadigungsrecht in peinlichen Sachen betreffe, so hätte»die Bündner dasselbe innert vierzehn Tagen, nachdem die Urtheile er-gangen wären, zu üben. Endlich möchte der König von Frankreicheinen Theil des Tributs selbst erlegen.
In Gemäßheit ihrer Jnstruction drangen die Gesandten der Bünd-ner auf Wiederherstellung des früheren Zustandes nach Wortlaut desMadrider Tractats. Die Veltliner Depntirten aber prodncirtcn dieUrkunde der Monsonischcn Artikel, zufolge welcher sie außer dem Tributund der Bestätigung der Amtleute den Bündnern zu nichts verpflichtetseien, indem alle übrigen Aemter und Nnznngen ihnen allein gehörten.
Der Oberst Guler kam am 1t. Oktober nach Cur, die OberstenSchanenstein und Molina aber blieben noch in Frankreich. Schenardiund Carbonera ließen den Doctor Jacob Dcnosta zu Paris zurück undkehrte» ebenfalls in'S Veltlin heim. Im Rathe der Thalschaft wurdeam 20. Oktober dann beschlossen, auch Jenen zurückzurufen, — AttioBesta und Andrea Torello aber, unter dem Vorwand einer Dank-sagung, nach Spanien zn schicken, was dann auch geschah.
Inzwischen trat der Beitag zu Cur zusammen. Am 20. Octoberverlangte der französische Gesandte Mesmin einen Vortritt und hielteine lange Rede über das Wohlwollen des allerchristlichsten Königsgegen die Bündner, seine Bundsgeuosseu und mahnte zum Friedenund zur Eintracht.
Es legte derselbe auch einen Brief vor mit königlicher Unterschristund Sigel, des Inhalts e
Ludwig, von Gottes Gnaden, König von Frankreich und Na-varra rc. Allen denjenigen, welche diesen Bries ansehen werden, Un-sern Gruß. Da es der Fall ist, daß der erste Artikel des Tractats,der nn 5. März 1626 zn Monsonio über die Sache der Bündnerund Veltliner abgeschlossen wurde, — die Bestimmung enthält, daßalle Verträge und Kapitulationen, die seit dem Jahre 1617 mit den