Mio Besta's Bericht über seine Mission nach Spanien. 597
mann, Herzog von Olivarez, der bei dem König von Spanien der 162S.höchsten Gnnst sich erfreue, hatte er am 31. December des verflossenenJahres ihm gegenüber sich geäußert, daß außer dem Tribut und der
Bestätigung der Amtleute, bei welcher es jedoch genüge, sie nur nach-
gesucht, wenn auch nicht erlangt zu haben, den Bündncrn durchausnichts mehr gebühre und der Transit den Veltlinern zustehe. So undnicht anders habe es auch der französische Gesandte de Fargis beider Kapitulation verstanden und dieses öfters bestätigt, so daß er esgar nicht läugnen könne. Am 11. August jüngstbin habe der näm-
> liche Olivarez, als man ihm bemerkte, daß die Büudner eine Aus-legung des Monsonischen Vertrags nachsuchten, wiederholt gesagt, dieKapitulation sei deutlich und bedürfe keiner Auslegung und dabei
> zweimal mit klare» Worten hinzugefügt, der Paß ist Euer. Gonsalvo
i de Cordova, den er bei der Belagerung von Casale angegangen, hätte
ihm ebenfalls gesagt, mit den Bündnern würde zum Nachtheil derKapitulation von Monsonio nichts traetirt. Hiebe! gab Besta Gon-salvo's Briefe au die Tbalschast ab. Das Nämliche geschah mit einemSchreiben des Königs aus Spanien, de dato Madrid den 2. August,welcher sowohl auf den Brief der Veltliner vom 11. October des lezt-' verwichencn Jahres, als auf die Kreditive der Depntirten antwortete, siebelobte, daß sie seinem Schnze und seiner Protection sich anvertrauten -und ach eifrig zeigten, ihre Angelegenheiten zu besserem Dienste Gottesund >es Volkes Wohl zu ordne» 3'; „stets ist es, fuhr das Schreibenfort, Mein vorgestecktes Ziel gewesen, die Veltliner zu schirmen, ihrLoos zu milder» und sie zufrieden zu stellen und so habe Ich ihremBegehren entsprechend, in Ansehung der die Religion und Freiheit der-selbei betreffenden Streitfrage zwischen der Thalschaft und den Bünd-nern die Monsonischen Artikel sowohl als den zwischen Mir und Ihrerallerhristiichsten Majestät, Meine»! Bruder, abgeschlossene» Vertragunvwlezt zu erhalten beschlossen, so daß keine der beiden Partheicn^ weder theilweise noch ganz, ihnen zuwider handeln darf. Es ist also
ä unnithig, jezt etwas darüber zu sagen. Was das Anerbieten betrifft,
' welyes das Thal und die Grafschaften Mir von Neuem gemacht haben,
^ „lies saus nü mafus servitium »ei et snlutem populi llisponenili."Oristnal.
2 ^xliibiNo im Original. Welches erhellt nicht, es wäre denn, daßdie Jeltlincr ihm ihre Thalschaft als Provinz antrugen, wie sie es schongegeiüber Frankreich und dem päpstlichen Stuhle gethan hatten.