600 Beitagsabschied vom 11. November 1628.
1628. Am 11. November verlangten Daniele Pestalozzi, genannt Pelle-grino und Vincenzio Pino, Namens der Clävner, sowie GabrieleScuchetti, AuftragS der Plnrser die Bestätigung ihrer Obrigkeit, wiesie selbe nannten. Da aber die Aufschrift den Titel „Padroni" nichtenthielt und noch andere Gründe dazu kamen, wurde das dießfallsigeSchreiben nicht eröffnet. Commissarius zu Cläven war, wie bereitsfrüher bemerkt, Eutych Pipcrelli. Die Plnrser hatten an die StelleCarl Vertemann's, Pietro Foico zum Podeste, gewählt.
Am nämlichen Tage wurde vom Beitage der Abschied in fol-gender Weise erlassen. Da,die Stimmen der Gemeinden fast einhelliggewesen, daß die Mittel und Wege ausfindig gemacht würden, nmgegenüber den benachbarten Fürsten für die Sicherheit des Gesammt-vaterlandes zu sorgen, hätte der Beitag an Ihre Durchlaucht, denErzherzog Leopold, geschickt, um die Erneuerung der Erbcinigungnachzusuchen. Er hätte nicht weniger den Statthalter des Herzog-thumS Mailand darum angegangen, der hierüber an seinen Königbelichtete. Die Antwort desselben sei noch zu gewärtigen. Der Erz-herzog Leopold hätte seine Einwilligung dazu gegeben, daß der Tageiner freundschaftlichen Besprechung zwischen beiderseitigen Cvmmis-sarien angesezt werde und es sei als Ort hiezn Innsbruck, als Zeit-punkt aber der 3. December bestimmt worden. Der Buudstag habeseinerseits den Landrichter Luzius v. Mont, Foctunat v. Juvalt, Land-vogt des Gerichts Fürstenau und den Commissär Andreas Sprecherdahin zu senden beschlossen. Da ihm aber bekannt geworden sei, daßes Leute gebe, welche diese Negoziaziouen zu verhindern und zu ver-eiteln wünschten und zu diesem Behufe, sowohl gegen das gemeineWesen als gegen einzelne Personen Ränke schmiedeten, so seien dieGemeinden nochmals aufgefordert, ihre Willensmeinung klar unddeutlich auszuspreche», ob sie nämlich gewillt seien und verlangten,daß jene beiden zum Wohl des Landes begonnenen Unterhandlungenfortgesezt würden und daß sie ferner rund heraus erklärten, ob sie fürden Fall, wo Jemand dieselben zu verhindern trachten sollte, standhaftin Allem zu verbleiben gedächten, was zum gemeinen Besten dannvorzukehren sein mochte. Denn sollte etwas tractirt werden, dem
bi kecvssus im Orig., wofür der gebräuchlich gewordene TerminusAbscheid stehen mag. Es ist Ließ der nach jeder Bunds- und Bcitags-versammlung für sämmtliche Gemeinden bestimmte und schon damals zu-weilen gedruckte Bericht über die jedesmaligen Verhandlungen.