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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Und Antwort desselben.

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in deren Zahl auch der Oberstwachtmeister Abraham Christoph Cilla itMsich befand. Die Uebrigen flohen anf Bregenz zu. Von dieser Kundein Schrecken gesezt, sandte der Graf Caspar von Hohenems, Vater! Jacob Hannibals, euren Läufer an die bündnerischen Häupter miteinem Briefe und der Anfrage ab, ob von seinem Schlosse zu Vaduztzwei Stunden von der bündnerischen Grenze), wohin er zn gehengedenke, ihm für den Fall, wo er von der Noth gezwungen, mit seinerFamilie zn den Eidgenossen sich flüchten wollte, ein sicherer Paß überden St. Luziensteig und die Rheinbrücke offen stehe. Dieses wurde. ihm und seiner Familie, auch nach Mittheilung der Sache an denl Herzog vor, Nohan und Lande, nicht verweigert.

Im Monat Juni fand von Seite des Startrathes zu Cur dieErrichtung einer lateinischen Schule statt, als deren Rector man denMagister Hartman» Schwarz bestellte.

An die Stelle einer Gesandtschaft, zu welcher, wie wir bemerktender Oberst Brügger bestimmt war, wurde am 23. Juni an den Kvnigvon Frankreich ein Schreibe» erlassen, in welchem man demselbenfür seine väterliche Sorge und Protektion Dank abstattete. Man em-pfahl ihm die Sache der Bünde und bei dieser trefflichen Gelegenheit,wo die schwedischen Waffen allfällige Widersacher in Schach hielten,auch die Rückerstattung des Veltlins.

Nachdem die Unterengadiner schon lange und oft, um der gemein-schaftlichen Freiheit endlich auch theilhaftig zu werden, freie Uebungder evangelischen Konfession, nachgesucht hatten, — die Sache aberstets verschoben worden war, — sandte» sie ihre Boten zu der Synodeder evangelischen Prediger, welche am 30. Juni zu Villisnr sich ver-sammelte und verlangten, daß ihnen einem früheren Beschlusse gemäß,Prediger bewilligt würden. Auch wurde diesem Gesuche unter derBedingung entsprochen, daß die Petenten nach Verlauf eines Monatsabermals vor dem bündnerischen Rathe erschienen, um von demselbendiese Erlaubniß sich bestätigen zu lassen, indem die Synode ihrer-seits Niemanden der Wohlthat öffentlicher Freiheit zu berauben imSinne habe. Der Bischof von Cur, der ebenfalls seine Rechte imUnterengadin besizt, sollte, als er jüngsthin durch dasselbe nach Curkam, den Gemeindsabgeordneten, ihrer zu Protocoll gegebenen Aus-sage nach, bemerkt haben, er habe niemals diese Strenge gebilligt,welche ihnen alle Freiheit nehme.

>8 Siehe S. N2.