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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Correspondenz zwischen dem Erzherzoge und Rohan. 87

geworden, daß einige Nohan'sche Mannschaft es gewagt hatte, eine 1632.Quantität Schießpulver aufzuhalten, welche Er ohne alle böse Absichtund lediglich zu seinem eigenen Gebrauche aus dem Herzogthum Mai-- land durch das Dorf St. Maria im Münsterthale zu führen gedachte.

Er glaube, daß solches ohne Vorwissen Roban's geschehen sei, dasowohl Ihrer allerchristlichsten Majestät als Rohan's eigene Briefejeglichen guten Willen zu erkennen gäben, wie auch, daß weder Eid-genossen noch Bündner etwas gegen die Erbeinigung unternehmen! wollten, deren Beobachtung sie so oft zugesagt. Seine Absicht sei ihn! hievon zu benachrichtigen, damit bei Zeiten Abhülfe geschafft und nichtzu noch größeren Uebeln, welche daraus entstehen könnten, Anlaßgegeben werde oder gute Nachbarschaft und Einvernehmen darunterj litten. Entspräche er seinem Wunsche, so werde er sicherlich den Auf-! trägen des allerchristlichsten Königs gemäß handeln, an dessen besterGesinnung Ihre Durchlaucht durchaus nicht zweifle.

Von dem Briefe, welche» der Herzog von Rohan unterm 30. Mais über die Beseitigung der Anstände zwischen dem Erzherzoge und denj Bündnern geschrieben hatte, geschah in dieser Antwort mit keiner Silbe; Erwähnung.

l Am 18. Juli erwiederte Roha», weder dem Erzherzoge noch irgendl Jemand Andern! werde es ungereimt dünken, wenn jeder Landesherr auf

s seinem Gebiete von seinen Rechten Gebrauch mache. Notorisch sei es bei

^ Jedermann, daß die Veltliuer in natürlichem Unterthanenvcrhältniß zuden Bündner stünden und deßhalb auch im Monsonio'schen Tractateselbst Lezteren die obersten Herrschaftsbefngnisse vorbehalten wordenseien. Nun nähmen aber die Veltliner das Recht des Transits in An-spruch und hätten den Paß fremden Mächten zum Transport vonTruppen und Munition bewilligt. Aus diesem Grunde seien dann inder That auch zwölf Carabiniere abgesandt worden, um das trasitirendcGut anzuhalten, doch hätten sich dieselben dabei durchaus auf bünd-nerischem Gebiete gehalten und nirgends dasselbe überschritte». Diesesaber thue der alten Erbeinigung des Hauses Oesterreich mit den Eidgenossen und Bündnern keinen Eintrag, indem selbst Ihre allerchrist-lichste Majestät, wenn dieselbe Truppen oder Munition durchzuführenbeabsichtige, zuerst um die Erlaubniß dazu bitte. Im klebrigen sei er,Rohan, zur Beobachtung der schrifttich angebotenen guten Nachbar-schaft ebenfalls erbötig. Aber der Erzherzog wisse sowohl aus Briefen

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