92 Erneuerung der Pralensionen des BiSthums Cur.
1632. geseztcn Artikel des Jahres 1623 beobachtet wurden und die Rechteder geistlichen Personen unangetastet blieben.
Drittens, daß der Zehnte in natura entrichtet würde und für dasViertel Korn keineswegs nur drei Bazen.
Viertens verlangte er die Lehenrichter 2 ° (man nennt sie palatin«--6 ,, 1 -iso) selbst zu ernennen und die Gemeinde» sollten in einem Receßdie Zusage leisten, an die Aussprüche dieser Lehenrichter komme» zuwollen.
1633 . Am 18. Januar 1633 trat zu Cur der Beikag zusammen undantwortete dem Bischof von Cur, es möchte derselbe zuerst selbst das-jenige leisten, wozu er verpflichtet wäre, nämlich den Eid, welchenseine Vorgänger der Reihe nach, von Bischof Luzius Jter im Jahre1541 bis auf ihn herab, geschworen hätten, — dann würde» auchdie Gemeinden nicht länger sich weigern, ihre Schuldigkeit zu thu».
Inzwischen näherte sich das kaiserliche, durch den Grafen Johannv. Altringer befehligte Heer täglich mehr den Gränzen der Bünde.Es fehlte auch nicht an Mahnungen treugesinnter Freunde, die Bünd-»er möchten es ja nicht unterlassen, ihre Pässe sorgfältig zu hüten.In Folge dessen erließ der bündnerische Rath am 5. März den Befehl,daß jedes größere Gericht fünfzig Mann und zehn Schanzgräber indie Herrschaft Maienfeld schicken sollte. Man ernannte auch die Ober-sten und höheren Offiziere; für den graue» Bund: Joh. Sim. Worinals Oberst, Heinrich v. Schauenstein, Oberstlieutenant, Joh. Hößli,Major. Zu diesen Chargen wählte der Gottshausbund den Bürger-meister Michael Finer, Commissacius Johann Travers und CasparFrisch. Der Zehngerichtenbund: Joh. Peter Guter v. Wyneck, Joh.Lieta und Andreas Sprecher von Davos. Verschiedene Gerichte sand-ten auch ohne Verzug die ihnen zutreffende Anzahl an Mannschaft undSchanzgräber» in die Herrschaft Maienfeld hinaus. BürgermeisterMaier wurde in die Eidgenossenschaft abgeschickt, um sich für den Fallder Noth, Hülfe zu erbitte». Deßgleichen ging ein Läuffr nach Frank-reich zu Ihrer allerchristlichsten Majestät mit dem Ersuchen den Bün-de» mit kräftiger Hand beizustehen, damit man nicht, wenn Ihre Hülfefehlen sollte, durch andere Mittel für die Sicherheit des Vaterlandeszu sorgen genöthigt wäre.
26 luclioes kvorlorum. Original.