Kehrt nach Cur zurück.
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später auch mit dem jezt von Roseuroll befehügten Regiiuent Molina 1637.der Fall, welches außer der Stadt auch de» bischöfliche» Hof besezte.
schalt für die getreue Vollziehung alles dessen, was versprochen würde.Es glaubte Noha» in Blosstellnng seiner eigenen Person für das Heildes Heeres, von zwei liebeln das kleinere gcwäblt zn haben. Dennsollte der König das Einoersländniß verwerfen, so brauchte Ihre Majestätlediglich einen Ihrer Hcernihrer i» Italien durch das venetianische Gebietin Las Leltlin znm Commando der dortigen Truppen zu berufen, konntedort das KriegSglück abermals und bis anj's Aeußerste versuchen undes war bis dahin somit nichts verloren, als die Person des bisherigenAnführers, welche in diesem Sturme der Gnade der Bündner anheim-gestellt blieb.
Aber auch im Fort eingeschlossen, mußte der General in die Händedes Feindes fallen, da die Schanze nur wenige Tage sich halten undeine Capitnialion natürlich nur unter der Bedingung stattfinden tonnte,daß der Herzog in die Eidgenossenschaft abging. Von hier war er nurdurch Piemonl i» das Veiliin zurückzukehren im Stande und zwar anfsolche» Umwege», daß er uninögiich bei Zeiten anzulangen vermochte,ni» die Armee zn commandiren. wenn sie angegriffen wurde. Er er-wog auch anderseits, daß wenn der König das Einversländniß mit denBündner» billigte, es sehr koch anzuschlagen war. eine» derartige» Bcfeblzum Voraus ausgeführt und dasjenige mit Ehren gethan zu habe», wasspäter mir mit Schande und auf eine Weise geschehen mußte, welche dieBnndner in ewige Feinde Frankreichs verwandelte und das bis )e;t stetsausrecht erhaltene Bündniß für immer brach.
Als der Herzog von Rohan in Folge dessen nun die zweihundert in derNheinschanze befindlichen Franzose» zur Zulricdenstellung der Bündnerhinweggezogeu und das Fort den im Solde des KöniaS stehende» Eid-genossen (die thatsächlich schon die Herren davon waren) übergeben hatte,kehrte er wie früher nach Cnr zurück und meldete das Einversländnißmit den Bündner» in das Veltiin, immerhin den Willen des Königs nochgewärtigcnd. dessen Rnckäußernng jedenfalls noch vor Exegnirung desTractals eintressen mußte. Kurz darauf erschien von Seite des HofesPrioleau au der bündnerischen Grenze, mit der königlichen Ordre, dieTruppen zurückzuziehen, im Falle der Herzog keinen andern Auswegwüßte.
Mit der Genugthuung null, dem Befehle des Königs nachgekommenzu sein, bevor er ihn noch erhalten hatte, sandte der Herzog eine Ab-schrift seiner Vollmacht au das Heer im Veltlln. Es comwandirte Lecqnesdasselbe und hatte vorher schon einige Schwierigkeiten erhoben, den Be-fehlen Nohan's zu gehorchen, unter dem Vonvande, daß derselbe seinerFreiheit beraubt und somit zu eommandiren unfähig sei.
Obssbon Alles nn» mehr und mehr zum vollständigen Abzug derfranzösischen Truppen sich anließ, glaubte» die Bündner dabei doch immer