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Traetat zu Feldkirch.
n.19.
1622, zu Innsbruck 1629 und zu Schul« im Engadin 1630abgeschlossen wurden.
-1) Die acht Gerichte werden den üblichen, altershergebrachte»Schwur leisten, worauf ihre Privilegien bestätigt werden sollen.
5) I», Unterengadin sollen die Rechte in der Wahl de« Statut-richter«, wie sie vor Alters waren, belassen und auch die Sta-tuten selbst unverlezt erhalten werden. Die Einwohnerschaftzu Tarasp erkennt sowohl in Civil- als Criminalsacben da«Forum des Unterengadin« an, doch find der Castella» und dieBesazung davon ausgenommen und es hat ersterer zwei Stim-men zu der Wahl des Civilrichters.
6) In Zollsachen findet Recurs und Weiterzug" an die Erz-Herzogin statt.
Alle diese Punkte sollen von beiden Seiten innert einem Monat,dann aber dur.-b den Kaiser ratifieirt werden, worauf acht Tage späterdie Wiedereinsezung der Kapuziner stattfindet.
Auf den 20. August wurde zu Cur der Bundstag angesezt. DieUnterengadiner aber weigerten sich die Kapuziner aufzunehmen, wennibnen vorher nicht Seitens des bündnerischen Rathes ein öffentlicherRevers ausgestellt würde, das soUbes zu keiner Zeit ihrer kirchlichenund religiösen Freiheit nachtheilig sein sollte.
Als Commissaüen wurden von den Bündnern Christian de Florin,Meinrad Buol, Georg Wiezel nnd Johann Paul Beli in das Unter-engadin gesandt. Sie wiesen die zu Bethäusern und Priesterwobnungennöthigen Gebäude und Gärten an und ließen Alles auf öffentlicheKosten, dem Gebrauche in der Gegend angemessen, berrichten. DieKapuziner aber zögerten fort und fort einzuziehen, bald dieses, baldjenes als Entschuldigung anführend. Znlezt verlangten sie von denBünden zu ihrer Sicherheit einen öffentlichen Geleitsbrief. Mau ant-wortetete ihnen, daß alle kirchlichen Personen unter dem öffentlichenSchuze der Bündner stünden.
Den Engadiner» schrieb man, sie möchten die Kapuziner, wieziemlich, mit Freundschaft und Höflichkeit behandeln, was sie dannaucb versprachen, falls Jene, wie sie es hofften, sich entsprechendbetragen würden. Hierüber gab auch der Bischof von Cur sowohl derErzherzogin als den Bünden eine schriftliche Zusichernng.
" Nrcnrsus im Original.