Und Uebergriffe Spaniens,
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Was man ihm znr Last legte, hatte gar keine» Grund und bestandlediglich darin, daß man glaubte, der Podest«, mit welchem Eduardv, Braganza, als er Abends Kühlung suchend, auf der Brücke sich er-i ging, in Gegenwart der spanischen Hüter gesprochen hatte und vondem er wohlwollend behandelt worden war, hegte die Absicht den Ge-fangenen den Händen der Spanier zu entreißen.
Man darf sich nicht wundern, wenn die Mehrzahl der Bündner imhöchsten Grade sich entrüstete, daß ihr zur Freiheit gebornes Land aussolche Weise wieder in die Knechtschaft Spaniens gericth, daß nicht^ nur Truppen, sondern sogar gefangene Fürsten durchgeführt und Hiebeij noch die eigenen Amtleute verhöhnt werden durften und zu alle deinl dieses Alles noch zu einer Zeit, wo Spanien nicht nur die zu zablen-j den Fahrgelder in der einige» Tasche behielt, sondern bei der Nachsichtl der höchste» Behörden, jeglichen Uebermuth wagen zn dürfen glaubte.
> Als ich mir übrigens nach allem dem Mitgetheilten für unserj früher von fortwährenden Bewegungen schwer heimgesuchtes Land schonj gewissermaßen ruhigere Tage versprochen hatte und nachdem ich langesowohl an heftiger Kolik als der von mütterlicher Seite in meinerFamilie erblichen Wafsersncht gelitten, den Faden meiner Geschichte,wenn auch nicht ganz abzuschneiden, so doch in meinem nun sechzig-jährigen Alter gemächlicher und angenehmer fortspinnen zu könnenglaubte, ereigneten sich folgende drei Umstände,
Der Erste betraf die Freiheit, den Vorrang und die Privilegiender Landschaft Davos, meines vielgeliebten Heimaththales, dessenBürgerrecht ich für meine Person, meine Kinder und Nachkommenstets aufrecht erhielt, — und berührte dadurch auch mich, der nur anFrieden und Freiheit dachte, so nahe, daß die forwäbrende Sorge umden Ort meiner Geburt der Krankheit wieder neue Nahrung bot, —mit Körper und Geist zugleich auch der Stil zu siechen begann, undirk zulezl an Thatkraft wie Arbeitslust gleich matt mich fühlte.
Als Zweites nenne ich das Drängen der Republik Venedig, ibrPaß und Werbung zn gestatten, wobei auch von dem Abschluß einesBündnisses die Rede war,
Drittens galt es zur Anfrechthaltung der Freiheit und des An-sehens der Bünde gegen geistliche wie weltliche Personen und ihreVerbrechen einzuschreiten und zwar den Fundamentalgesezen (durch sieerst erhielt die Uebung der evangelischen Religion in den Bündenöffentliche Sanction) gemäß, sowohl in ihrer ursprünglichen Promnl-